Angenommen ein Mitarbeiter des ö.D. wechselt nach 21 Jahre innerhalb des ö.D. zu einem neunen AG auch des ö.D. Was für Nachteile ergeben sich für denjenigen?
Mir fällt da ein:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - lt. § 71 BAT bzw. jetzt § 22 TVöD.
Mitarbeiter die unter der alten Regelung fallen bekommen KK Zuschuss als Differenz zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld.
Mitarbeiter die nicht unter der alten Regelung fallen die Differenz zwischen Nettoentgeld und Bruttokrankengeld.
Gibt es noch mehr Nachteile?
Besteht die Möglichkeit, die Entgeltfortzahlung bei einem neuen AV nach der alten Entgeltfortzahlungsregelung festzulegen von wegen Bestandschutz?
Und wieviel Euro macht dieser Nachteil in der Praxis aus. Gibt es Berechnungsmöglichkeiten?