Hallo zusammen,
sorry für den etwas wirren Betreff, ich bin grad ein wenig wirr im Kopf. Und zwar gibt es doch im Zusammenhang mit Kündigungsfristen unterschiedliche Bestimmungen ob nun in einer Firma mehr oder weniger als 20 Leute arbeiten. Nun würde mich interessieren, wie sich das berechnet. Also zählen Putzfrau/Hausmeister als Teilzeitkräfte jeweils als ein Mitarbeiter? (Sind beide fest angestellt, aber halt Teilzeit). Was ist mit Halbtagskräften? Und Lehrlinge? Und bereits AG-seitig gekündigte Mitarbeiter noch in der Kündigungsfrist? Und Mitarbeiter in 100%igen Tochterfirmen? Wo kann ich das nachlesen, denn das ist doch bestimmt eindeutig definiert?
Ratlose Grüße
Petzi
Hallo
Und zwar gibt es doch im Zusammenhang mit
Kündigungsfristen unterschiedliche Bestimmungen ob nun in
einer Firma mehr oder weniger als 20 Leute arbeiten.
Wo kann ich das
nachlesen, denn das ist doch bestimmt eindeutig definiert?
BGB § 622:
(…)
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
- (…)
- wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html
Gruß,
LeoLo
waow, so schnell danke
)
Hi Leo,
dann ist ja alles noch viel ärgerlicher als ich befürchtet hatte *seufz* Aber verstehe ich Dich und den von Dir zitierten Text richtig, daß das alles nur auf eine Verkürzung nicht jedoch auf eine Verlängerung der Kündigungsfrist abzielt?
*wink* und fühl Dich reich besternt!
Petzi