20 St./Woche - welche Bedeutung hat das?

Hallo.

Weiß zufällig einer, was bedeuten 20 St./Woche?
Dass man auch tatsächlich jede Woche 20 Stunden zu arbeiten hat?
Oder bedeutet das nur, dass man im Monat 80 Stunden insgesamt abgeleistet haben soll?

Warum die Frage:
Wenn einer 5 Mal die Woche 4 Stunden täglich arbeitet, ist alles klar.
Wenn aber der andere mal 35, mal 18, mal 6 Stunden die Woche zugeteilt bekommt, kommt man eigentlich auch auf 80 St./Monat…

Und wenn auf jede vorsichtige Nachfrage bei dem Chef über solche ungleiche und sehr anstrengende Aufteilung die Antwort jedes Mal lautet, man könne eigentlich ab morgen auch gleich daheim bleiben, er werde denjenigen nehmen, der die Zeit zum Arbeiten hat, an den Anfragen von Arbeitssuchenden gäbe es keinen Mangel, bleibt die Frage weiterhin ungeklärt.

Hallo.

Hallo,

Weiß zufällig einer, was bedeuten 20 St./Woche?
Dass man auch tatsächlich jede Woche 20 Stunden zu arbeiten
hat?
Oder bedeutet das nur, dass man im Monat 80 Stunden

20 Std./Woche bedeutet nur im Februar (außerhalb von Schaltjahren) = 80 Std./Monat. In allen anderen Monaten ist die Monatsstundenzahl höher.

insgesamt abgeleistet haben soll?

Es bedeutet das, was im Vertrag steht. In vielen Fällen gibt es bei Tz-Vereinbarungen noch zusätzliche Vertragsklauseln zu Verteilung der Az bzw. Flexibilitätsregeln.
Auch in Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen können noch Rahmenbedingungen zur Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit enthalten sein.
Sofern es einen BR gibt, hat dieser bei der Verteilung der AZ volle Mitbestimmung.
Solange die Fallschilderung bezüglich dieser Möglichkeiten nicht ergänzt wird, läßt sich die Frage nicht seriös beantworten.

BR gibt’s an der Tanke keinen.
Es gibt also überhaupt keinen Ansprechpartner.

Vor allem nicht in dem extrem kurzen Zeitraum.

Weder die Höhe des Arbeitseinkommens es erlaubt, eine Anwaltshilfe in Anspruch zu nehmen,
noch bleibt die Zeit dafür (angesprochen erst am Freitag wird man nachdrücklich aufgefordert, spätestens am Dienstag Morgen die Vertragsänderung zu unterschreiben).

Im 3 Jahre alten Anstellungsvertrag steht nur die Höhe des Monatsgehalts in Euro und die Wochenstundenzahl.
Und dass keine Tarifgebundenheit besteht.

Es gibt also überhaupt keinen Ansprechpartner.

Doch, zumindest die zuständige Gewerkschaft >>> Ver.di

Vor allem nicht in dem extrem kurzen Zeitraum.

Weder die Höhe des Arbeitseinkommens es erlaubt, eine
Anwaltshilfe in Anspruch zu nehmen,

Das ist eine Frage der Prioritäten. Als AN am Rechtsschutz gespart ist nun mal idR Sparen an der falschen Stelle.

noch bleibt die Zeit dafür (angesprochen erst am Freitag wird
man nachdrücklich aufgefordert, spätestens am Dienstag Morgen
die Vertragsänderung zu unterschreiben).

Hätte man einen Arbeitsrechtsschutz, wäre das wohl auch in der kurzen Zeit machbar gewesen.

Im 3 Jahre alten Anstellungsvertrag steht nur die Höhe des
Monatsgehalts in Euro und die Wochenstundenzahl.

Dann wäre es an der Zeit, mal den Taschenrechner zu bemühen. Für die Umrechnung von Monats- auf Wochenlohn kann grundsätzlich der Divisor 4,35 verwendet werden.

1 Like

Danke, Wolfgang, für Deine Antworten, welche mir als Richtungsschnur gut dienen können.

Das mit der Ver.di ist zwar solche Sache…

Man hört von denen zwar immer wieder in Bezug auf laute Geschichten in Großunternehmen (Gehaltserhöhungskämpfe knapp vor den Gewerkschaftsneuwahlen, zum Beispiel. So habe ich auch meine frühere Arbeit verloren: kurz nach dem wiederholten Sieg im Lohnerhöhungskampf in einem großen Unternehmen kamen die ersten Arbeitsplatzstreichungen wegen Überschuldung des Unternehmens. Die aus der Ver.di dürften nicht entlassen werden, ich aber flog - mangels damaliger Sozialschwäche - als erster raus. Obwohl ich auch mit dem alten, noch nicht erhöhten Lohn voll zufrieden war.)

Ob sie sich auch für einen kleinen man in einem Kleinunternehmen einsetzen wollen werden…
Habe bis jetzt von keinem was ähnliches gehört. Nicht mal annähernd.
Mal sehen…

Umso wichtiger war es für mich, meine derzeitige Situation mit jemand besprechen zu können, der Ahnung hat. Danke nochmals.

Hallo,

Du wirfst leider zwei Sachen zusammen, die so nicht zusammengehören:

  1. Über Tarifpolitik und deren Ergebnisse kann man durchaus streiten. Allerdings sollte man auch hier nicht übersehen, daß diese auf der Meinungsbildung der betroffenen Mitglieder basiert. Dies ist eine kollektive Ebene, in der nun mal Mehrheiten entscheiden und Menschen können nun mal bei Entscheidungen/Abstimmungen irren.

  2. Vollkommen unabhängig davon ist aber der (im Gewerkschaftsbeitrag automatisch enthaltene) gewerkschaftliche Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Das hat nix mit Groß- oder Kleinbetrieb zu tun, sondern ist ein individueller Anspruch jedes Mitglieds. Da habe ich zumindest in meiner Gewerkschaft noch nie was davon gehört, daß hier Mitglieder unterschiedlich behandelt werden.

&Tschüß
Wolfgang