2040,-€ für ein Notebook ohne Rechnung

Also ich habe mir bei E-Bay ein Notebook ersteigert, dieses Notebook war im Angebot als Neuwertig und Orginalverpackt deklariert. Als die Auktion nun geendet ist und ich der glücklicher besitzer eines notbooks war (im übrigen zum super preis) habe ich mich mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt um für evtl. anfallende Gewärleistungsansprüche eine Rechnung oder ähnliches zu erhalten da laut DELL (Notebook ist workstation von DELL) nur mit orginalquittung eine Garantieabwicklung möglich ist.
Der Verkäufer sagte mir dann per E-Mail:
> eine Abholung ist leider ausgeschlossen, denn ich ziemlich oft weg
> bin…
> aber Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen die Transportpreise werden
> grundsatzlich von der Post ubernommen…
> zu viel bezahltes Geld wird zuruckuberwiesen…es kommen aber
> hochstwahrscheinlich 2 originalverpackte Pakete an Sie
> (Tasche wird extra geschikt)
> schliesslich Rechnungsache hatten Sie mit mir vorher klaren mussen…die
> REchnung wird nicht ausgegeben, denn das Gerat wird in der Firma
> abgeschreiben und ausgeben von solchen Dokumenten ist leider
> ausgeschlossen (es kommt nicht mal eine Kopie in Frage habe ich schon
> nachgefragt) tut mir leid…

Was kann oder soll ich jetzt tun… ??? Das Gerät ist von mir weder bezahlt noch habe ich es erhalten ich wollte vorher unparteiische Meinungen einholen.
Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich E-Bay den Sachverhalt schildere da für mich Neu und OVP im zusammenhang mit abschreiben sehr fadenscheinig klingt.
Ich möchte dieses Notebook haben. Ich bin bereit den Preis zu zahlen habe aber nicht den bedarf an hehlerware oder an irgendwelchen mehr oder weniger legalen geschichten.
Ich hoffe da ich sehr viel von diesem Forum halte auf reichliche antworten.

Christian.

verkaufen kann es es Dir, auch wenn er mglw. beabsichtigt mit der Originalrechnung das FA zu betrügen. Mglw ist es auch sein DienstNotebook, dann evtl. Eigentum seines AG. In dem Fall würde er es unterschlagen wenn er es Dir verkauft… Uuuuups !
Garantie hast Du so oder so frelich keine. Fragt sich ob er die Garantie (weil Privatverkauf usw) ausdrücklich ausgeschlossen hatte ? Ansonsten kann man bei "Neu"Ware schon erwarten dass man auch die Herstellergarantie mit übertragen bekommt. Immerhin ein geldwerter Vorteil.
Oliver

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Hallo Christian,
in jedem Fall würde ich da vorsichtig sein und nicht ohne Sicherung per Vorkasse zahlen. Nachnahme garantiert wenigstens, daß da ein Paket ankommt. :wink: Besser wäre ‚Treuhand‘. Bei der Summe würde ich die paar Euro nicht sparen wollen, denn der Käuferschutz von Ebay reicht nur bis 200 Euro. … Und wenn abholen nicht möglich ist. …
cu Rainer

Hallo Christia.
Was hilft ein Super Preis wenn keine Garantie existiert?
Und bei Super Preis bin ich auch schon sehr vorsichtig.
Geräte mit der Centrino Technik erhältst du auch schon ab 900 Euro.
(Mit Garantie)

Ich würde es jedenfalls nicht riskieren.

MfG

Jürgen

Hallo,

das klingt aber sehr danach, als ob da jemand in der Firma ein Notebook hat mitgehen lassen.

Wenn ne Firma ein Notebook abschreibt, will sie das neue Ding auch da haben! Nur mit Garantieschein schreiben die nicht ab…

Klingt so: Notebook stand aufm Tisch, Rechnungen etc. in Buchhaltung. Und so ein Zufall, nachts war auf einmal Notebook weg. Versicherung zahlt ja… immer dieses unzuverlässige Putzpersonal…

Faule Sache!

Wendy

vielleicht unwichtig (rest wurde ja schon gesagt), aber ein paket ist nur bis 500 euro versichert… wenn der wert der ware drüber geht muss eine zusätzliche versicherung abgeschlossen werden (+ 3,50 eur) ansonsten hat man im falle eines verlustes oder beschädigung nen mond bei privat vk.

bei dem preis 100% vorkasse leisten bei privat vk ist echt n bissi leichtsinning, hm? :wink:

Was stand in der Auktionsbeschreibung?
Hi,

hier wurde ja schon viel zu deiner Frage gesagt, was aber vielleicht noch interessant seind dürfte ist die Artikelbeschreibung!

Stand etwas davon drinne das der Laptop auch bar bei Abholung gezahlt werden kann? Wenn da nur stand Überweisung dann hast du schlechte Karten, denn du hättest dann wirklich vorher Nachfragen müssen ob es auch anders geht.

Grüße
Michael

Moien!

Du hast ziemlich sicher Hehlerware gekauft. Von daher würde ich den Herrn direkt anschreiben, daß er dir unverzüglich das Geld zurücküberweist und du das Gerät zurücksendest.
Ein kleiner Hinweis, daß du die Staatsanwaltschaft einschalten könntest ist da sicherlich hilfreich.

Sobald dies erledigt ist würde ich unverzüglich Strafanzeige erstatten!

Bernd
P.S.: Falls die ganze Sache rauskommt hast du keinen PC mehr und das Geld wird auch futsch sein wenn du Pech hast!

Hallo

Ich würde noch nichts bezahlen. Erstmal die ganze Sache Ebay melden und dem VK schreiben, dass es sich um eventuell einem geklauten Rechner handelt. Soll der VK erstmal dalegen, dass das Gerät nicht geklaut ist.
Garantie hast Du auch nicht. Besser Finger weg und im schlimmsten Fall eine negative Bewertung kassieren, als mit dem Gerät einen Griff ins Klo zu machen. Wenn mit der Kiste alles in Ordnung ist, dann kann er es auch belegen.

Gruß Wolle

Aloha

Sobald dies erledigt ist würde ich unverzüglich Strafanzeige
erstatten!

Begründet auf Verdacht? :wink:
Und was sollen die tun wenn se nichtmal das Notebook zur Überprüfung haben?
Wegen wagen Verdacht seine Wohnung durchsuchen? Und wenn er se nicht reinlässt? Auf was für ne Begründung sollen se sich die richterliche Genehmigung zur Hausdurchsuchung holen?
Man wo lebtst du denn. Die lachen sich doch n Ei aus der Hose.

*grinsende Grüße*
Lilly

nehme mal an, dass das notbook gekauft wurde um es dann für das gleiche geld oder etwas weniger sofort wieder zu verkaufen.

mit hilfe der rechnung wird das notebook abgeschrieben, das drückt den gewinn und er muß weniger steuern zahlen.

wenn de das notebook angeblich in der firma abschreibt und es dir verkauft ist das meines erachtens steuerhinterziehung, denn ich kann nicht was abschreiben, was ich nicht besitze, oder doch?

mal ne andere frage:
wenn das notebook zb nach 3 jahre in der firma abgeschrieben ist, darf man es dann eigentlich privat veräussern, oder muß man den veräußerungspreis als einnahme buchen?

Also Leute, nun mal ehrlich …
Hallo,

die sinnvollste Lösung wäre natürlich gleich einen Killer anzuheuern, der den Verkäufer schon mal präventiv umlegt. Er könnte ja was am Stecken haben…

Seid ihr eigentlich alle noch normal ?
Aufgrund eines lächerlichen Umstandes, dass die Originalrechnung nicht mehr vorliegt, weil sie vielleicht beim Steuerberater in den Unterlagen liegt, einfach zu unterstellen, dass es sich um Hehlerware handelt, finde ich vorsichtig ausgedrückt, völlig daneben.

Aber los, zeigt in sofort an !!!
Merke: Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

Vielleicht im Vorwege mal den Sachverhalt klären ?
Wäre doch auch ´ne Möglichkeit ?

Nein !!

Die Parole lautet schließlich: Erst bieten, dann fragen !!

Matthias

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Hallo,
zumindest klingt es nach Steuerbetrug.

Dein Satz hatte zu ANDEREN Zeiten ja seine Berechtigung, aber in diesem Zusammenhang passt er nun mal gar nicht.
Wieso wäre z.B. eine Nachfrage beim Finanzamt Denunziantentum ??

Ist schon toll, wie Du hier normales Rechtsverständnis auf den Kopf stellen willst.

Merke: Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt
der Denunziant.

Gruß
Peter

Hallo Christian,

du kannst das verlangen was du erworben hast. Laut deiner Beschreibung hast du ein neues und ovp Notebook (mit Tasche) gekauft und so bekommst du es auch. Wenn nichts von einer Rechnung da steht dann hast du auch keinen Anspruch auf eine.
Natürlich ist es nicht erlaubt Gegenstände (zur Nutzung) abzuschreiben obwohl man sie gar nicht mehr hat! Das wäre Steuerhinterziehung (man weisst einen niedrigeren Gewinn aus durch Aufwand den man gar nicht hat).

mal ne andere frage:
wenn das notebook zb nach 3 jahre in der firma abgeschrieben
ist, darf man es dann eigentlich privat veräussern, oder muß
man den veräußerungspreis als einnahme buchen?

Wenn du das Notebook nach drei Jahren (eventuell bis zum Restbuchwert von einem Euro) abgeschrieben hast, kannst du es als Privatentnahme verbuchen (ist ein Ertrag) und dann beliebig verkaufen.