Also ich habe mir bei E-Bay ein Notebook ersteigert, dieses Notebook war im Angebot als Neuwertig und Orginalverpackt deklariert. Als die Auktion nun geendet ist und ich der glücklicher besitzer eines notbooks war (im übrigen zum super preis) habe ich mich mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt um für evtl. anfallende Gewärleistungsansprüche eine Rechnung oder ähnliches zu erhalten da laut DELL (Notebook ist workstation von DELL) nur mit orginalquittung eine Garantieabwicklung möglich ist.
Der Verkäufer sagte mir dann per E-Mail:
> eine Abholung ist leider ausgeschlossen, denn ich ziemlich oft weg
> bin…
> aber Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen die Transportpreise werden
> grundsatzlich von der Post ubernommen…
> zu viel bezahltes Geld wird zuruckuberwiesen…es kommen aber
> hochstwahrscheinlich 2 originalverpackte Pakete an Sie
> (Tasche wird extra geschikt)
> schliesslich Rechnungsache hatten Sie mit mir vorher klaren mussen…die
> REchnung wird nicht ausgegeben, denn das Gerat wird in der Firma
> abgeschreiben und ausgeben von solchen Dokumenten ist leider
> ausgeschlossen (es kommt nicht mal eine Kopie in Frage habe ich schon
> nachgefragt) tut mir leid…
Was kann oder soll ich jetzt tun… ??? Das Gerät ist von mir weder bezahlt noch habe ich es erhalten ich wollte vorher unparteiische Meinungen einholen.
Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich E-Bay den Sachverhalt schildere da für mich Neu und OVP im zusammenhang mit abschreiben sehr fadenscheinig klingt.
Ich möchte dieses Notebook haben. Ich bin bereit den Preis zu zahlen habe aber nicht den bedarf an hehlerware oder an irgendwelchen mehr oder weniger legalen geschichten.
Ich hoffe da ich sehr viel von diesem Forum halte auf reichliche antworten.
Christian.