Hallo,
mal ein rein hypotetisches Beispiel:
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Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung beim Arbeitsamt unterschrieben.
Damit verpflichte ich mich Monatlich bis zum 30. je 20 Eigenbemühungen nach zu weisen.
Nun zu meiner Frage:
Können mir Sanktionen oder ähnliches Drohen wenn ich alle 20 Stk. (Bewerbungen)
am 29. oder 30. des monats Verschicke?
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Theoretisch ist ja alles noch in der Frist, aber ob die das auch alle so sehen?
Vielen Dank schon mal.