2015 Krankengeld und Leistung der Berufsunfähigkeitsvers. erhalten, Steuererklärung notwendig?

Hallo zusammen,

die Person hat immer sehr unregelmässig ihre Steuererklärung abgegeben. Einige Jahre gar nicht, für 2013 und 2014 aber schon. Viel gab es nicht zurück. Jetzt war die Person 2015 durchlaufend krank. Bekam von der KK Krankengeld und ab April auch Geld von der abgeschlossenen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Alles in allem circa wie das normale Gehalt. Ist hier eine Einkommensteuerklärung zwingend oder kann man sich dies schenken? Würde sich das Finanzamt melden zwecks Nachzahlung? Das hörte man nun von einigen Leuten, die sagten, dass es bei Krankengeld immer zu einer Steuernachzahlung kommen würde. Mir unverständlich, da das Geld schon eh während der Krankheit knapp ist. Ich würde mich freuen, wenn hier jemand dazu was weiß. Schon mal danke!

Servus,

wenn das Krankengeld mehr als 410 € betragen hat und ab April eine BU-Rente floss, muss eine Steuererklärung abgegeben werden, da gibt es kein Wahlrecht.

Man kann sich daran auch nicht vorbeischummeln, weil das FA eh schon weiß, dass die Bedingungen für eine Pflichtveranlagung erfüllt sind - bloß wird es halt vor September kaum eine Erinnerung an die Abgabe der ESt-Erklärung geben.

Dass es bei Krankengeldbezug systematisch zu einer Nachzahlung kommt, ist Quark: Das Krankengeld selber ist ESt-frei, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. die steuerpflichtigen Bezüge werden so besteuert, als sei beim zu versteuernden Einkommen auch das Krankengelt dabei. Das macht überhaupt nichts aus, weil der Lohnsteuerabzug vorher ja so vorgenommen worden ist, als würde das ganze Jahr lang das gleiche Gehalt verdient.

Die BU-Rente könnte zu einer Nachzahlung führen, das ist sogar einigermaßen wahrscheinlich - da müsste man halt alle Zahlen vom Geburtsdatum bis zur Höhe des Lohns, des Krankengeldes und der BU-Rente komplett haben, um das einzuschätzen.

Vorschlag: Ich täte den ganzen Schlunz schon mal in Elster Formular eingeben und rechnen lassen, aber noch nicht übermitteln. Damit wird dann schon mal klarer, ob und wie viel voraussichtlich nachgezahlt werden muss. Dann aber erst übermitteln, wenn die Steuererklärung angefordert wird - dann ist noch Zeit, um die erwartete Nachhzahlung zusammenzusparen.

Schöne Grüße

MM

Schon mal DANKE!!!