So, wie ich das verstanden habe, kann man ab 2010 wieder zwischen der alten und der neuen Regelung wählen. Entweder Pool ab 150 Euro oder GWG von 60 bis 410 Euro und darüber normale Abschreibung. Man muss sich aber vorher für eine der Varianten entscheiden. Das ganze gilt dann für das komplette Geschäftsjahr und für alle Wirtschaftsgüter.
Mal wieder hat der Gesetzgeber nachträglich bemerkt, was er für einen ScheiXXX gebaut hat. Wer immer diese Poolregelung erfunden hat, musste noch nie selbst etwas verbuchen.
AK netto bis 150 Euro = Sofortabschreibung
AK netto 150,01 bis 410 = Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung oder Pool
AK netto über 410 Euro = Aktivierungspflicht und Vetrteilung auf Nutzungsdauer oder, wenn bis 1.000 Euro Poolbildung.
So, wie ich das verstanden habe, kann man ab 2010 wieder
zwischen der alten und der neuen Regelung wählen. Entweder
Pool ab 150 Euro oder GWG von 60 bis 410 Euro und darüber
normale Abschreibung.
So hatte ich das noch nicht gelesen.
Man muss sich aber vorher für eine der Varianten entscheiden.
Das ganze gilt dann für das komplette Geschäftsjahr und für alle Wirtschaftsgüter.
Dafür hätte ich dann gerne mal einen relevanten Link!
AK netto bis 150 Euro = Sofortabschreibung
AK netto 150,01 bis 410 = Wahlrecht zwischen
Sofortabschreibung oder Pool
AK netto über 410 Euro = Aktivierungspflicht und Vetrteilung
auf Nutzungsdauer oder, wenn bis 1.000 Euro Poolbildung.
Also von über 410 Euro bis 1.000 Euro wäre dann der Pool ein „Muss“?
ENTWEDER
die GWG von 150,00 bis 410,00 sofort abschreiben.
Alle Wirtschaftsgüter, die über € 410,00 liegen (unabhängig von der 1.000,00-Grenze) sind dann nach allgemeinen Regeln (AfA-Tabelle) abzuschreiben.
ODER
alle GWG zwischen 150,00 und 1.000,00 werden gepoolt und über 5 Jahre abgeschrieben.
Das Wahlrecht ist für ein Jahr einheitlich auszuüben. Innerhalb eines Jahres kann man also nur ENTWEDER oder nur ODER anwenden.
Nachlesen kann man dies im § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
(zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist die Fassung in der Form des Wachstums…gesetzes noch nicht online)
Nachlesen kann man dies im § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
(zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist die
Fassung in der Form des Wachstums…gesetzes noch nicht
online)
Wo könnte ich denn den neuen Text im www finden und nachlesen?
Ich muss Informationen zu dieser Geschichte verfassen und auch Software dazu schreiben. Da brauche ich wirklich eine Gesetzestext-Quelle;
sowohl zur Art der Wahlmöglichkeit und auch zu der Ganzjährigkeit dieser Entscheidung.
Die ursprünglichen Dokumente findet man dort, wo sie zu einem Gesetz geworden sind. Hier wäre dies z.B. die Seite des Bundesrates (http://www.bundesrat.de)