Hallo Dennis,
ich mache eine Ausbildung zum Zahntechniker.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz handelt.
Ich bin jetzt
seit dem 01.09.2009 dabei und bin in der Ausbildung 21Jahre
geworden. Da ich nicht den nötigen Schulabschluss habe um die
Ausbildung zu verkürzen habe ich mich bisschen durchs Internet
gewühlt und gelesen das wenn man älter als 21Jahre ist die
Ausbildung um 12Monate verkürzen kann.
Es gibt bei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz verschiedene Verkürzungsmöglichkeiten, aber von einer Grenze bei 21 Jahren hab ich noch nie gehört. Kannst Du bitte die Quelle angeben?
Jetzt kommt meine
Frage. Kann ich dies auch machen obwohl ich die Ausbildung
schon angefangen habe?
Hier kommt meine Antwort: Es gibt einen Grund, warum die Dauer einer Ausbildung so lange ist, wie sie eben ist.
Eine Verkürzung ist nur dann sinnvoll, wenn bestimmte Vorkenntnisse das möglich machen, oder wenn die Leistungen während der Ausbildung dafür sprechen. Nur verkürzen, weil es eben möglich ist, halte ich nicht für sinnvoll.
Da Dir bestimmte Schulabschlüsse fehlen solltest Du mit weiteren Überlegungen auf jeden Fall solange warten, bis Du das Ergebnis der Zwischenprüfung in der Hand hast.
Außerdem würde mich interessieren, wie Dein Ausbilder zur Verkürzung der Ausbildung steht.
Gruß
Jörg Zabel