es geht um folgendes: meine 23 jährige Tochter studiert zur Zeit 1 Jahr im Ausland, sie kommt im Mai d.J. zurück. Möchte dann mit ihrem Freund zusammen ziehen. Vor ihrem Auslandsaufenthalt war das Verhältnis zu ihrem Vater gestört. Nicht das er gewalttätig ist. Nein es geht einfach um das zwischenmenschliche. Keine Anerkennung, nur Gemotze etc., eben so phyisch. Er macht nie etwas falsch, immer nur sie. Nun verweigert er ihr seine Unterstützung komplett. Sie hätte ein zu Hause und ein Zimmer etc. und wenn sie meint ausziehen zu müssen, dann muss sie das alleine regeln. Es ist aber für sie unzumutbar zu hause und meint auch der Abstand würde uns allen gut tun. Sie möchte aber auf keinen Fall gerichtlich den Unterhalt einfordern. Was hat sie für Möglichkeiten. Sie hat schon einmal BAFÖG beantragt, hat aber nichts bekommen, da sie eben ja zu Hause wohnte. Kann sie es jetzt nochmal beantragen, weil sie möchte ausziehenmöchte und dann der Bedarf ja anders ist. Bin für jeden Tipp dankbar. Liebe Grüße Heidi
Es ist aber für sie
unzumutbar zu hause und meint auch der Abstand würde uns allen
gut tun.
Nur für Deine/Eure Tochter? oder auch für Dich? Hast Du nicht auch ein gewisses Mitspracherecht?
Sie möchte aber auf keinen Fall gerichtlich den
Unterhalt einfordern. Was hat sie für Möglichkeiten. Sie hat
schon einmal BAFÖG beantragt, hat aber nichts bekommen, da sie
eben ja zu Hause wohnte. Kann sie es jetzt nochmal beantragen,
weil sie möchte ausziehenmöchte und dann der Bedarf ja anders
ist.
Ich glaube bei der Frage ist ein anderes Brett geeigneter?
Gruß Momi u. alles Gute
Fassen wir mal zusammen:
- Die Dame hat akademische Qualifikation.
- Sie hat keine Lust auf Arbeit.
- Sie hat keine Lust auf Kinder.
- Sie mag ihren Vater nicht.
- Sie ist bald überständig, mit 23 Jahren (nach traditioneller Auffassung), ihr Freund will sie nicht heiraten.
- Sie dürfte im Elternhaus wohnen, müßte sich dann aber der Kritik ihres Vaters an ihrer Lebensführung aussetzen, hat sich solcher Kritik durch einen von dem Kritiker finanzierten Auslandsaufenthalt entzogen.
- Du stehst voll auf ihrer Seite. Die Tocher braucht nichts zu werden, nichts zu sein, nichts zu leisten, und die gegenteiligen Erwartungen des Vaters sind unmoralisch, er nörgelt halt rum und zahlt. Der arme Kerl.
LG
Gitta
-* owt
Minussternchen
Hallo Heidi,
das Brett hier ist wirklich etwas ungünstig gewählt. Aber ich versuche mal eine Antwort:
Als Student/in kann man vieles wollen/möchten, aber effektiv sind diesen Wünschen monitäre Grenzen gesetzt. Mit 23 Jahren ist der Studentin bei diesem Wunsch zuzumuten, dass sie sich einen Job sucht, der es ihr ermöglicht, ihren Teil an den Unkosten einer mit dem Freund gemeinsam genutzten Wohnung zu leisten. Wie die Bafög-Regeln sind, wenn man ausgezogen ist, kann ich leider nicht beantworten. Dafür gibt es aber n. m. W. den Bafög-Rechner, den man über Tante Goockel schnell findet. Ansonsten hat sie die Möglichkeit sich bei der zuständigen Studentenvertretung zu informieren. Die haben meist Zugriff auf alle möglichen Informationen.
Unsere jüngere Tochter (24 Jahre) studiert derzeit auch und wohnt ebenfalls mit ihrem Freund zusammen. Der Befögbetrag beläuft sich auf eine niedriche zweistellige Summe, aber auch nur, weil ihre große Schwester noch Studentin ist und gar nichts bekommt. Neben Studium und Mitarbeit im Fachschaftsrat geht sie während des Semesters mind. 2 Tage die Woche arbeiten (sie hatte vor dem Studium eine Ausbildung absolviert), während der Semesterferien jobbt sie fast komplett durch.
Ihr jetziges Auslandspraktikum hat sie sich allein organisiert. Unterkunft und Verpflegung dort sind frei, dazu gibt es ein Minitaschengeld vom Veranstalter.
Auch die große Tochter hat ihren jetzigen Auslandsaufenthalt komplett allein finanziert, indem sie ebenfalls neben dem Studium gejobbt hat. Sie hat sich für das Jahr im Ausland dort einen Job vorab gesucht und schreibt jetzt nebenbei die Diplomarbeit (sie hätte zu Recherchezwecken eh dorthin reisen müssen).
Wenn also die 23jährige Tochter mit den heimischen Verhältnissen nicht klar kommt, dann muß sie sich selbst eine Alternative erarbeiten. Pauschal nach Fremdunterstützung zu rufen, halte ich für verfehlt. Du solltest ihr in dem Zusammenhang vielleicht noch mal die potentiellen Folgekosten eines eigenen „Nestes“ klar aufzeichnen. Mit dem Wissen um dem Rattenschwanz an zusätzlichen Verpflichtungen relativieren sich meist viele Probleme.
Gleichzeitig sollte der Vater seine Haltung überdenken. Als Lebenserfahrenerer sollten zwei erwachsene Menschen doch einen vernünftigen, für beide Seiten akzeptablen Kompromis finden.
Viel Erfolgt wünscht maxx2
Hallo Heidi,
ohne, dass ich auf die eigentliche Frage näher eingehen möchte…
Was mich an deiner Beschreibung stutzig macht:
das Verhältnis zu ihrem Vater gestört. Nicht das er gewalttätig ist. Nein es
geht einfach um das zwischenmenschliche. Keine Anerkennung, nur Gemotze etc.,
Mein Bauchgefühl sagt mir: Wer von einem gestörten Verhältnis spricht, dann aber sofort ausdrücklich (körperliche) Gewalttätigkeit ausschließt… Das riecht danach, dass doch Gewalt empfunden wird. Vielleicht ist es auch in dem Zusammenhang kein Zufall, dass du von „eben so physisch“ sprichst und dich damit nicht einfach so verschrieben hast. „physisch“ ist körperlich - „psychisch“ das andere… Wobei man auf beiden Ebenen Gewalt ausüben kann.
Bestärkt wird der Eindruck dadurch, dass du davon sprichst, dass der Aufenthalt für sie „unzumutbar“ ist und der Abstand „allen gut tun“ würde.
Wie gesagt. Es ist nur ein Bauchgefühl und es kann sein, dass ich völlig falsch liege. Kann es sein, dass da ein kleiner oder größerer Despot „sein Unwesen“ treibt und auch du - so deutet für mich dein Schreibstil an - durchaus selbst unter diesem Verhalten leidest?
Gerade dieses Herumgeeiere um „Gewalt“ kenn ich aus meinem Umfeld. Ich möchte in diesem Zusammenhang mal eine Beispielsituation schildern: Ehepaar sitzt mit mir am Tisch. Man diskutiert angeregt. Plötzlich packt der Mann meinen Unterarm und hält ihn fest (um seine Argumente zu verstärken?). Und wenn ich fest sage, dann meine ich fest! Während ich noch einen Moment stutzte vor Überraschung, die Frau: „Nicht so fest. Du weißt, dass manche Frauen zu blauen Flecken neigen, wenn man sie so fest anpackt. Das ist bei mir doch auch so. Das ist das Bindegwebe.“ Unter 4 Augen hat mir genau diese Frau danach im Brustton der Überzeugung zu verkaufen versucht, ihr Mann sei nie gewalttätig und hätte sie noch nie geschlagen…
Ich wiederhol mich: vielleicht seh ich nur Gespenster. Aber vielleicht schilderst du mal, was mit „ebenso phyisch“ (um mal genau zu zitieren) denn nun gemeint ist…
LG Petra
[MOD] Brett etwas ungünstig gewählt
Moin zusammen,
einmal kurz und generell – hier gilt die FAQ 1129 (wie auch in der Brettbeschreibung ersichtlich) wobei ich nicht glaube, dass die Frage generell falsch in diesem Brett ist.
Man kann auch gut Hilfestellungen anbieten die jenseits einer rechtlichen Beratung liegen oder um die Einkünfte aus öffentlichen Mitteln gehen.
(Diese Fragen sollten dann wirklich besser in den Fachbrettern besprochen werden zumal sie hier vermutlich gelöscht werden)
Viele Grüße
MeToo
Hallo,
mit der blühenden Fantasie solltest du vielleicht Fantasy-Autor werden.
- Die Dame hat akademische Qualifikation.
Wo hat sie denn etwas von Abschluss geschrieben?
- Sie hat keine Lust auf Arbeit.
Wo steht das?
- Sie hat keine Lust auf Kinder.
Wo steht das? Was tut das zur Sache?
- Sie mag ihren Vater nicht.
OK. Und er sie wohl auch nicht.
- ihr Freund will sie nicht heiraten.
Wo steht das? Was tut das zur Sache?
- Sie dürfte im Elternhaus wohnen, müßte sich dann aber der
Kritik ihres Vaters an ihrer Lebensführung aussetzen, hat sich
solcher Kritik durch einen von dem Kritiker finanzierten
Auslandsaufenthalt entzogen.
Reine Interpretation von dir.
- Du stehst voll auf ihrer Seite. Die Tocher braucht nichts zu
werden, nichts zu sein, nichts zu leisten
Wo steht das?
Natürlich KÖNNTE es so sein, wie du schreibst, aber das wissen wir nicht.
Gruß
Kati
Ist das studium die erste Ausbildung der Tochter hat sie Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. seid Ihr dazu nicht in der Lage greift BAFÖG.
Ich hatte im Bekanntenkreis auch Fälle die auf die Unterstützung der Eltern verzichtet haben bzw. auf das Beschreiten des Klageweges. Dann mußten diese Studenten allerdings ihren Unterhalt selbst verdienen. Das ist sehr mühselig und anstrengend, will man Studium in akzeptabler Zeit und mit Anspruch zuende bringen.
Es gibt an den Universitäten Beratungszentren, evtl. wäre das ein Anlaufpunkt für Tochter und Mutter.
FS
ihr gutes Recht!
Moin,
aus meiner Sicht: es ist ihr gutes Recht, auszuziehen. Und sie hat während Ausbildung/Studium Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern.
Meine Tochter ist mit 18 ausgezogen - ihren Wunsch ahbe ich dahingehend unterstützt, dass ich die Miete (entsprach in etwa dem Unterhaltssatz) für die Wohnung gezahlt habe. Alles andere musste sie sich mit der Azubi-Vergütung, dem Kindergeld, das ich ihr auszahlte, finanzieren (natürlich gab es auch Sponsoring von Oma, Mama und dem Rest der Familie).
Ganz ehrlich, wo ist Dein Problem? Kosten hast Du zu Hause für sie auch…
Gruß
Demenzia, mit 16 ausgezogen
Klingt nach einer guten Idee
Hallo Heidi,
leider auch keine direkte Antwort auf Deine Frage…
Mich ließen ein paar Sachen stutzen, auch beim zweiten und dritten Lesen.
Ich spreche diese jetzt an,
sage auch mal, wie es auf mich wirkt, wenn Du magst, lies es.
Vielleicht lässt Du Dich auch darauf ein, noch weitergehende Fragen nur für Dich selbst zu überdenken.
Wenn nicht, klickst Du das Geschriebene einfach weg. 
es geht um folgendes:
meine 23 jährige Tochter studiert zur Zeit 1 Jahr im Ausland, sie kommt im Mai d.J. zurück. Möchte dann mit ihrem Freund zusammen ziehen.
Deine Tochter?
Oder Eure Tochter?
Vor ihrem Auslandsaufenthalt war das Verhältnis zu ihrem Vater gestört.
Also Eure Tochter und Dein Mann, richtig?
Nicht das er gewalttätig ist.
Warum erwähnst Du das extra?
Wäre mir gar nicht gleich in den Sinn gekommen, wenn Du es nicht geschrieben hättest.
Nein es geht einfach um das zwischenmenschliche. Keine Anerkennung, nur Gemotze etc., eben so phyisch. Er macht nie etwas falsch, immer nur sie.
Das ist kein angenehmes Zusammenleben…
Es klingt festgefahren und sehr schwierig für alle drei.
Nun verweigert er ihr seine Unterstützung komplett. Sie hätte ein
zu Hause und ein Zimmer etc. und wenn sie meint ausziehen zu
müssen, dann muss sie das alleine regeln.
Mal rein sachlich gesehen, stimmt das ja auch.
Es ist aber für sie unzumutbar zu hause
Siehst Du das auch so?
und meint auch der Abstand würde uns allen gut tun.
Klingt vernünftig und so, als wolle sie niemanden verletzten.
Es scheinen auch familiäre Bindungen vorhanden zu sein, sie möchte nach dem Geschriebenen nicht ganz mit Euch/ ihm brechen, nicht alles scheint schlecht zu sein…
Sie möchte aber auf keinen Fall gerichtlich den Unterhalt einfordern.
Das klingt für mich ebenfalls so, als fühle sie sich persönlich zu Euch zugehörig, der Familie zu Dank verpflichtet und so, als wollte sie nicht ganz mit Euch brechen.
Eine Regelung auf dem Rechtsweg ist oft der letzte und endgültige Schritt, mit der Familie zu brechen.
Du fragtest nach Tipps, hier meine Anregungen.
Ich bitte Dich,
Dir folgende Fragen und Phantasien durch den Kopf gehen zu lassen und darüber nachzudenken.
Suche Antworten für Dich persönlich.
( Du brauchst Dich dazu selbstverständlich hier nicht zu äußern, die Fragen sind nur für Dich selbst gedacht)
-
Wie ist Dein Verhältnis zu Eurer Tochter?
-
Kannst Du sie gehen lassen oder spürst Du Dich noch sehr für sie verantwortlich?
-
Kannst Du sie mit ihrem Freund zusammenziehen lassen, ist er in Deinen Augen O.K. für sie?
-
Möchtest Du evtl. das angespannte Verhältnis zwischen Vater und Tochter wieder gut machen, übernimmst also Verantwortung für zwei?
-
Siehst Du sie als Dein Kind oder als Euer Kind?
-
Was ist mit Dir, wenn Deine Tochter nicht mehr zuhause wohnt?
Geht es Dir dann besser oder schlechter als bislang?
Wie glaubst Du, wird sich Euer Kontakt gestalten? -
Wie ist Dein Verhältnis zu Deinem Mann?
In Deinen Worten lese ich eine gewisse Distanziertheit, ist das so? -
Redet Ihr beiden als Eltern und als Paar über dieses Thema?
-
Oder ist das ein Tabu?
-
Verstehst Du, warum das Verhältnis zwischen Beiden so schwierig ist?
-
Stehst Du auf einer Seite?
-
Was würde Dein Mann wohl schreiben, wenn er hier um Rat fragen würde?
-
Wie sähe er das Verhältnis zu Dir?
-
Wie würde er als Vater das Verhältnis zur Tochter in Worte kleiden?
-
Kann er sie gehen lassen oder würde er sich eigentlich etwas ganz anderes wünschen?
-
Wie würde er begründen, das er „immer nur motzt“?
-
Sieht er seine Tochter wirklich so negativ, wie Du beschreibst
oder
würde er das ständige Kritisieren und gefühlsmäßige Distanzieren als seine Art sie zu fördern, sie zu Leistung anzuspornen, beschreiben?
( Kann es sein, dass er vielleicht gar nicht anders kann, bzw. es nicht anders kennt, er seine Vaterrolle nicht anders auszufüllen weiß?) -
Hast Du dazu Ideen, wie er die Beziehung zu seiner Tochter wahrnimmt?
Wenn nicht,
woran könnte es liegen, woran hakt es, darüber ins Gespräch zu gehen?
Was hat sie für Möglichkeiten.
Zu den rechtlichen Möglichkeiten möchte ich nichts sagen.
Was Du schreibst klingt belastet und traurig und ich lese großes Bemühen, sachlich zu schreiben.
Vielleicht können die Fragen, die ich anrege Dir selbst zu stellen, Dich unterstützen, Deine Rolle in der Familie etwas klarer zu sehen und Deinen Weg zu finden.
Ich glaube, dass Deine Eure Tochter ihren Weg ganz gut finden und gehen wird. 
Alles Gute für Euch drei,
Finjen
Hallo
Ganz ehrlich, wo ist Dein Problem? Kosten hast Du zu Hause für sie auch…
Hast du den Beitrag irgendwie gar nicht gelesen, oder was soll diese Frage?
Im übrigen ist es natürlich um einiges teurer, wenn die Tochter eine eigene Wohnung hat.
Viele Grüße
Hallo Heidi
Sie hat schon einmal BAFÖG beantragt, hat aber nichts bekommen, da sie eben ja zu Hause wohnte. Kann sie es jetzt nochmal beantragen, weil sie möchte ausziehenmöchte und dann der Bedarf ja anders ist.
Mit BAFöG kenne ich mich (noch) nicht so aus, aber sie wird ja wohl ziemlich sicher das Einkommen der Eltern nachweisen müssen, wenn sie es beantragt.
Außerdem kann sie beantragen, dass das Kindergeld auf ihr Konto geht, wenn sie keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.
Sie kann sich natürlich auch die Frage stellen, inwiefern sie sich denn verpflichtet fühlt, den Frieden zu wahren, indem sie den ihr zustehenden Unterhalt nicht einklagt, während ihr aber jede Unterstützung verweigert wird.
Wohnst du eigentlich nicht mit dem Vater deiner Tochter zusammen?
Irgendwie ist das mein Eindruck. Hm, dann sollte man sich natürlich immer wieder die Frage stellen, inwiefern denn die Informationen objektiv sind, die man so erhält, und ob da nicht wesentliche Teile fehlen könnten.
Es wäre übrigens sehr schön für die Antwortenden, wenn du irgenwie kundtun könntest, ob du die Antworten hier gelesen hast …
Viele Grüße
auch ich kann nichts außergewöhnliches daran finden, dass ein junger mensch in einem alter, in dem man vor wenigen jahren schon selbst familie hatte, ausziehen möchte.
auch dass eltern und kinder sich nicht mehr sonderlich gut verstehen ist normal. das nennt man abnabelungsprozess.
ich weiß auch nicht, wieso deshalb eine beratungsstelle aufgesucht werden muss.
deine tochter lebt gerade für ein jahr im ausland. wenn sie bei euch die nötige reife für ein selbstständiges leben nicht erlangt hat - nun, im ausland, tut sie es garantiert.
es besteht überhaupt keine veranlassung für dich, sich weiterhin in das leben einer erwachsenen jungen frau einzumischen. sollte diese erwachsene frau ihr leben nicht finanzieren können, hält sie das gesetz und zum glück noch große teile der gesellschaft für reif genug, durch bezahlten broterwerb abhilfe aus dieser situation zu schaffen. dazu kann man als eltern ja ein bisschen beisteuern, bis sie auf festen füßen steht. aber nur dazu!
die art wie du vom vater der tochter spricht (eben als vater der tochter und nicht als von deinem mann ) lässt uns fast vermuten, ihr hättet euch durch pollenflug vermehrt und du und er hättet, außer eurem ableger und der tatsache, dass ihr in relativ räumlicher nähe wurzeln geschlagen habt, keine gemeinsamkeiten.
es könnte auch den gedanken aufkommen lassen, dass der vater vielleicht auch deshalb nicht so gut auf die tochter zu sprechen ist, weil er meint, dass er lange genug hintenan gestanden hat. hier wäre für dich ein weites betätigungsfeld.
aber das sind natürlich nur vermutungen. dennoch: mir kommt es etwas befremdlich rüber, wenn die mutter einer erwachsenen frau sich 1. so in das leben der tochter reinhängt und 2. so von ihrem mann (mit dem sie ja offensichtlich in häuslicher gemeinschaft lebt) spricht. und eine partnertherapie könnte euch wirklich nicht schaden.
gruß
ann
Hast du den Beitrag irgendwie gar nicht gelesen, oder was soll
diese Frage?
äh ja.
Meine Frage diente u.a. der Anregung, darüber nachzudenken.
Und Deine Frage?
Gruß
Demenzia
…also ich glaube hier haben mich einige falsch verstanden. Sicher ist es unsere Tochter und ich lebe noch mit meinm Mann zusammen. Aber ich wollte eigentlich so sachlich wie möglich bleiben, weil - auch mir geht es nicht gut und ich bin doch ziemlich auf gewühlt. Und wenn ich ausdrücklich schreibe, dass keine Gewalt im Spiel ist dann ist das auch so. Ich habe es erwähnt, weil ich desöfteren schon - nicht im meinem, sorry in unserem! Fall - aber im Bekanntenkreis, mit bekommen habe das alle gleich an Gewalt denken, wenn es nicht harmonisch läuft und ich wollte keine Missverständnisse auf kommen lassen. Ich wollte eigentlich nur Tipp von euch, wie man jetz weitermachen kann. Oder z.B. eine Antwort darauf ob man 2 mal Bafög beantragen kann. Können die auch sagen, nein sie haben ein zimmer zuhause und bekommen kein bafög. Eben solche Tipp. Uns ist auch klar das meine Tochter arbeiten muss etc. aber sie kann nicht soviel arbeiten, ohne das das Studium drunterleitet. Zumal jetzt bald der Abschluss kommt. Kindergeld bekommt sie übrigens überwiesen. Also bitte mich nicht falsch verstehen und ich mische mich auch nicht in das Leben meiner Tochter ein, im Gegenteil ich stärke ihr den Rücken…gruß
Hi Demenzia
Du hast irgendwie den Satz, dass der Vater alle Unterstützung verweigert, überlesen oder?
Wir wissen nicht, ob Muttern überhaupt Geld zur Unterstützung der Tochter hat, aber der Vater ist offenbar nicht bereit, es als „kein Problem“ anzusehen.
lg
Kate
Hallo,
es ist ihr Recht, dass sie auszieht. Aber trotzdem müssen Eltern volljährigen Kindern das nicht unbedingt finanzieren.
Eltern können nach Gesetz bei volljährigen Kindern bestimmen ob sie Barunterhalt oder Naturalunterhalt leisten wollen.
Hier hat der Vater bestimmt, dass er Wohnraum usw. zur Verfügung stellt und also somit Naturalunterhalt angeboten.
Dann noch den dazugehörigen Paragrafen - hier trifft die Nummer (2) zu:
§ 1612
Art der Unterhaltsgewährung
(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.
Noch mal im anderen Brett fragen
Hallo
Oder z.B. eine Antwort darauf ob man 2 mal Bafög beantragen kann. Können die auch sagen, nein sie haben ein zimmer zuhause und bekommen kein bafög.
Stell die Frage doch mal im anderen Brett. Das Brett ‚Arbeits- und Sozialamt‘ unter Behörden & Recht wäre wohl am passensten. Beachte dann aber unbedingt FAQ 1129!!
Viele Grüße
Hallo
Oder z.B. eine Antwort darauf ob man 2 mal Bafög
beantragen kann.
Ja, kann man und darf man… Bafög wird es aber nur dann geben, wenn sich irgendetwas verändert hat…
Können die auch sagen, nein sie haben ein
zimmer zuhause und bekommen kein bafög.
Bei Studenten nicht. Schüler (je nach Schulform) bekommen dann ggf. keinen höheren Bafög-Satz, da das Wohnen im Elternhaus möglich ist.
Nun verweigert er ihr seine Unterstützung komplett. Sie hätte ein :zu Hause und ein Zimmer etc. und wenn sie meint ausziehen zu :müssen, dann muss sie das alleine regeln.
Laut Gesetz sind die Eltern verpflichtet, die Erstausbildung zu finanzieren - hier Studium. Bafög gibt es hingegen nur dann, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht.
Sicherlich trifft das mit dem Zimmer zu, allerdings zwingt das Bafög-Gesetz Studenten nicht dazu, im Elternhaus wohnen zu bleiben.
Sie möchte aber auf keinen Fall gerichtlich den Unterhalt :einfordern. Was hat sie für Möglichkeiten.
Tja, der Ablauf wäre (vereinfacht) so: Bafög beantragen --> Bafögamt stellt Bedarf fest und schaut nach dem Gehalt der Eltern --> liegt das Einkommen unterhalb der Freibeträge gibt es Bafög --> liegt es darüber, müssen die Eltern zahlen --> zahlen diese nicht --> Gespräch suchen, Arbeiten, Bildungskredit oder Klagen
Sie hat schon einmal BAFÖG beantragt, hat aber nichts bekommen, da :sie eben ja zu Hause wohnte.
Für das Studium oder für eine schulische Ausbildung?
Der Bedarf ist durch die eigene Wohnung höher. Lag das Einkommen nur knapp über dem Freibetrag, könnte es nun einen kleinen Zuschuss geben. Lag das Einkommen weit über dem Freibetrag, gibt es nichts.
Alles nachzulesen unter: http://www.bafoeg-rechner.de/
(dies ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern bloß ein Wiederholen der Bafög-Regelungen in eigenen Worten *g*)
Gruß
Tato