Eine Frau erhält 200€ Rente. Sie ist verheiratet,lebt aber im Haus vom Mann getrennt und erhält von ihm nichts dazu. Sie hat noch einen Sohn in der Lehre, der 300€ Lehrlingsgeld bekommt, davon aber schon alles bestreiten muß. Das Geld reicht natürlich bei beiden nicht. Sie hat versucht, zusätzlich etwas zu beantragen, da aber die Hälfte des Hauses ihr gehört, ging das nicht. Die andere Hälfte gehört dem Sohn. Nun wollten sie das Haus schon verkaufen, aber das kriegen sie nicht los, da der Mann lebenslanges uneingeschränktes Wohn und Benutzungsrecht hat.Gibt es da vielleicht irgendetwas, was sie tun kann? Kann sie das notarisch abgesicherte Wohn und Benutzungsrecht, daß sie mal selbst mit unterschrieben hat im Nachhinein ändern lassen?
hi
Eine Frau erhält 200€ Rente. Sie ist verheiratet,lebt aber im
Haus vom Mann getrennt und erhält von ihm nichts dazu.
warum bekommt sie keinen Unterhalt von ihrem Mann ? könnte er überhaupt Unterhaltszahlungen leisten ? Wurde Unterhalt gegenseitig ausgeschlossen ?
Das Geld reicht natürlich bei beiden nicht.
500€ netto monatlich wenn keine Miete bezahlt werden muss, ist SO schlecht auch wieder nicht
sie hat versucht zusätzlich etwas zu beantragen,
WAS hat sie zusätzich beantragt ?
Nun wollten sie das Haus schon verkaufen, aber das kriegen sie nicht
los, da der Mann lebenslanges uneingeschränktes Wohn- und
Benutzungsrecht hat.Gibt es da vielleicht irgendetwas, was sie
tun kann? Kann sie das notarisch abgesicherte Wohn und
Benutzungsrecht, daß sie mal selbst mit unterschrieben hat im
Nachhinein ändern lassen?
eher nicht ohne Zustimmung des Betroffenen und der wird wohl kaum zustimmen, weil er dann wahrscheinlich ziemlich schnell auf die Strasse gesetzt wird :-\
Gruß H.
Hallo! Der Sohn lernt nicht im Ort, der braucht schon 120€ Fahrgeld jeden Monat. Fahrerlaubnis hat er auch angefangen und kann aus finanziellen Gründen nicht weitermachen. Er trägt eine Brille, die er selbst bezahlen mußte, sie benötigen beide Medikamente und werden nicht von Zuzahlung befreit, da sie ja ein Haus besitzen. Mit Unterhalt ist nichts geregelt, aber warscheinlich könnte der Mann ihr sowieso nichts geben.
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Hallo,
was die Befreiung von den gesetzlichen Eigenanteilen in der gesetzlichen
Krankenkasse angeht spielen die geschilderten Eigentumsverhältnisse
keine Rolle. Das Einkommen des Sohnes wird ebenfalls nicht angerechnet,
so dass bei 200,00€ Rente und sonst nichts - jährlich eine
Belastung von 48,00€ bzw 24,00€ anfällt. Alls was darüber hinaus
anfällt wird von der Kasse erstattet.
Gruss
Czauderna
hi
warum bekommt sie keinen Unterhalt von ihrem Mann ? könnte er
überhaupt Unterhaltszahlungen leisten ? Wurde Unterhalt
gegenseitig ausgeschlossen ?
500€ netto monatlich wenn keine Miete bezahlt werden muss, ist
SO schlecht auch wieder nicht
WAS hat sie zusätzich beantragt ?
Der Sohn lernt nicht im Ort, der braucht schon 120€
Fahrgeld jeden Monat. Fahrerlaubnis hat er auch angefangen und
kann aus finanziellen Gründen nicht weitermachen.
Er trägt eine Brille, die er selbst bezahlen mußte,
niemand muss eine Brille komplett selber bezahlen sofern sie vom Augenarzt verordnet wurde und man nicht gerade das supermodische Modell und sonstigen Schnickschnack (superentspiegelt, superleicht, superflach, verknotbar etc.) dazugeordert hat
Mit Unterhalt ist nichts geregelt, aber
warscheinlich könnte der Mann ihr sowieso nichts geben.
Auf Wahrscheinlich - möglicherweise - könnte sein kann man jeden Antrag auf Unterstützung von Amts wegen erstmal vergessen!!!
Solange nicht alle andere gegebenen Unterhaltsmöglichkeiten ausgereizt wurden, gibt es nunmal keine Zuschüsse
Also ERSTMAL Unterhaltsansprüche an den Ehemann abklären lassen -solange die nicht definitiv vertraglich VOR Einsetzen der Bedürftigkeit ausgeschlossen wurden, ist er erstmal unterhaltspflichtig
… und erst wenn das abgeklärt ist kann man weiterschauen
Gruß H.
hi
niemand muss eine Brille komplett selber bezahlen sofern sie
vom Augenarzt verordnet wurde und man nicht gerade das
supermodische Modell und sonstigen Schnickschnack
(superentspiegelt, superleicht, superflach, verknotbar etc.)
dazugeordert hat
Das war einmal. Brillen müssen heutzutage - außer in Extremfällen - komplett
selbst bezahlt werden.
Gruß T.