Guten Tag,
Hallo Carsten, ich schaue nur zufällig hier rein und sehe Deine Frage. Wenn auch spät, will ich doch antworten:
Das populärste Beispiel ist überliefert vom Alten Fritz, der seinem Reitergeneral Seydlitz einen Befehl erteilte, dieser dürfe den Feind nicht mit der Kavallerie angreifen. Als Seydlitz aber die größten Erfolgsaussichten auf dem Schlachtfeld sah, befahl er dennoch den Angriff. Draufhin forderte der König von Seydlitz seinen Kopf nach der Schlacht, wegen Befehlsverweigerung. Seydlitz ließt antworten: „Nach der Schlacht gehört mein Kopf dem König, aber bis dahin brauche ich ihn noch!“
Der Hintergrund ist die deutsche Auftragstaktik, die jedem militärischen Führer den Auftrag gibt, als zwingend erkannte Notwendigkeit auch einen bestehenden Befehl nicht auszuführen, wenn dieser als unsinnig (oder verbrecherisch) erkannt wird und dem militärischen Auftrag entgegensteht. Er ist verpflichtet, sich hinterher notfalls jedem Militärgericht zu stellen und seine Begründung der Befehlsverweigerung abzugeben.
Diese Auftragstaktik besteht noch heute im deutschen Militär. Sie wurde im Verlauf des II.WK mit dessen Fortdauer durch die NS-Führung (NSFO usw.) planmäßig ausgehöhlt und in Verruf geführt, sodaß eine Berufung hierauf höchst gefährlich wurde.
Vielleicht hilft dieser Hinweis insgesamt.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Martin Aigner