Lieber Experte,
Ich arbeite seit 30 Jahren bei meinem Arbeitgeber in einer Art
Rettungsleitstelle. Zu Beginn meiner Tätigkeit dort haben wir
Mitarbeiter uns darauf geeinigt 24 Stunden Dienste zu gehen,
und haben unser Leben darauf eingestellt. D.H. wir gehen nur
etwa 6 mal im Monat zuŕ Arbeit, und entsprechend viel freie
Zeit haben wir dazwischen, und auch unsere Wohnorte sind so
gelegen, dass das Pendeln finanziell erträglich ist. Jetzt
will mein AG mit Hinweis auf die EU-Arbeitszeitgesetze diesen
Dienst in einen Schichtdienst von nicht mehr als 10 Stunden
umwandeln.
Kann ich mich dagegen wehren? Ich habe wirklich keine Lust die
letzten 5 Jahre meines Arbeitslebens noch im Schichtdienst zu
versauern.
Lieben Gruß
Gesine Cubasch
Hallo,
Sorry für eine verspätete Antwort. Lag selber im Krankenhaus.
Die Rechtslage ist so:
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern will, dann braucht er die Zustimmung des Arbeitnehmers. Wenn er diese nicht hat, dann kann er den Arbeitsvertrag einseitig ändern und verstößt damit gegen das Gesetz. Dazu wehrt man sich vor dem Arbeitsgericht und bekommt Recht.
Wenn der Arbeitgeber rechtlich richtig handel will und die Zustimmung nicht vom Arbeitnehmer hat, dann geht der Arbeitgeber zum Arbeitsgericht und muß gegen den Arbeitnehmer eine Abänderungsklage durchführen, die er natürlich verliert. Also der Arbeitgeber!
Und warum verliert er? Ganz einfach, Vertrag ist Vertrag, egal wie alt. Das Vertragsgesetz lässt nur eine Änderung eines bestehenden Vertrages zu, wenn er gegen gültige Gesetze verstößt. Und wenn ein neues Gesetz erscheint, dann gilt das auch erst für Alles, was danach kommt, bzw. steht dann im Gesetz, ab wenn es gilt und somit anwendbar ist.
Also, Altverträge und dazu gehören auch Betriebsvereinbarungen, können einseitig NICHT ausgehebelt werden. Als Gewerkschaftsmitglied hilft hier die Gewerkschaft sehr stark mit ihrem kostenlosen Rechtsschutz vor dem Arbeitsgericht.
Mein Tipp, macht der AG etwas, dann sofort eine Klage beim Zuständigen Arbeitsgericht einreichen wegen Vertragsverletzung. Aber Fristen beachten, max. 3 Wochen.