Hallo,
meinem Vater ist vor ca. einem Jahr folgendes passiert:
Beim Versuch geldabzuheben am GA im Postamt N.
mit comdirect EC-Karte ist folgendes passiert:
- Versuch Karte wurde angenommen. 500 als Auszahlungsbetrag
eingetippt, Karte kam zurück. Geld nicht.
Umgehend ging ich zum Schalter und meldete die Störung.
Ein Postbeamter kam zum GA und ich versuchte nochmals daselbe.
Er stand unmittelbar hinter mir - drehte den Kopf beim eintippen
der Geheimzahl weg - und wir warteten auf das Geld! nichts tat
sich außer, dass die Karte zurückkam.
Auf meine Frage, wo ich jetzt Geld bekommen könne, beschrieb er
mir den Weg zur Deutschen Bank in N… Wohin ich mich begab.
Weiter unternahm ich nichts, weil ich noch nicht wusste, dass
bereits 2 Abbuchungen mit je 500 stattgefunden hatten -
wie ich einige Tage später online feststellte.
Ich versuchte 2Tage später
noch 2 X abzuheben, Ergebnis dasselbe.
Als ich am Schalter nach dem Beamten, den ich um Hilfe bat, fragte,
wurde mir wiederholt der Name X genannt. Und ich wurde darauf-
verwiesen, dass man abwarten müsse, bis der GA neu gefüllt werde.
Der Beamte „Y“, wie ich später herausfand, und der
beim 2. Versuch hinter mir gestanden hatte, war krank gemeldet.
Bei weiterer Nachfrage und Aufnahme der Protokolle durch Herrn
Z wurde ich auf die Antwort aus München vertröstet.
Noch hatte ich keine Bedenken, denn ich hatte ja einen Zeugen,
den Postbeamten, der beim 2. Versuch hinter mir gestanden war
und alles gesehen hatte.(Y)
Die comdirect beruft sich auf die Protokolle aus München;
Meine Anwältin ist der Ansicht, wenn „Y“ leugnet, hätte
ich verloren und rät mir nicht weiterzumachen.
Aber das kann nicht sein, oder?
M. f. G.
Tom
Hallo,
Als ich am Schalter nach dem Beamten, den ich um Hilfe bat,
fragte,
wurde mir wiederholt der Name X genannt.
in Deiner Geschichte taucht X nicht wieder auf. Was hat es also mit X auf sich?
Und ich wurde darauf-
verwiesen, dass man abwarten müsse, bis der GA neu gefüllt
werde.
Der Beamte „Y“, wie ich später herausfand, und der
beim 2. Versuch hinter mir gestanden hatte, war krank
gemeldet.
Wofür soll diese Information von Bedeutung sein?
Bei weiterer Nachfrage und Aufnahme der Protokolle durch Herrn
Z wurde ich auf die Antwort aus München vertröstet.
Noch hatte ich keine Bedenken, denn ich hatte ja einen Zeugen,
den Postbeamten, der beim 2. Versuch hinter mir gestanden war
und alles gesehen hatte.(Y)
Die comdirect beruft sich auf die Protokolle aus München;
Meine Anwältin ist der Ansicht, wenn „Y“ leugnet, hätte
ich verloren und rät mir nicht weiterzumachen.
Womit?
Aber das kann nicht sein, oder?
Was?
Nicht durchblickend
Christian
Ich würde mich mit dem Bankbeamten, der hinter Ihnen stand treffen. Er wird ja nicht ewig im Krankenstand sein. Wenn er sich noch an den Vorfall erinnern kann, würde ich ihn höflich bitten, dies auch niederzuschreiben, oder ihn fragen, ob er dies falls notwendig, auch bezugen würde.
Da er, wenn er sich noch daran erinnert, sich strafbar machen würde, würde er vor Gericht etwas anderes aussagen, würde ich sehr wohl „weitermachen“. Ich würde erst einmal den direkten Weg zum Bankbeamten gehen und nicht den Weg über die Anwältin. Wenn er Ihr Gesicht sieht, kann er sich bestimmt leichter daran erinnern, als wenn er nur Ihren Namen auf einem Stück Papier zu Gesicht bekommt.
Alles Gute!
Hallo,
Ich werde verusuchen alle Fragen zu klären.
in Deiner Geschichte taucht X nicht wieder auf. Was hat es also mit X auf sich? _> X ist unwichtig.
Und ich wurde darauf-
verwiesen, dass man abwarten müsse, bis der GA neu gefüllt
werde.
Der Beamte „Y“, wie ich später herausfand, und der
beim 2. Versuch hinter mir gestanden hatte, war krank
gemeldet.
Wofür soll diese Information von Bedeutung sein?
_> genau so unwichtig wie der Name X
Bei weiterer Nachfrage und Aufnahme der Protokolle durch Herrn
Z wurde ich auf die Antwort aus München vertröstet.
Noch hatte ich keine Bedenken, denn ich hatte ja einen Zeugen,
den Postbeamten, der beim 2. Versuch hinter mir gestanden war
und alles gesehen hatte.(Y)
Die comdirect beruft sich auf die Protokolle aus München;
Meine Anwältin ist der Ansicht, wenn „Y“ leugnet, hätte
ich verloren und rät mir nicht weiterzumachen.
Womit?_> Die 2000 Euro einzufordern!
Aber das kann nicht sein, oder?
Was? _> Dass einem 2000 Euro gestohlen werden und man nichts degegen machen kann!
Ich hoffe der Text (von meinem Vater geschrieben) ist jetzt verständlicher.
Thomas
Hallo,
_> genau so unwichtig wie der Name X
versuchs doch bitte mit der Zitierhilfe von wer-weiss-was. Damit wird - im Gegensatz zu Deiner Methode - sofort deutlich, was Zitat und was neuer Text ist.
Aber das kann nicht sein, oder?
Was? _> Dass einem 2000 Euro gestohlen werden und man nichts
degegen machen kann!
Gestohlen ist da nichs, weil die Zueignungsabsicht fehlt. Weiterhin ist Vertrauen das wichtigste Element im Bankgeschäft, so daß man getrost davon ausgehen kann, daß die Bank hier absichtlich Kunden um ihr Geld bringt. Ob sich ein Mitarbeiter bedient hat, kann man schlecht beurteilen, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, weil da keiner alleine in den Scheinen wühlt.
Bleibt also die Fehlfunktion. Wird die durch die Protokolle nicht bestätigt, bleibt die Aussage des Bankmenschen aus der zweiten Abheberunde. Daß der krank ist, wird das Gericht im Zweifel nicht wirklich interessieren.
Gruß
Christian
HAllo,
wieso hat es fast 1 JAhr gedauert bis Ihr was unternommen habt ?
Alle Bankautomaten werden Videoüberwacht.
Machmal auch die Geldausgabeschächte. Da kann man sehen ob Geld entnommen wurde.
Damit hätte sich dass ja auch schon erledigt wenn entsprechende Aufzeichnungen verfügbar sind !
VG
Domm