2010 Wahlrecht bei Abschreibungen 150,01-410,00€?

Hallo,

gibt es bei den GWG von 150,01 € bis 410,00 € ab 2010 tatsächlich das Wahlrecht zu sofortigen Abschreibung?
Siehe: www.mittelstanddirekt.de/c185/vc51/m187/um227/d5833/…

Und gibt es dann von 410,00 € bis 1.000,00 € weiterhin diese unsägliche Pool-Abschreibung?

Gruß JK

So, wie ich das verstanden habe, kann man ab 2010 wieder zwischen der alten und der neuen Regelung wählen. Entweder Pool ab 150 Euro oder GWG von 60 bis 410 Euro und darüber normale Abschreibung. Man muss sich aber vorher für eine der Varianten entscheiden. Das ganze gilt dann für das komplette Geschäftsjahr und für alle Wirtschaftsgüter.

Hallo,

ja, das stimmt.

Mal wieder hat der Gesetzgeber nachträglich bemerkt, was er für einen ScheiXXX gebaut hat. Wer immer diese Poolregelung erfunden hat, musste noch nie selbst etwas verbuchen.

AK netto bis 150 Euro = Sofortabschreibung
AK netto 150,01 bis 410 = Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung oder Pool
AK netto über 410 Euro = Aktivierungspflicht und Vetrteilung auf Nutzungsdauer oder, wenn bis 1.000 Euro Poolbildung.

Es wird also auch hier alles einfacher…

Gruß
Lawrence

So, wie ich das verstanden habe, kann man ab 2010 wieder
zwischen der alten und der neuen Regelung wählen. Entweder
Pool ab 150 Euro oder GWG von 60 bis 410 Euro und darüber
normale Abschreibung.

So hatte ich das noch nicht gelesen.

Man muss sich aber vorher für eine der Varianten entscheiden.
Das ganze gilt dann für das komplette Geschäftsjahr und für alle Wirtschaftsgüter.

Dafür hätte ich dann gerne mal einen relevanten Link!

Gruß JK

AK netto bis 150 Euro = Sofortabschreibung
AK netto 150,01 bis 410 = Wahlrecht zwischen
Sofortabschreibung oder Pool
AK netto über 410 Euro = Aktivierungspflicht und Vetrteilung
auf Nutzungsdauer oder, wenn bis 1.000 Euro Poolbildung.

Also von über 410 Euro bis 1.000 Euro wäre dann der Pool ein „Muss“?

Gibt es dazu einen relevanten Link?

Gruß
JK

Hi !

Noch mal zur Präzisierung. Man kann

ENTWEDER
die GWG von 150,00 bis 410,00 sofort abschreiben.
Alle Wirtschaftsgüter, die über € 410,00 liegen (unabhängig von der 1.000,00-Grenze) sind dann nach allgemeinen Regeln (AfA-Tabelle) abzuschreiben.

ODER
alle GWG zwischen 150,00 und 1.000,00 werden gepoolt und über 5 Jahre abgeschrieben.

Das Wahlrecht ist für ein Jahr einheitlich auszuüben. Innerhalb eines Jahres kann man also nur ENTWEDER oder nur ODER anwenden.

Nachlesen kann man dies im § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
(zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist die Fassung in der Form des Wachstums…gesetzes noch nicht online)

BARUL76

.

danke für die Info!

Nachlesen kann man dies im § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
(zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist die
Fassung in der Form des Wachstums…gesetzes noch nicht
online)

Wo könnte ich denn den neuen Text im www finden und nachlesen?

Ich muss Informationen zu dieser Geschichte verfassen und auch Software dazu schreiben. Da brauche ich wirklich eine Gesetzestext-Quelle;
sowohl zur Art der Wahlmöglichkeit und auch zu der Ganzjährigkeit dieser Entscheidung.

Gruß JK

Quellen beim Bundesrat
Hi !

Die ursprünglichen Dokumente findet man dort, wo sie zu einem Gesetz geworden sind. Hier wäre dies z.B. die Seite des Bundesrates (http://www.bundesrat.de)

Auf der Übersichtsseite zum Wachstumsbekämpfungsgesetz
http://217.79.215.188/dip21.web/search/find_without_…

findet sich dann folgender Link zur Gesetzesfassung
http://217.79.215.188/dip21/btd/17/000/1700015.pdf

Dort findet sich dann auf den Seiten 4 und 5 die beschlossene Neufassung des § 6 EStG.

BARUL76

.

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Vielen Dank!

Das hilft mir sehr.

Herzliche Grüße JK