24 Monate Elterngeld und zweites Kind?

Hallo zusammen,

Wir bekommen unser 1. Kind im September und wollen das Elterngeld auf 24 Monate strecken. Da wir uns (mindestens!) zwei Kinder wünschen, planen wir mit dem zweiten Kind innerhalb dieser 24 Monate.

Wie ist das nun, bemisst sich das Elterngeld für Kind 2 nach dem Einkommen vor dem ersten Kind, oder auf das Einkommen in den letzten 12 Monate vor der Geburt (also den Zeitraum, in dem es das halbierte Elterngeld für Kind 1 gibt)?

Sehr kompliziert, ich weiß. Aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit?

Lieben Dank und herzliche Grüße

Hallo zusammen,

Wir bekommen unser 1. Kind im September und wollen das
Elterngeld auf 24 Monate strecken. Da wir uns (mindestens!)
zwei Kinder wünschen, planen wir mit dem zweiten Kind
innerhalb dieser 24 Monate.

Wie ist das nun, bemisst sich das Elterngeld für Kind 2 nach
dem Einkommen vor dem ersten Kind, oder auf das Einkommen in
den letzten 12 Monate vor der Geburt (also den Zeitraum, in
dem es das halbierte Elterngeld für Kind 1 gibt)?

Sehr kompliziert, ich weiß. Aber vielleicht hat ja jemand
Erfahrung damit?

nein, liebe warteschleife (sic!),
ich habe gottseidank meine kinder vor der elternzeit gekriegt und frage mich seit längerem, ob das elterngeld eine politische initiative zur ein-kind-ehe ist.
bin gespannt auf die antworten.

tilli

Hallo,

Deine Frage kann ich nicht beantworten, habe aber heute zufällig gelesen, dass das Elterngeld vermutlich in Kürze gekürzt wird: http://www.focus.de/finanzen/recht/familienministeri…

Gruß
Ingrid

Hier nur der Hinweis, dass Ihr aufpassen müßt, ob Euch die Monate reichen. Das Mutterschaftsgeld kann nämlich nicht gesplittet werden. Da es 100% aufs Elterngeld angerechnet wird, hat die Frau dann nur noch 10 Monate zur Splittung.

FS

Moin,

das Elterngeld wird auf das durchschnittliche Einkommen 12 Monate vor Mutterschutzbeginn berechnet. Zu beachten ist, dass das Mutterschaftsgeld, dass frau auch 8 Wochen nach der Entbindung von der Firma bekommt, voll auf Elterngeld angerechnet wird. De facto bekommst du also nur 10 Monate (und dein Mann/ der Vater 2 Monate) Geld vom Staat.
Da das Elterngeld ja nicht als „Einkommen“ gilt (ebenso wenig wie Krankengeld), bekommst du also beim 2. Kind nur den Basissatz von derzeit 300 Euro plus Geschwisterbonus.

Gruß
finnie

PS: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (oder so?), d.h. für euch: schon mal ein Monatsgehalt ansparen, damit ihr das beim Steuerbescheid wieder abdrücken könnt…