Krankenversicherungen erlauben Studenten nur einen Nebenjob, der nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, damit man auch ja ordentlich studiert.
In den Semesterferien darf man hingegen unbegrenzt arbeiten. (So jedenfalls die Info meiner Arbeitsstelle)
Wie sieht das mit Nachtarbeit im Semester aus? Fällt das auch mit in die 20-Stunden-Regel, oder wird das nicht mitgezählt, da es ja nicht in die Studienzeit fällt?
soviel ich weiss gilt da die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, egal zu welcher Tageszeit gearbeitet wird.
Es geht darum, dass jemand, der mehr als eine halbe Stelle ausfüllt, nicht mehr hauptberuflich studiert, sondern eben nebenberuflich, damit fallen dann auch die entsprechenden Sozialversicherungs-/Krankenversicherungsbeiträge und Steuern an.
Hallo,
das mi´t den 20 Std.wöchentlich muss nicht immer hinhauen.
Wichtig ist die Einzelprüfung durch die Krankenkasse.
Diese einzelprüfung sieht folgende Entscheidung vor:
Handelt es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um ein normales
Arbeitsverhältnis oder steht die Studetneeigenschaft im
Mittelpunkt des alltäglichen Lebens.
Konkret zu deinem Fall :
Wenn du z.b. deine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich auf die
Nacht oder die Wochenende verteilst und fünf Tage die Woche
studierst, dann wäre für mich die Studenteneigenschaft vorrangig
und ich würde nicht auf Arbeitnehmer entscheiden, also auch nicht
auf die Sozialversicherungspflicht.
Meiner Meinung nach aber eine für dich schlechte Entscheidung !!!
Zugegeben, du müsstest auch Beiträge zahlen, hättest aber auch
die Vorteile davon - wie z.B. Anspruch auf Krankengeld, es kämen
parr Euro auf dein Rentenkonto und sogar Arbeitslosengeldanspruch
würdest du erwerben.