Einem Arbeitnehmer aus der Speditionsbranche wird für ein Neugeschäft eine 24 Std. Rufbereitschaft angeordnet, im Arbeitsvertrag gibt es keine Vereinbarung über irgendeine Form von Rufbereitschaft.
Der Arbeigeber vergütet die Bereitschaftszeit jedoch mit 2,56€ pro Bereitschaftsstunde, sowie Übersunden ggf. mit Zuschlägen falls wärend der Bereitschaft gearbeitet werden müsse.
Kann der Arbeitgeber diese Rufbereitschaft einfach so anordnen, oder muß dabei die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen?
Bzw. sollte nun doch mitten in der Nacht am Telefon gearbeitet werden müssen (Rückfragen beantworten o.Ä.) ist die Tagesruhezeit (11Std.) dann von diesem Zeitpunkt an neu zu zählen?
Bitte um Info.
Danke!