§202c StGB: Kriminalisierung oder nicht?

Hallo,

viel wurde über den sog. Hackerparagraphen geschimpft. Fachleute für Sicherheitslöcher in Software stellten ihre Erkenntnisse nicht mehr auf deutschen Server ein, sondern wechselten ins Ausland.

Dieser Beitrag fasst die „allgemeine“ Stimmung oder Meinung, wie ich sie mitbekommen habe, gut zusammen: http://www.tecchannel.de/blog/?p=222
Zitat:"… grenzenlose Naivität der Regierung … was für ‚Spezialisten‘ beraten Euch zum Thema Internet und Sicherheit?"

Nun könnte die Interpretation vielleicht völlig falsch sein,
die Aufregung bereitwillig von den Medien geschürt worden sein,
sich eine Laienmeinung verbreitet haben, die mit Sachverstand nichts gemein hat.

Vor wenigen Tagen hat ein Blogger einen bekannten Fast-Juristen nach dessen Meinung gefragt und dieser erklärte - ganz gegenteilig zur vorherrschenden Meinung - dass, das Herstellen, Verbreiten oder Besitzen solcher Software nicht strafbar sei.
http://www.spitblog.de/2007/08/16/der-hackertoolpara…

§ 202c StGB:
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

  1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich will ehrlich sein, auch ich war von diesem Gesetz überrascht bis verärgert.

Wie seht Ihr das?
Genau das richtige Gesetz und weit verbreite Null-Ahnung?

Hallo Ingo „hackerparagraph“ klingt ein bischen wie „killerspiele“.
ich denke der titel ansich ist natürlich eine überspitzung der medien.

ich persönlich bin für mehr freiheit im netz.

das problem des §202c ist eher das er total schwamming formuliert ist. und man sehr viele tools als hacker tools auffassen könnte.

es gibt z.B die admins dazu dienen das Administrator Passwort wiederherzustellen bzw ein neues festzulegen. so ein tool würde so wie ich als „nicht Anwalt“ ihn verstehe auch unter diesen paragraphen fallen.

ich sehe das ungefähr so als würde man ketten sägen oder Äxte verbieten weil man damit leute ermorden kann.

es gibt natürlich tools die mehr kriminelles potenial haben. aber dort eine konkrete grenze zu ziehen was ist hacker tool und was nur ein „sicherheitswerkzeug“ ist schwehr.
weswegen viele entwickler aus vorsicht ihre server ins ausland verlagert haben.

ich denke wenn die entwicklung so weiter geht. darf man in zukunft kein „digitales“ schloss mehr knacken um zu demonstrieren das das schloss nix taugt.

und da liegt das problem.
am ende stehst du mit einer sicherheitslösung da von der der hersteller sagt die ist bombensicher (sagen die hersteller ja immer) und wenn du dir tools besorgst um diese behauptung zu überprüfen stehst du mit einem bein im gefängnis.

desegen halte ich es nicht für sinvoll irgendwas zu verbieten.
der bessere weg währe den einbruch in systeme zu verbieten, wenn man keinen ausdrücklichen auftrag des des besitzers hat.

wenn es die hacker tools nun hier nicht mehr gibt. dann hole ich sie mir halt von einer seite aus dem ausland. wenn ich wirklich intresse daran haben sollte.

eigendlich warte ich ja nur noch auf den tag wo ein sicherheits diensteister einenr bundes behörde absagt. weil er keine kriminellen dienste verichten will.