Hallo,
mal angenommen, jemand hat seine Versicherung gekündigt und erfahren, daß die Leistung
oder Teile davon nach §22 Nr 5 EStG zu versteuern sind. Mit wieviel
Prozent vom Rückkaufswert muß derjenige in etwa rechnen?
Wäre schön, wenn jemand diese Frage „pauschal“
beantworten könnte,
vielen Dank,
Tigerente 127
Hallo,
da die Versicherungsbeiträge nicht steuerpflichtig sind kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Wenn die Rentenversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde und die Mindestlaufzeit von 12 Jahren überschritten wurde, fällt auch keine Steuer an.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Gruß Merger