Hi !
Noch mal zur Präzisierung. Man kann
ENTWEDER
die GWG von 150,00 bis 410,00 sofort abschreiben.
Alle Wirtschaftsgüter, die über € 410,00 liegen (unabhängig von der 1.000,00-Grenze) sind dann nach allgemeinen Regeln (AfA-Tabelle) abzuschreiben.
ODER
alle GWG zwischen 150,00 und 1.000,00 werden gepoolt und über 5 Jahre abgeschrieben.
Das Wahlrecht ist für ein Jahr einheitlich auszuüben. Innerhalb eines Jahres kann man also nur ENTWEDER oder nur ODER anwenden.
Nachlesen kann man dies im § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
(zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist die Fassung in der Form des Wachstums…gesetzes noch nicht online)
BARUL76
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