Hallo zusammen,
Im BAT heißt es:
(3) Die persönliche Zulage bemißt sich aus dem Unterschied zwischen der Vergütung, die dem Angestellten zustehen würde, wenn er in der höheren Vergütungsgruppe eingruppiert wäre, und der Vergütung der Vergütungsgruppe, in der er eingruppiert ist.
Was heißt das konkret ? Es gibt bei Höhergruppierung die Fälle, wo man in der Alterstufe eine Stufe zurückgesetzt wird.
Trifft das hier auch zu ? Bekäme man dann den Unterschiedsbetrag zwischen seiner Stufe und der nächstniedrigen Stufe der höheren Vergütungsgruppe ?
Dann müßte es doch heißen: wenn er in der höheren Vergütungsgruppe eingruppiert werden würde.
Bekommt man so nicht einfach Unterschiedsbetrag der gleichen Altersstufe?
bis denne
Thomas