20 Jahre und Kindergeld?

hallo,

nehmen wir mal folgendes an.

jemand(20) ist beim Arbeitsamt Ausbildungssuchend gemeldet. Das Amt will, das jemand eine Maßnahme macht. Diese liegt aber in eine verruchten Gegend(Strassenstrich).Jemand hat natürlich Angst dort abends nach der Maßnahme vorbei zu gehen und lehnt die Maßnahme ab.Darauf hin streicht das Amt das Kindergeld. Bei der Familienkasse nachgefragt, sagen die nur, das Amt hat das so gesagt und ist halt so.

Geht das so einfach und kann jemand was dagegen machen.

lisa

Hallo,

Geht das so einfach

Ja, da die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Bei ALGII dürfte es aber egal sein, denn dann kann das KG nicht angerechnet werden.

und kann jemand was dagegen machen

Ja! Wieder ne Ausbildung beginnen.

VG, René

Hallo,

Darauf hin streicht das Amt das Kindergeld.

eine Behörde „streicht“ keine Leistung, sondern sie hebt eine Bewilligung auf indem sie dies mittels schriftlichen Bescheides mitteilt.

Bei der Familienkasse nachgefragt, sagen die nur, das Amt hat
das so gesagt und ist halt so.

Maßgeblich ist nicht was „gesagt“ wird, sondern nur was schriftlich mitgeteilt wird.

Geht das so einfach

Nein, s.o.

und kann jemand was dagegen machen.

Ja. Was, steht im Aufhebungsbescheid drin: Widerspruch einlegen.

Gruß
Otto