200 Zigaretten/Person - wie oft?

Streitfrage in der Familie: Angenommen, wir befänden uns noch vor der sog. „EU - Osterweiterung“. dann dürften Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus z.B. Polen oder Tschechien 200 Zigaretten in die BRD einführen. Aber wie häufig dürften sie das tun? Wenn man z.B. in Grenznähe zwei Wochen Urlaub verbringen würde und täglich zwei mal die Grenze überquerte, durfte man da jedesmal eine Stange mitnehmen und die gesammelten am Urlaubsende mit nach hause nehmen? Nachweis über den täglichen Einkauf in Form von Kassenzetteln natürlich vorrausgesetzt.
Wäre toll, wenn da jemand drüber bescheid wüßte.

:wink: BT

Hallo barbara,

vielleicht beantwortet dir der Auszug deine Frage:
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.
Beispiel: Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.

Gruß
michael

Danke, Michael,

genau das wollte ich wissen. Habe ich das so richtig verstanden:

Wenn man z.B. von einer FeWo i.d. sächsichen Scheiz zu einer „Reise“ nach Tschechien aufbricht, ist diese Reise mit dem Wiedereintreffen in der FeWo beendet; man könnte die gleiche Reise am selben Teg noch einmal unternehmen und die Freimengen in Anspruch nehemn. Am folgenden Tag sowieso. Zwei Personen könnten also nach einem 10-tägigen Aufenthalt in der Region auf dem Weg zur Heimatstadt mit 40 Stangen Zigaretten unterwegs sein, ohne sich strafbar zu machen?

:smile: BT

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Hi Barbara,
wenn die Grenzüberschreitung nicht unmittelbar hintereinander erfolgt, würde ich das so interpretieren. Also morgens rüber und einkaufen sowie abends rüber und einkaufen müßte m.E. im Rahmen des möglichen sein. Jeden Tag einmal rüber hätte ich sowieso keine Probleme mit.
Gruß
Michael

Mhm, eigentlich alles klar.
Nun höre ich aber, das für Bewohner des Zollgrenzbezirks (heißt das so?) geringere Freimengen gelten. Gilt das dann auch für Touris? Wohnen die im Zollgrenzbezirk oder in ihrem Heimatort, also steuerrechtlich?

Schönes Wochenende!

:smile: BT

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