2013 'Hundeführerschein' in Niedersachsen ablegen?

Hallo an alle!

Als ich noch ein Kind war hatten wir Hunde. Den letzten vor ca. 15 Jahren (eine sehr lange Zeit, ich weiß).
Ich lebe in Niedersachsen und nun habe ich selbst einen Hund, der auch auf meinen Namen gemeldet ist.
Ich habe schon unzählige Artikel über den Hundeführerschein in Niedersachsen gelesen, doch bin ich mir nicht sicher, ob ich diesen nun auch ablegen muss?
Ich habe meine Hündin jetzt seit 1 Jahr und ab Juli 2013 tritt das Gesetz in Niedersachsen in Kraft. Muss ich diesen Schein nächstes Jahr ablegen?
Ich möchte nicht, dass mich irgendwann jemand darauf anspricht und ich habe keinen abgelegt und dann muss ich evtl. eine hohe Geldstrafe zahlen oder sogar meinen Hund abgeben. Denn wie wir alle wissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :confused:

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße

Moin,

. . .
Ich habe meine Hündin jetzt seit 1 Jahr und ab Juli 2013 tritt
das Gesetz in Niedersachsen in Kraft. Muss ich diesen Schein
nächstes Jahr ablegen?

Zitat:
Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

§ 3
Sachkunde
. . .
(6)1 Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich

innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat, . . .

Diesem Text nach behaupte ich mal,
ja Du mußt erforderliche Sachkunde,
mit einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :confused:

Dagegen hilft, den Gesetzestext zu kennen.
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Zur eigenen (Selbst)Sicherheit würde ich raten,
den Sachkundenachweis auf jeden Fall machen.

Liebe Grüße

mfg
W.