ich war immer der Meinung, dass am 24. und 31. Dezember je ein halber Urlaubstag von der Firma getragen wird.
Ich kenn das seit Jahren so, egal ob gearbeitet wird oder nicht.
Ist dies allgemein so, oder können (Zeitarbeits-) Firmen dies auch anders handhaben und keinen halben Urlaubstag gewähren?
Falls es wichtig ist, gearbeitet wird an diesen Tagen nicht.
Solche Regelungen sind daher immer in Branchentarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder betrieblichen Übungen zu finden, eine allgemeingültige Regel gibt es aber nicht.
Entgegen landläufiger Meinung sind der 24.12. und Silvester ja keine gesetzlichen Feiertage.
Daher muß man im Tarifvertrag schauen(z.B. Manteltarifvertrag IGZ/DBG:
„3.1.5. An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3. über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.“)