Für Deinen Studentenstatus ist es ohne Belang wie viel Du arbeitest. Beachten solltest Du allerdings folgende Punkte:
Arbeitest Du maximal 20 Wochenstunden fallen nur Lohnsteuer und Rentenversicherungsbeiträge an. Deine Krankenversicherung (Familienversicherung, Freiwillige Versicherung für Studenten) wird bei diesem Stundensatz nicht tangiert. Nach Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule kannst Du in der vorlesungsfreien Zeit so viel arbeiten wie Du möchtest ohne Dich separat krankenversichern zu müssen. So viel ich weiß gilt diese Regelung tatsächlich für exakt jede Woche, dies wurde mir zumindest so von meiner KK mitgeteilt. Wer das letztendlich kontrolliert und was passiert, wenn Du mehr arbeitest, kann ich Dir nicht sagen. Im Zweifelsfall kannst Du die Mehrstunden ja auf die vorlesungsfreie Zeit schieben. Schummeln kann ich Dir nicht raten, weil ich diese gesetzliche Regelung ausnahmsweise mal für fair halte, ganz davon abgesehen, daß mehr als 20 Arbeitsstunden sich mit einem vernünftigen Studium kaum vereinbaren lassen. Oder studierst Du Lehramt? Dann isses natürlich was anderes
Gruß, Andrea
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Wenn dein Arbeitgeber mitspielt, ist das kein Problem. Zu beachten wäre: Der Arbeitsvertrag sollte über 20 Stunden laufen und du solltest ein monatliches Fixgehalt beziehen. Bei schwankendem Einkommen vermutet die Krankenkasse zurecht, daß da wohl schwankende Arbeitszeiten der Grund sind. Also entweder mit dem Arbeitgeber Bonuszahlungen ausmachen. Oder die Mehrarbeit abfeiern: sprich z.B. einen 6 Monatsvertrag und du machst die letzten 2 Monate Urlaub bei weiterlaufender Bezahlung.
Während der Semesterferien kannst du übrigens soviel arbeiten wie du willst. Arbeitest du während des Semesters mehr, wirst du wie ein „normaler“ Angestellter bewertet. D.h. es fallen alle Sozialabgaben an.
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Während der Semesterferien kannst du übrigens soviel arbeiten
wie du willst. Arbeitest du während des Semesters mehr, wirst
du wie ein „normaler“ Angestellter bewertet. D.h. es fallen
alle Sozialabgaben an.
Gemäß §6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III sind Studenten generell in der Kv, PV und AV frei.
Das BSG hat diese Sozialversicherungsfreiheit innerhalb der Rechtsprechung beschränkt und festgestellt, daß Personen, die mehr als 20 Std. in der Woche arbeiten, nicht mehr „hauptberuflich“ Studenten sind.
Von dieser Regelung gibt es mehrere Ausnahmen.
Eine davon besagt, daß ein Student, der eine Dauerbeschäftigung von weniger als 20 Std. in der Woche ausübt und in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Std. in der Woche in dieser Beschäftigung arbeitet, um danach wieder nur max. 20 Std. in der woche zu arbeiten, auch in den Semesterferien von den genannten Versicherungen befreit ist.
Dabei darf aber die Zeit, in der mehr als 20 Std. in der Woche gearbeitet wird, nicht die 26-Wochen-Grenze (innerhalb eines Zeitjahres) überschreiten, da sonst insgesamt SV-Pflicht besteht.
einen kleinen Nachschlag hätte ich noch: seit Juni diesen Jahres kan man nicht mehr als Student krankeversichert sein, wenn man den Job, den man während des Studiums ausübt, auch schon vorher ausgeübt hat. Egal, ob man nun 20 oder 40 Stunden die Woche arbeitet, man wird als Arbeitnehmer angesehen und ist voll sozialversicherungspflichtig.
Wenn dies auf Dich zutrifft, kannst Du entweder deine Arbeitszeit derart reduzieren, daß es auf einen 630-Mark-Job herausläuft, oder Dir einen neuen Job suchen.