20-Stunden-Grenze als Student überzogen

Guten Tag!

Ich bin Student und arbeite nebenberuflich bei einer bekannten Autovermietung. Leider habe ich nun aus Versehen (und zum ersten Mal) meine 20 Stunden-Grenze um einige wenige Minuten (ca. 5-15 Minuten) überzogen.

Da bisher kein Verantwortlicher des Unternehmens bereit war, meine Stunden- bzw. Minutenzahl im System nachträglich zu reduzieren, befürchte ich, dass ich nun einen höheren Krankenkassenbeitrag usw. zahlen darf/muss.

Meine Fragen:

  1. An wen muss ich mich wenden, um diesen höheren Beitragszahlungen aus dem Weg zu gehen (falls eine Einigung mit dem Arbeitgeber, sprich Anpassung der Arbeitszeit im System, nicht möglich ist)?
    Ist meine Krankenkasse dafür der richtige Ansprechpartner?

  2. Welche Abzüge würden bei einem Bruttogehalt von ca. 700€ ungefähr auf mich zukommen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre/Eure Mühen!

Schöne Grüße,
dirk

Hallo,

da würde ich mir keine Gedanken machen. Die 20-Stunden-Grenze ist ja keine starre Grenze. Sie dient nur Abrgrenzung ob der Schwerpunkt noch auf dem Studium liegt oder ob man hauptberuflich Arbeitnehmer ist. Einmalige Überschreitungen haben da keine Auswirkungen. Auch nicht die Zeiten, die ins Wochende, in die Nachtstunden oder sonstigen vorlesungsfreien Zeiten fallen. Hauptsache das zielgerichtete Studieren wird nicht beeinträchtigt.
Einfach mit der KK sprechen, bei der man als Student versichert ist.
Hier zum weiteren Nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/20-Stun…

Gruß Woko

Ein Arbeitskollege (ebenfalls Student) hat seine 20 Stunden wohl auch schon einmal um neun Minuten überzogen und durfte gleich die höheren Beiträge zahlen. Aus diesem Grund mache ich mir halt nun ebenfalls Sorgen.

Hallo,

solltest du tatsächlich wegen der Überschreitung versicherungspflichtig werden, ist das gar nicht so schlimm.
Nehmen wir die Fakten:

  • 700 € mtl. Lohn in der Gleitzone
  • Der Arbeitgeber hat die Hälfte der Beiträge zu zahlen (Abweichung KV, PflV)
  • In der RV besteht ja jetzt schon Versicherungspflicht
  • Der KV-Beitrag und PflV in der Stundentenversicherung fällt gleichzeitig weg
  • In der Arbeitslosenversicherung ist der Beitrag zu zahlen

KV + Pflegebeitrag als Arbeitnehmer = 59,74 €
abzügl. Studentenbeitrag = - 63,38 €
zuzüglich Alv-Beitrag = 9,12
Ergebnis = Mehrbeitrag = 5,48 €

Selbst würde ich da nichts unternehmen. Der Arbeitgeber ist ja verantwortlich für die richtigen Meldungen und Abführung der Beiträge. Wenn Versicherungspflicht eintritt - nicht vergessen Studentenbeitrag zurück zu fordern.

Gruß Woko

Von wem kann ich dann den Studentenbeitrag zurückfordern? Von der KK?
Und die Begründung ist, dass ich dann für diesen einen Monat als Arbeitnehmer versichert bin, und mir dieser Beitrag bereits vom Bruttolohn abgezogen wurde?

Darf ich auch fragen, wie die Zahlen im vorigen Beitrag genau zustande kommen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Hallo,

als pflichtversicherter Student hast du den KV-PflV-Beitrag am Semesterbeginn an die KK gezahlt. Diese zahlt nun zurück. Die Berechnung der Beiträge als Arbeitnehmer in der Gleitzone (400 - 800 € mtl.)kann man hier vornehmen:
http://www.gleitzonenrechner.de/

Gruß Woko