mein Schwiegervater hatte vor seinem Tod aufgrund einer nicht näher bekannten Regelung 231 Urlaubstage angesammelt (Workoholic).
Hat meine Schwiegermutter die Möglichkeit sich dieses Jahresgehalt evtl. anteilig auszahlen zu lassen ?
Ich habe in diesem Forum einen Hinweis auf AZR43-1 gefunden, weiss aber nicht, ob dieses Urteil hier anzuwenden ist.
Der ehemalige Arbeitgeber verweist auf Erlöschen der Ansprüche mit dem Tod.
der Urlaub ist ein sogenannter „Anspruch höchstpersönlicher Natur“, basierend auf dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, und kann nicht vererbt werden.
Daher ist auch eine Auszahlung von Urlaubstagen, die vor dem Tod nicht in Anspruch genommen wurden, an die Erben nicht möglich.
Mich ärgert diese Sache.
In deiner Stelle würde ich zum nächstgelegenen Arbeitsgericht gehen und mein Anliegen mit Belegen vortragen.
Wenn es um den laufenden Urlaub geht - da würde es mir noch einleuchten, aber hierbei handelt es sich um eine anerkannte Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Verstorbenen. - sofern eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
a) Handelt es sich tatsächlich um nicht konsumierte Urlaubstage, so sind diese nach drei Jahren verfallen. Allerdings muss nicht konsumierter Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Tod ist eine Beendigung. Diese Ansprüche fallen in die Erbmasse.
b) Handelt es sich tatsächlich um einen Sondervertrag, so sind diese Urlaubstage bei Beenedigung des Arbeitsverhältnisses gemäss Vertrag abzurechnen und fallen in die Erbmasse.