24 Jahre alter Teppichboden?

Wir wohnen seid 5 Jahren in einer Mietwohnung und haben letzes Jahr, eher durch Zufall, herausgefunden, das der Teppichboden( war in der Wohnung und ist verklebt) 24 Jahre alt ist.
Ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Teppich auszutauschen( auch wenn wir noch drin wohnen)?
Er ist abgenutzt, schlägt Wellen und Löst sich an den Stoßkanten.
Flecken bekommt man auch nicht mehr raus.
Es ist schon peinlich, Besuch zu bekommen.
Oder kann man auf Grund dessen die Miete kürzen?

Hallo, Wohnmaus, miettechnisch muß ein Vermieter seine Investitionen so kalkulieren, dass z.B. ein Tebo (Teppichboden) nach 10 Jahren abgeschrieben ist. Selbst wenn es eine höchstwertige Qualität gewesen sein sollte, wären maximal 15 Jahre zumutbar. Nach 24 Jahren ist ein Tebo nicht mehr zu akzeptieren. Wenn sich darüber hinaus auch schon Schäden zeigen (Wellen durch Ablösung aus dem Klebebett), ist sogar eine nicht unerhebliche Unfall- und Gesundheitsgefahr entstanden, die der Vermieter beseitigen muss. Ein Nachkleben scheidet aus, weil die Trägerschicht-Rückseite sich offensichtlich durch die lange Nutzungsdauer schneller werdend auflöst und sich zu gesundheitsschädlichem Staub entwickelt, der sich durch die losen Teile des Tebo´s nach oben auf die Vorderseite arbeiten kann. Ich würde den Vermieter her bitten oder einen freundlichen Brief schreiben und (unter Verwendung vorstehender Argumente) schildern, dass die Wellen und der Rückseitenstaub, sowie das Alter des Tebo Grund sind, einen gleichwertigen Teppichboden neu zu verlegen. Dazu würde ich einen großzügigen Termin setzen ( z.B. von heute in 4 Wochen). Weiterhin würde ich anmerken, wenn er nicht, oder nicht ausreichend reagiert, dass Ihr mittels des Mietervereines einen Austausch des Tebos´s durchsetzen und die Kosten von der Miete abziehen werdet. Der Ratschlag des Mietervereines wäre dabei gut angelegtes Geld, aber es könnte ja auch bei einigermaßen goodwill vom Vermieter aus so klappen.

Jürgen Albrecht

Hallo Herr Albrecht,
letztes Jahr hatten wir deshalb auch beim Vermieter vorgesprochen, wir waren sogar vor Gericht ( über den Mieterverein) .
Das Gericht hat dem Vermieter Recht gegeben, er brauche den Boden nicht auszutauschen,er wäre ja noch in gutem Zustand.Vor allem macht mich stutzig, daß der Vermieter uns beim Einzug nur gesagt hat, das der Teüüich gereinigt worden ist, aber nicht, das er schon so alt ist.
Nennt man das vieleicht verschweigen der Wahrheit?
Und, wenn er doch einen neuen Boden verlegen sollte, wer übernimmt dann die Kosten zum freiräumen der Wohnung?
MfG.
Wohnmaus
Auch unsere Fenster waren nicht dicht, wir haben auf anraten des Mietervereins auch die Miete gekürzt, und Schlussendlich mußten wir die einbehaltene Miete zurückzahlen, weil der Vermieter Recht bekam.
Die Fenster haben wir dann selbst isoliert.

Hallo, Wohnmaus,
das klingt ja erschreckend, aber da hat der Mieterverein (MV) auch nicht so gut beraten. Der MV hätte einen freien Gutachter beauftragen können, auch das Gericht zeigt sich beängstigend uninteressiert, denn auch Gerichte arbeiten in solchen Fällen gerne mit unabhängigen Gutachtern, aber der Richter ist vielleicht ein Freund vom Vermieter, oder er urteilt so, dass er wenig Protest zu erwarten hat.

Ihr solltet es nun doch noch mal beim Vermieter versuchen und vor allem selber Fotos von den Wellenbergen machen (lassen), möglichst im Gegenlicht mit der Kamera so tief, wie möglich am Boden. Mit ner Digitalcamera könnt Ihr ja kostenlos experimentieren und Standort und Lichteinfallswinkel verändern, bis der TeBo richtig dramatisch aussieht. Dazu einen Papierstreifen legen, auf dem ihr mit Filzer eine Zentimetereinteilung mitfotografiert. ich hänge Euch ein Demofoto an. Mit der Lampe habe ich den Wellenberg verdeutlicht, ohne Welle wäre kein Schatten möglich.

Außerdem könntet Ihr an einer weniger wichtigen Wellen-Stelle mittels eines Kreuzschnittes den TeBo aufschneiden und nachschauen, ob die Rückseite pulverisiert, dann etwas davon in ein Plastiktütchen tun und zu den diversen Gesprächen mitnehmen. Den Kreuzschnitt könnt ihr mit Klebeband von der Rückseite her oder mit Klebepistole wieder befestigen und keinesfalls den Kreuzschnitt erwähnen, einfach nur: das ist Pulver von der sich zersetzenden Rückseite und kein Staubsaugerstaub.

Die Aussage, dass der Tebo schon „so alt“ ist, ist im Nachhinein nicht mehr exakt rekapitulierbar. Im schlimmsten Falle wird man Euch vorhalten: Akzeptiert durch Unterschrift des Mietvertrages, selbst wenn da (absichtlich) Wahrheitsteile verschwiegen wurden.

Allerdings sind heute wieder ein paar Monate ins Land gegangen und der TeBo ist nicht besser geworden. Ihr müsst den heutigen Zustand nun richtig dramatisch machen und schildern, evtl. auch über Hustenreiz beim Arzt vorstellig werden, usw.

Beim Neuverlegen werdet Ihr Euch schon zusammen raufen müssen, denn wenn Ihr kein Entgegenkommen beim Vermieter signalisiert, also Ihr räumt und er bezahlt TeBo und Rausriss und Neuverlegung, dann kann das ein endloser Nervenkrieg werden. Ich hatte in meiner Kundendienstzeit aber auch Fälle, wo nicht nur Ausräumen und Einlagern bezahlt werden musste, sondern auch Hotelaufenthalt, auch das gibt es.

Passt bei den Fenstern auf, was ihr macht, denn der Vermieter scheint nur auf Profit aus zu sein und agiert wenig mitmenschlich. Wenn Ihr verlauten lasst, dass Ihr mehr, als nur ein paar Schaumgummistreifen in die Profile geklebt habt, dann könnte der Vermieter (bösartigerweise) versuchen, Euch wegen Sachbeschädigung zu belangen und am Ende zahlt ihr ihm neue Fenster! Daher dieses Thema derzeit am besten nicht erwähnen.

Ihr merkt, ich antworte nur zum Thema, aber Ausziehen ist wohl aus bestimmten Gründen nicht angesagt?!?!?

Grüße von
Jürgen Albrecht
PS Hier noch mal meine Antwort über den offiziellen Weg, damit das „System“ Eure Anfrage als beantwortet erkennt.