24. + 31. Dezember Urlaub

Hallo,

ich war immer der Meinung, dass am 24. und 31. Dezember je ein halber Urlaubstag von der Firma getragen wird.
Ich kenn das seit Jahren so, egal ob gearbeitet wird oder nicht.

Ist dies allgemein so, oder können (Zeitarbeits-) Firmen dies auch anders handhaben und keinen halben Urlaubstag gewähren?

Falls es wichtig ist, gearbeitet wird an diesen Tagen nicht.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß
Kati

Hallo,

das mag bei diesen Arbeitgebern so gewesen sein, bei denen, die ich kenne, ist es anders.

Außer im LadenschlussG gibt es für Heiligabend und für Silvester keine gesetzlichen Besonderheiten.

http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidung…

Solche Regelungen sind daher immer in Branchentarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder betrieblichen Übungen zu finden, eine allgemeingültige Regel gibt es aber nicht.

VG
EK

Hoi.

Entgegen landläufiger Meinung sind der 24.12. und Silvester ja keine gesetzlichen Feiertage.

Daher muß man im Tarifvertrag schauen(z.B. Manteltarifvertrag IGZ/DBG:
„3.1.5. An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3. über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.“)

oder es gibt eine Betriebsvereinbarung.

Ciao
Garrett

Vielen Dank
euch beiden für die Antworten.

Man lernt nie aus.

Gruß
Kati