hallo,
wenn man als Studentin krankenversichert sein möchte, darf man max 20 h / Woche arbeiten.
Wie verhält sich das, wenn man als Jobs ausschließlich frei arbeitet - wenn keinerlei Arbeit nach Stunden abgerechnet wird, sondern ausschließlich nach Auftrag - zum Beispiel bei freien Journalisten?
Muss man aufwändig nachweisen, daß man die Arbeit in weniger als 20 h / Woche schafft?
besten dank und lg
sandra
Hallo,
hier kann man so keine Antwort geben.
Die Krankenkasse entscheidet individuell anhand der vom Versicherten gemachten Angaben (Arbeitszeit, Einkommen, wirtschaftliche Bedeutung des Einkommens) ob noch das Erscheinungsbild „Student“ vorliegt oder
ob es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt.
Bitte deshalb direkt Kontakt mit der Kasse aufnehmen und Status prüfen
bzw. feststellen lassen.
Gruß
Czauderna
wenn man als Studentin krankenversichert sein möchte, darf man
max 20 h / Woche arbeiten.
Ich dachte es wären 15, aber 20 hört sich auch gut an.
Wie verhält sich das, wenn man als Jobs ausschließlich frei
arbeitet - wenn keinerlei Arbeit nach Stunden abgerechnet
wird, sondern ausschließlich nach Auftrag - zum Beispiel bei
freien Journalisten?
Naja, Du legst ja Deinen Stundenlohn fest. Du kannst ja theoretisch sagen, dass Du 80 Euro die Stunde verdienst 
Du musst nur Deinen Stundenlohn hoch genug ansetzten, dann passt das auch mit den Stunden 
Bei den eGruendern wurde das Thema auch mal behandelt: http://www.egruender.de/allgemeines/krankenkasse/vie…