§ 236 ao

Hi Leute,

A gewinnt ein Verfahren vorm BFH. In 2004 ändert das FA die Bescheide (Grunderwerbsteuer). Grds. stehen A nun Prozesskosten zu. Leider setzt das FA diese nicht fest, leider fällt auch A dies erst in 2007 auf. In Anwendung der AO gilt jedoch ein Zeitraum von nur einem Jahr zur Festsetzung. M. E. ein irrer Widerspruch: das FA soll die Zinsen festsetzen, aber nach einem Jahr hat der Spfl. schlicht Pech, wenn das FA es verpennt!? Ich finde null Rechtsprechung dazu, auch einschlägige AO-Kommentare helfen nicht weiter. Hat jemand von Euch mit der Thematik Erfahrung und kennt Rechtsprechung etc.?
danke.

Hallo,

auch gei einer Behörde passieren Fehler bzw. kann mal was vergessen werden. Deshalb sollte sich der mündige Bürger, der etwas von einem Amt zu bekommen hat, spätestens nach einem halbem Jahr bei diesem melden, wenn er es noch nicht bekommen hat. Sonst sind seine Ansprüche halt irgendwann mal „verjährt“.

Gruß,
Markus

hi,
danke für deine antwort. ich nehme an, es handelt sich um eine meinungsäußerung? ich suche allerdings rechtssprechung oder kommentierung, um den sachverhalt entsprechend korrekt würdigen zu können und ggf. im klageverfahren bestehen zu können.
hat sich hier keiner schon mal mit dieser problematik auseinander gesetzt???

Hallo,

Grds. stehen A nun
Prozesskosten zu. Leider setzt das FA diese nicht fest, leider
fällt auch A dies erst in 2007 auf. In Anwendung der AO gilt
jedoch ein Zeitraum von nur einem Jahr zur Festsetzung.

Exakt: das Stichwort heißt Festsetzungsverjährung. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Zinsfestsetzung nicht mehr zulässig. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 47 AO).

M. E.
ein irrer Widerspruch: das FA soll die Zinsen festsetzen, aber
nach einem Jahr hat der Spfl. schlicht Pech, wenn das FA es
verpennt!? Ich finde null Rechtsprechung dazu, auch
einschlägige AO-Kommentare helfen nicht weiter.

Das geht nach den Grundregeln zur Festsetzungsverjährung. Da gibt es keine Besonderheit. In AO Kommentaren ist das sicher enthalten.

Hat jemand von
Euch mit der Thematik Erfahrung und kennt Rechtsprechung etc.?
danke.

Da das gesetzlich geregelt ist, gibt es dazu keine aktuelle Rechtsprechung.

Schöne Grüße
C.

danke. zu einem anderem ergebnis bin ich auch nicht gekommen, wollte aber noch mal andere meinungen hören. dem betroffenen bleibt wohl nur der weg über den schadensersatz / amtshaftung.
mfg.