Eine Frage:
Ich habe ein Autoradio bei meinem Händler vor Ablauf der Gewährleistung reklamiert.
Nun sagt er mir, dass sein Vorlieferant nur einen Zeitwert gutgeschrieben hat(Reparatur war nicht möglich)und will diesen auch in der Höhe an mich weitergeben. Ich bin damit nicht einverstanden, da dieser Wert ~130 € unter meinem bezahlten Preis liegt.
Er sagt mir, dass ich froh sein soll das ich überhaupt etwas bekomme, da sein Vorlieferant konkurs ist und die Firma die das Geschäft übernommen hat, wenigstens den Zeitwert zahlt.
Was soll ich machen? Welches Recht habe ich?
Hi!
Der Händler ist Dein Vertragspartner, nicht der Vorlieferant. Der ist das Problem des Händlers.
Der Rest hängt von der Gewährleistung ab, spich ob schon 6 MOnate verstrichen sind (Stichwort: Beweislastumkehr).
Grüße,
Mathias
Ich habe ein Autoradio bei meinem Händler vor Ablauf der
Gewährleistung reklamiert.
Nun sagt er mir, dass sein Vorlieferant nur einen Zeitwert
gutgeschrieben hat(Reparatur war nicht möglich)und will diesen
auch in der Höhe an mich weitergeben. Ich bin damit nicht
einverstanden, da dieser Wert ~130 € unter meinem bezahlten
Preis liegt.
Er sagt mir, dass ich froh sein soll das ich überhaupt etwas
bekomme, da sein Vorlieferant konkurs ist und die Firma die
das Geschäft übernommen hat, wenigstens den Zeitwert zahlt.
Was soll ich machen? Welches Recht habe ich?