§ 203 StGB im Zivilrecht

Hallo,

Sofern vom Psychologen nur an das beauftragende Gericht, dann
nicht.

Und warum genau dürfen die übrigen Prozessbeteiligten nichts davon wissen? Wie sonst sollen die denn adäquat darauf reagieren können?
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

Sofern vom Psychologen nur an das beauftragende Gericht, dann
nicht.

Und warum genau dürfen die übrigen Prozessbeteiligten nichts
davon wissen? Wie sonst sollen die denn adäquat darauf
reagieren können?

Üblicherweise entscheidet das Gericht (nicht der Psychologe :smile:, wem auf Antrag Akteneinsicht gewährt wird.

Franz

Hallo,

Üblicherweise entscheidet das Gericht (nicht der Psychologe

-), wem auf Antrag Akteneinsicht gewährt wird.

wenn in einem Verfahren eine entscheidungserhebliche Frage durch ein gerichtliche einzuholendes Gutachten zu klären ist, bekommen die Parteien dieses grundsätzlich jeweils als Ausfertigung übersendet. Anders könnten sie hierzu keine Stellung nahmen und dieses auch nicht anfreifen.

Akteneinsicht ist etwas anderes.

Gruß
Dea

Hallo,

wenn in einem Verfahren eine entscheidungserhebliche Frage
durch ein gerichtliche einzuholendes Gutachten zu klären ist,
bekommen die Parteien dieses grundsätzlich jeweils als
Ausfertigung übersendet.

Vom Psychologen direkt? Ich kenne das Verfahren nur derart, dass das Gericht (als Auftraggeber) das Gutachten an die Prozessbeteiligten, i.d.R. an die vertretenden Anwälte weiterleitet. Insbesondere bei kritischen personenbezogenen Gutachten wäre die Gefahr nicht unerheblich, dass ein Gutachten in unbeteiligte falsche Hände wie z.B. Jugendamt gerät. Inwieweit die genannten Laien als direkte Prozessbeteiligte anzusehen sind, geht aus den Postings nicht hervor.

Akteneinsicht ist etwas anderes.

Da magst du recht haben.

Franz

Vom Psychologen direkt? Ich kenne das Verfahren nur derart,
dass das Gericht (als Auftraggeber) das Gutachten an die
Prozessbeteiligten, i.d.R. an die vertretenden Anwälte
weiterleitet.

Richtig, so ist es natürlich. So hatte ich das jetzt aber auch verstanden.

Insbesondere bei kritischen personenbezogenen
Gutachten wäre die Gefahr nicht unerheblich, dass ein
Gutachten in unbeteiligte falsche Hände wie z.B. Jugendamt
gerät. Inwieweit die genannten Laien als direkte
Prozessbeteiligte anzusehen sind, geht aus den Postings nicht
hervor.

Richtig. Wie gesagt, eine direkte Übersendung an die Parteien ist selbstverständlich nicht möglich.

Gruß
Dea

Vom Psychologen direkt? Ich kenne das Verfahren nur derart,
dass das Gericht (als Auftraggeber) das Gutachten an die
Prozessbeteiligten, i.d.R. an die vertretenden Anwälte
weiterleitet.

Richtig, so ist es natürlich. So hatte ich das jetzt aber auch
verstanden.

Insbesondere bei kritischen personenbezogenen
Gutachten wäre die Gefahr nicht unerheblich, dass ein
Gutachten in unbeteiligte falsche Hände wie z.B. Jugendamt
gerät. Inwieweit die genannten Laien als direkte
Prozessbeteiligte anzusehen sind, geht aus den Postings nicht
hervor.

Richtig. Wie gesagt, eine direkte Übersendung an die Parteien
ist selbstverständlich nicht möglich.

Ach, und diese Aussage kann man treffen, oder den genauen Auftrag des Gerichtes zu kennen? Ich bin überrascht!..

(Wer Ironie findet, darf sie behalten)

Richtig. Wie gesagt, eine direkte Übersendung an die Parteien
ist selbstverständlich nicht möglich.

Ach, und diese Aussage kann man treffen, oder den genauen
Auftrag des Gerichtes zu kennen?

Netter Versuch, leider sehr ungeschickt, weil sich das aus dem Prozessrecht ergibt, das für alle Erstellungen gerichtlicher Gutachten gilt (so dass ein Gericht es garnicht anders handhaben kann).

Ich bin überrascht!..

Das wundert mich nach dem, was Sie hier bisher von sich gegeben haben, nicht wirklich.

Vielleicht versuchen Sie es nochmal mit was anderem…

(Wer Ironie findet, darf sie behalten)

Ich habe Unkenntnis gefunden, die will ich aber nicht behalten.

Gruß
Dea