22 km/h zu schnell - Aussage verweigern?

Hallo,

Tochter (T) wurde am 29.04. in einer Baustellenregion mit 22 km/h zu viel geblitzt (Toleranz bereits abgezogen).

Anhörungsbogen mit Foto ging an den Halter Vater (V) am 16.05. ein.

Laut Bußgeldkatalog blühen eigentlich 70 € und ein Punkt in Flensburg.

Folgende Szenarien:

a)Anhörungsbogen wird ignoriert. Wird der Punkt dann automatisch V zugeordnet?

b)Aussage wird verweigert (Verwandtschaft). Was passiert als nächstes?

Wie sieht es mit Verjährung aus? Wenn V Aussage verweigert bzw. nicht antwortet und nach 3 Monaten nach dem 16.05 keine Reaktion kommt, ist die Sache erledigt?

Oder beginnt je Schreiben danach (zB Bußgeldbescheid) erneut eine neue Verjährungsfrist?
Wenn nicht: Könnte V die Gelegenheit solange „herauszögern“ bis es verjährt ist?

Hallo,

Tochter (T) wurde am 29.04. in einer Baustellenregion mit 22
km/h zu viel geblitzt (Toleranz bereits abgezogen).

Anhörungsbogen mit Foto ging an den Halter Vater (V) am 16.05.
ein.

Hallo !
Ungewöhnlich,das Foto gleich mitgeschickt wird.

Laut Bußgeldkatalog blühen eigentlich 70 € und ein Punkt in
Flensburg.

Folgende Szenarien:

a)Anhörungsbogen wird ignoriert. Wird der Punkt dann
automatisch V zugeordnet?

Das kann sein,wenn man sich nicht äußert,auch nicht widerspricht,man sei ja erkennbar nicht der Fahrer,weil laut Foto weibliche Person.
Womöglich wird ohne neue Prüfung das Bußgeld verhängt.

b)Aussage wird verweigert (Verwandtschaft). Was passiert als
nächstes?

Das ist ausdrücklich erlaubt. Steht in der Belehrung auf dem Bogen drauf !
Auch die Folgen stehen drauf.
Man wird versuchen,die Fahrerin ausfindig zu machen.
Einfach: Foto aus Führerscheindatei !
Etwas Schläue darf man der Bußgeldstelle schon zutrauen,man kann nachschauen,ob der Halter Frau oder Tochter hat,die Führerschein hat.
Dann Fotovergleich,eine Sache von Minuten.
Evtl. wird Polizei gebeten,vorbei zu schauen und nachzufragen,ob die Fahrerin dort bekannt sein. Man kann auch Nachbarn fragen !

Sollte es nicht herauszubringen sein,dann wird zwar das Bußgeldverfahren eingestellt.
Allerdings kann man die Auflage „Fahrtenbuch“ bekommen.
Das wird lästig,jede Fahrt und jeden Fahrer einzutragen und wehe es stimmt nicht oder es fehlt was bei Kontrolle des Buches.

Wie sieht es mit Verjährung aus? Wenn V Aussage verweigert
bzw. nicht antwortet und nach 3 Monaten nach dem 16.05 keine
Reaktion kommt, ist die Sache erledigt?

Hoffe nicht darauf,das Verfahren ist automatisiert,die geht so schnell nichts verloren.
Wenn man nicht antwortet ist das so wie „Kein Einspruch“,Bußgeld wird fällig und würde angemahnt mit Kostenaufschlag(Verwaltungsgebühren).

Oder beginnt je Schreiben danach (zB Bußgeldbescheid) erneut
eine neue Verjährungsfrist?

Nein

Wenn nicht: Könnte V die Gelegenheit solange „herauszögern“
bis es verjährt ist?

Nein

MfG
duck313

Richtigstellungen:
Hallo,

dann wollen wir mal Unklarheiten suchen:

Hallo,

Tochter (T) wurde am 29.04. in einer Baustellenregion mit 22
km/h zu viel geblitzt (Toleranz bereits abgezogen).

Anhörungsbogen mit Foto ging an den Halter Vater (V) am 16.05.
ein.

Hallo !
Ungewöhnlich,das Foto gleich mitgeschickt wird.

Nö - das macht jede Behörde so wie sie möchte.
Es ist weitaus üblicher, Fotos mitzusenden, als das nicht zu tun.

Laut Bußgeldkatalog blühen eigentlich 70 € und ein Punkt in
Flensburg.

Folgende Szenarien:

a)Anhörungsbogen wird ignoriert. Wird der Punkt dann
automatisch V zugeordnet?

Das kann sein,wenn man sich nicht äußert,auch nicht
widerspricht,man sei ja erkennbar nicht der Fahrer,weil laut
Foto weibliche Person.
Womöglich wird ohne neue Prüfung das Bußgeld verhängt.

Normalerweise fällt auf, dass die Tochter ein anderes Geschlecht, als der Vater hat - es wird also ermittelt werden.

b)Aussage wird verweigert (Verwandtschaft). Was passiert als
nächstes?

Das ist ausdrücklich erlaubt. Steht in der Belehrung auf dem
Bogen drauf !
Auch die Folgen stehen drauf.
Man wird versuchen,die Fahrerin ausfindig zu machen.
Einfach: Foto aus Führerscheindatei !

Einfacher: Einwohnermeldeamt.

Etwas Schläue darf man der Bußgeldstelle schon zutrauen,man
kann nachschauen,ob der Halter Frau oder Tochter hat,die
Führerschein hat.

das geht leider nicht so einfach.
Mein FS ist ganz woanders gespeichert, als wo ich heute wohne…

Dann Fotovergleich,eine Sache von Minuten.
Evtl. wird Polizei gebeten,vorbei zu schauen und
nachzufragen,ob die Fahrerin dort bekannt sein. Man kann auch
Nachbarn fragen !

genau

Wie sieht es mit Verjährung aus? Wenn V Aussage verweigert
bzw. nicht antwortet und nach 3 Monaten nach dem 16.05 keine
Reaktion kommt, ist die Sache erledigt?

Hoffe nicht darauf,das Verfahren ist automatisiert,die geht so
schnell nichts verloren.
Wenn man nicht antwortet ist das so wie „Kein
Einspruch“,Bußgeld wird fällig und würde angemahnt mit
Kostenaufschlag(Verwaltungsgebühren).

ähem: erst kommt der Bußgeldbescheid - der wird schon die Gebühren und Auslagen enthalten.
Wenn dann kein Einspruch erfolgt, wird gemahnt (Mahnkosten) und schließlich vollstreckt.
Zur Verjährung: Innerhalb von drei Monaen nach Tat muss gegen die Tochter ein Verfahren eingeleitet worden sein, sonst ist die Sache verjährt.

Oder beginnt je Schreiben danach (zB Bußgeldbescheid) erneut
eine neue Verjährungsfrist?

Nein

Doch, der Erlass des BG unterbricht die Verjährung.

Wenn nicht: Könnte V die Gelegenheit solange „herauszögern“
bis es verjährt ist?

Nein

doch - mit etwas Geschick…

MfG
duck313

Gruß
HaWeThie

Hallo !

Danke für die Berichtigung.
Ich stimme da im wesentlichen zu.

Das Schreiben mit dem Foto war ja schon der Bußgeldbescheid.
Da kann man zahlen = Einverständnis oder Einspruch einlegen,Anhörungsbogen liegt ja schon bei.

Was passiert aber,wenn der Vater sich nicht rührt.
Frist verstreicht,Bußgeld wird fällig und gemahnt und versucht einzuziehen.

Kann man dann noch sagen : Ätsch,ich war ja gar nicht gefahren !" ?

M.E. geht das dann nicht mehr,dazu hätte man ja Einspruch einlegen müssen oder sich so äußern müssen,man sein nicht der Fahrer,wie aus dem Foto ersichtlich sein.

Jetzt ist das Bußgeld gegen den Falschen wirksam ?

Das wäre so vergleichbar mit dem gerichtlichen Mahnbescheid,macht man dagegen keinen Einspruch,dann ist die Zahlung fällig und man kommt davon nicht mehr los,obwohl sie zum Beispiel unbegründet war.

MfG
duck313

hallo,
wer in einer baustelle tatsächlich 22 km/h zu schnell fährt, der sollte einmal darüber nachdenken, warum er sich selber und auch andere verkehrsteilnehmer durch die erhöhte geschwindigkeit so stark gefährdet.
die 70 euronen und der punkt in flensburg sind nur zu recht als strafe verhängt worden und die tochter wird dadurch sicher etwas über die „schussfahrt“ nachdenken. insbesondere wenn das geld etwas knapp ist.
als vater würde ich dazu sicher auch noch einige takte zu sagen, ohne dass alles vertuscht wird. sicherlich wird die tochter nicht besser fahren, wenn da nicht ein erzieherischer effekt greift.
mfg
mpu24

Erstmal danke für alle Antworten.
(Übrigens handelte es sich um eine Baustelle von ca 200 m, nur am standstreifen, es ging bergab und es wurde stark abgebremst…)

Hallo !

Danke für die Berichtigung.
Ich stimme da im wesentlichen zu.

Das Schreiben mit dem Foto war ja schon der Bußgeldbescheid.
Da kann man zahlen = Einverständnis oder Einspruch
einlegen,Anhörungsbogen liegt ja schon bei.

Also in dem Schreiben steht noch nichts von Höhe der Strafe o.Ä.

Was passiert aber,wenn der Vater sich nicht rührt.
Frist verstreicht,Bußgeld wird fällig und gemahnt und versucht
einzuziehen.

Kann man dann noch sagen : Ätsch,ich war ja gar nicht gefahren
!" ?

M.E. geht das dann nicht mehr,dazu hätte man ja Einspruch
einlegen müssen oder sich so äußern müssen,man sein nicht der
Fahrer,wie aus dem Foto ersichtlich sein.

Jetzt ist das Bußgeld gegen den Falschen wirksam ?

Das wäre so vergleichbar mit dem gerichtlichen
Mahnbescheid,macht man dagegen keinen Einspruch,dann ist die
Zahlung fällig und man kommt davon nicht mehr los,obwohl sie
zum Beispiel unbegründet war.

MfG
duck313

Einspruch muss soweit ich weiß auf jeden Fall engelegt werden.

Klartext

(Übrigens handelte es sich um eine Baustelle von ca 200 m, nur
am standstreifen, es ging bergab und es wurde stark
abgebremst…)

Auch das noch - bergab, also im Notfall verlängerter Bremsweg, rechtzeitige Ankündigung der Baustelle mit Geschwindigkeitsrichter…und trotzdem mit Messwert + Toleranz noch 25 km/h drüber gewesen. Wäre ja auch eine Zumutung gewesen, mal 200 m etwas langsamer zu fahren, um Rücksicht auf die Bauarbeiter zu nehmen, die dort ohne Knautschzone im Dienste der Autofahrer ihr Leben riskieren. Was für ein Bild über seine Mitmenschen muss man von seinen Eltern vermittelt bekommen haben, um so durch eine Baustelle zu rasen…und dann nicht mal den Arsch in der Hose, die gerechte Strafe auf sich zu nehmen.

Meine Tochter hätte vorerst das letztemal mein Auto benutzt. Und in Scherereien würde ich mich ihrer Dummheit wegen auch nicht verwickeln lassen. Wer sich alt genug fühlt, den Führerschein zu machen, sollte auch alt genug sein, sich nicht mehr hinter Papa zu verstecken.

smalbop

9 „Gefällt mir“
  1. Die Antwort hat nichts mit der Frage zu tun.
  2. 3 Jahre FS ohne geblitzt zu werden, ich fahre sehr vorsichtig, habe ein langsames Auto und trotzdem passiert sowas anscheinend. Ich kann mir keinen Reim darauf machen, weil ich die Sache nicht mehr genau vor Augen habe und mich nicht daran erinnern kann zu schnell gewesen zu sein. Das mit der kurzen Baustelle und bergab war nur eine logische Erklärung meinerseits wie es dazu gekommen haben könnte.
  3. Was eine einmalige versehentliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Weltbild das von den Eltern übermittelt worden ist zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
  4. Hinter seinem Papa würde man sich nur verstecken, wenn man ihn das regeln lässt und nicht, wenn man sich stundenlang Gedanken macht und sich darüber ärgert, dass man ein Paar Sekunden lang (anscheinend) nicht stark genug auf die Bremse getreten ist und sich versucht selbst ein wenig Informationen über die Vorgehensweise zu beschaffen. Das Geld ist kein Problem (gibt Leute die mit 22 Jahren gutes Geld verdienen). Der Punkt stört sehr.

Moin,

  1. 3 Jahre FS ohne geblitzt zu werden,…

Der Punkt stört sehr.

Weswegen?
Wenn Du so toll fährst, wie in 2 geschrieben, dann dürfte das eine Pünktchen eigentlich kein Problem sein, denn ein Punkt stört eigentlich nur Leute, die schon ordentlich etwas auf dem Kerbholz haben.

Es ist nun mal so, wer Fehler macht, das auch weiß, wie Du selbst geschrieben hast (Baustelle!), die Konsequenzen aber nicht daraus ziehen will, ist charakterlich ein ziemlich armes Würstchen.

CU

Axel

1 „Gefällt mir“

Es stört, weils der erste Punkt ist.

Finde es eher arm jemanden als armes Würstchen zu bezeichnen, den man nicht kennt.

1 „Gefällt mir“
  1. Die Antwort hat nichts mit der Frage zu tun.

Nein, die Antwort gab’s gratis dazu. Ebenso wie den Punkt in Flensburg.

  1. 3 Jahre FS ohne geblitzt zu werden

Das ist nichts weiter als der Normalfall.

ich fahre sehr
vorsichtig, habe ein langsames Auto und trotzdem passiert
sowas anscheinend.

Jaja, es passiert einfach. Aber Gottseidank ja auch nur „anscheinend“.

Ich kann mir keinen Reim darauf machen,
weil ich die Sache nicht mehr genau vor Augen habe und mich
nicht daran erinnern kann zu schnell gewesen zu sein.

Sich noch daran erinnern zu können, dort zu schnell gefahren zu sein, würde ja auch direkt zu dem Schluss führen, dass es sich dann nicht um eine fahrlässige, sondern eine vorsätzliche Verkehrsübertretung gehandelt haben muss.

Das mit
der kurzen Baustelle und bergab war nur eine logische
Erklärung meinerseits wie es dazu gekommen haben könnte.

Wenn das eine logische Erklärung wäre, müsste jeder an dieser Baustelle zwingend geblitzt werden.

  1. Was eine einmalige versehentliche
    Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Weltbild das von den
    Eltern übermittelt worden ist zu tun hat, erschließt sich mir
    nicht.

Es geht gar nicht so sehr um das Versehen, andere gefährdet zu haben. Es geht darum, sein Fehlverhalten a) mit allerlei Ausreden zu verharmlosen und b) nicht die Konsequenzen daraus tragen zu wollen.

  1. Hinter seinem Papa würde man sich nur verstecken, wenn man
    ihn das regeln lässt und nicht, wenn man sich stundenlang
    Gedanken macht und sich darüber ärgert, dass man ein Paar
    Sekunden lang (anscheinend) nicht stark genug auf die Bremse
    getreten ist

Erfahrene Autofahrer umschiffen diese Klippe - ganz ohne Bremspedal - einfach damit, dass sie ein paar Sekunden lang nicht ganz so stark aufs _Gas_pedal treten.

und sich versucht selbst ein wenig Informationen
über die Vorgehensweise zu beschaffen.

Die Vorgehensweise ist ganz einfach: Im aktuellen Fall zahlen und ärgern. Über sich selbst. Und nächstesmal rechtzeitig vom Gas gehen. Dann kann einem der Punkt auch egal sein.

Das Geld ist kein
Problem (gibt Leute die mit 22 Jahren gutes Geld verdienen).

Ich gehe auch davon aus, dass wer zu schnell Auto fahren kann, genug Geld hat, die Strafe zu bezahlen. Ich sehe auch nicht das Geld als das Problem an, wenn ich von „hinter Papa verstecken“ rede, sondern dass man ihn überhaupt noch in die Sache mit reinzieht, nachdem man schon mit Papas Auto ungebeten Mist gebaut hat.

Der Punkt stört sehr.

Aber das soll er ja (verdientermaßen) auch.

smalbop

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Natürlich war es nurn ein Anhörungsbogen, die Beamten sind ja nicht so blöd um nicht zu erkennen dass eine Frau am Steuer sass und ein Mann der Halter ist.

Wieso sollten sie also - da es keine Halterhaftung gibt - also gleich mal den kompletten Kosten und Gebührenmist dem Halter schicken.

Wenn der Halter nicht ragiert muss er sich aber nicht wundern wenn ermittelt wird und jemand uniformiertes in der Nachbarschaft oder noch besser gleich am Arbeitsplatz der Tochter Fragen stellt…

Gruss HighQ

Hallo nochmal,

Danke für die Berichtigung.
Ich stimme da im wesentlichen zu.

-)

Das Schreiben mit dem Foto war ja schon der Bußgeldbescheid.

Das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
Ungewöhnlich, dass der Bußgeldbescheid ein Foto enthält, das gehört zur Anhörung.

Da kann man zahlen = Einverständnis oder Einspruch
einlegen,Anhörungsbogen liegt ja schon bei.

???
Kann das sein, dass due Bußgeld und Verwarnungsgeld verwechselst?
Bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung gibt es zwei Möglichkeiten: Zahlen oder sich äußern. Die ist auch noch ohne Verwaltungsgebühren.
Da im Sachverhalt aber von 22 km/h zu schnell die Rede ist, ist eine Verwarnung nicht möglich.

Was passiert aber,wenn der Vater sich nicht rührt.
Frist verstreicht,Bußgeld wird fällig und gemahnt und versucht
einzuziehen.

Wenn es wirklich ein Bußgeldbescheid ist: dann wird der rechtskräftig.

Kann man dann noch sagen : Ätsch,ich war ja gar nicht gefahren
!" ?

nein; ich hatte einen Fall, da musste der Betr. sogar seine FS für einen Monat bei mir abgeben, weil er sich nicht gerührt hat und Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gegeben waren.

Jetzt ist das Bußgeld gegen den Falschen wirksam ?

Das kann durchaus passieren

Das wäre so vergleichbar mit dem gerichtlichen
Mahnbescheid,macht man dagegen keinen Einspruch,dann ist die
Zahlung fällig und man kommt davon nicht mehr los,obwohl sie
zum Beispiel unbegründet war.

genau.
Für solche Fälle hat der Gesetzgeber nun mal die Rechtsmittelfrist vorgesehen.
Das soll zur Rechtssicherheit beitragen, damit nicht nach langer Zeit noch jemand meint, den Bescheid anfechten zu können; irgendwann ist nun mal Schluss.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Ich kann mir keinen Reim darauf machen,
weil ich die Sache nicht mehr genau vor Augen habe und mich
nicht daran erinnern kann zu schnell gewesen zu sein. Das mit
der kurzen Baustelle und bergab war nur eine logische
Erklärung meinerseits wie es dazu gekommen haben könnte.

Ohne das jetzt moralisch zu bewerten sag ich jetzt mal ganz juristisch: so eine Erklärung wirkt wenn schon, dann erschwerend. Gerade dass es bergab geht (Verlängerung des Bremsweges) und auch noch ein Baustellenbereich ist, ist schon ein Grund die Geschwindigkeit zu reduzieren (auch ganz ohne Beschilderung) und zusätzlich auf entsprechende und typischerweise vorhandene Schilder und Hindernisse zu achten. Eine Geschwindigkeitsübertretung ist daher gerade in solch konkreten und auch deutlich für jedermann erkennbaren Gefahrensituationen keine Sache ganz geringen Verschuldens.

Wenn man sich dann daraus nichtmal einen Reim machen kann, dann müsste man auch noch die Fahrtauglichkeit in Frage stellen.

Gruß
Tom

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Hallo!

Vergiß´ das moralinsaure Geschreibsel und wende Dich an einen Rechtsanwalt, BEVOR die 2 Wochen Frist abgelaufen ist!

M.