Hallo, ich habe eine Frage ich arbeite in einer Firma und habe einen Vertrag in dem drinsteht das Überstunden nicht zählen! Ich bin in der Firma seid 01.07.2010 und habe mittlerweile 230 Überstunden…was mach ich nun? Ich habe gehört das es bei dieser Klausel nur minimale stunden sind…stehen mir die Überstunden zu? Muss man die mir ausbezahlen? Was kann ich tun? Habe meine stunden schriftlich und per Excel Datei im Geschäft und daheim aufgeschrieben jeden tag. Habe eine 44Stunden Woche. Danke für die Antworten im voraus.
Hallo,
die Überstunden schriftlich einfordern oder um unmittelbaren Ausgleich bitten. Anderenfalls RA aufsuchen und klagen.
gruß, der Lastkutscher
Hallo,
die Überstunden schriftlich einfordern oder um unmittelbaren
Ausgleich bitten. Anderenfalls RA aufsuchen und klagen.gruß, der Lastkutscher
aber in meinem Vertrag steht das überstunden nicht zählen…
Wenn angeordnet oder betriebsnotwendig spielt das keine Rolle. Anderenfalls müssen keine Überstunden geleistet werden.
Wenn angeordnet oder betriebsnotwendig spielt das keine Rolle.
Anderenfalls müssen keine Überstunden geleistet werden.
Es ist so am anfang waren wir 2mitarbeiter einer wurde dann gekündigt…und man war im service bereich allein…es konnte niemand einen ablösen und daher musste man 9stunden arbeiten ohne pause…Weil keiner da war der die Ablöse macht konnte. In dem Vertrag steht auch eine Feste Pausenzeit die nie zustande gekommen ist!Also heißt das es muss nicht ausbezahlt werden?
Sorry, es muss ausbezahlt werden. Mir scheint aber, dass Du ohne juristische Hilfe nicht durchkommst. Bitte hole Dir entsprechende Vertretung.
Letztlich kann nur vor Ort geklärt werden, ob Zhalungspflicht besteht. Hierzu muss der AV eingesehen werden, die tatsächlichen Gegebenheiten geprüft werden. Dies aber gehört nicht hierher, da ich keine Prüfung vornehmen kann.
Dem Grunde nach besteht Anspruch auf Vergütung. Hinsichtlich der Pause schaue bitte in § 4 Arbeitszeitgesetz.