Sind leider etwas mehr Punkte geworden, denke aber die Fragen sind schon gut vorbereitet und gut verständlich.
Punkt 1.
Gehört wurde: dass entweder die Reisekosten erstattet werden ODER die Verpflegungsmehraufwendungspauschalen. Nicht jedoch beides.
Frage 1: Stimmt das?
Punkt 2. Verpflegungsmehraufwendung
Gehört wurde: Die Verpflegungsmehraufwendung KANN aufgrund der gültigen Sätze (8-14 Std. = 6 Euro, 14-24 std.= 12 Euro, 24 std. = 24 Euro) steuerfrei für den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber geleistet werden. Der Arbeitgeber kann den doppelten Satz zahlen, den er dann mit pauschal 25% versteuern muss.
Frage 2A): Der AN hat es Steuerfrei, muß der Arbeitgeber bei den normalen Pauschalen dennoch dafür Steuern zahlen?
Frage 2B): Wird bei Zahlung durch AG des doppelten Satzes der einfach Satz wie oben bewertet und nur für den mehr geleistetn Betrag die pauschalierten 25% angesetzt?
Frage 2C): Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (AN) diese Pauschale nicht zahlt, kann der AN diese Pauschalen in der EKStE "einfordern?
Frage 2D): wo müßte er dieses eintragen?
Punkt 3. Reisekosten
Gehört wurde: dass bei Übernachtungskosten, z.B. Hotel, die Kosten geschlüsselt sein sollten in: reine Übernachtungskosten und Frühstückskosten. Ist dies nicht der Fall geht das FA davon aus, das Frühstück in der Rechnung enthalten ist und kürzt die Verpflegungsmehraufwendung (Berechnungsbasis ist hierbei stets der 24 Std. satz) um 20% (somit 4,80 Euro).
Dieser Kürzung kann man weiter entgegenwirken, indem der AG die Kosten voll ersetzt und der AN sich einen Sachwertbezug (SWB) anrechnen läß (2009 für Frühstück 1,53 Euro, Mittagessen 2,73 Euro, Abendessen 2,73).
Diese Anrechnung kann nun ebenfalls in dreierlei Hinsicht abgerechnet werden.
a) der AN läßt sich seine gesamten Erstattungen um diese SWB kürzen
b) der AG zahlt die gesamten Erstattungen und der SWB Betrag wird dem AN auf den Lohn geschlagen
c) der AG zahlt die gesamten Erstattungen und der SWB Betrag wird dem AN auf den Lohn geschlagen, aber der AG zahlt pauschal 25% steuern darauf
Frage 3: Sind diese o.g. Angaben so korrekt, bzw. was wäre falsch?
Punkt 4. Regelmäßiger Arbeitsplatz
Gehört wurde: Die Definition „Regelmäßiger Arbeitsplatz“ ist
a) wenn betriebliche Einrichtung durchschnittlich an einem Tag pro Woche diese besucht wird (d.h. 52 mal im jahr)
quelle http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
dagegen steht jedoch eine andere Quelle die besagt,
b) „durchschnittlich an 46 Arbeitstagen am selben Ort im Einsatz war“
quelle http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbrauche…
Frage 4: Welche dieser Beiden Aussagen stimmt nun?
Punkt 5.
Fahrtkosten von Wohnung zum Arbeitsplatz vs. Reisekosten
gehört wurde:
„Reisekosten sind als Aufwendungen Werbungskosten in EKStE bzw. steuerfrei vom AG zu bekommen“
Beispiel:
würde man 50 tage im Jahr eine einfache Strecke von 550 km vom Wohnort zur Betriebsniederlassung fahren, ist dies nach Punkt 4a noch eine „beruflich veranlaßte Auswärtstätigkeit“.
Nach Punkt 4b wäre es schon ein Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
Frage 5a: bei 50 (Tage) x 550 (km) x 0,30 (Euro/je KM) x2 (Hin-/Rückfahrt) = 16.500 euro. Kann der AG diese steuerfrei zum Lohn leisten und je nach Stundenanfall auch die Verpflegungsmehraufwendungspauschale ansetzbar wäre?
Frage 5b: Wenn der AG diese Reiskostenpauschale zahlt, muss der AG dann noch Steuern darauf zahlen?
Frage 5c: Muß der AN in der EKStE diese erhalte Pauschale dann angeben und müsste er einen Nachweis erbringen, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind oder braucht man das nicht?
Frage 5d: Wenn der AG diese Reisekostenpauschalen nicht zahlt, kann der AN diese Pauschale in der EKStE angesetzen oder nur tatsächliche kosten und wo da genau?
Frage 5e: wie schaut das Ganze aus, wenn der AN eine Bahncard 100 (Kosten 3600 euro im jahr) kauft. Kann der AN dann die PKW Pauschalierung ansetzen oder was zählt da?