Also ich habe die möglichkeit bei einer Bekannten die 24 Stündigebetreuung zuübernehmen (Pflegestufe 3)Leider ist das Land der Auffassung das nur 12 Std Bezahlt werden müssen obwohl mann ja 24 std bei Ihr sein muss. Sie wären bereit ca 8€ die stunde zuzahlen. Obwohl einPflege dienst ca 12000€ nehmen würde. wie ist das mit dem Arbeitsrecht und was wäre ein zuvetrettener Monatslohn für einen Deutschen Arbeitsnehmer also nicht aus Polen oder so.Sie bekommt das persönlich buget und dieses richtet sich nach den jetzt zuschliesenden Kontionen.Gehalt etc. Bitte antwortet schnell sonst muss sie eventuel ins heim und das will sie nicht.
Hallo,
grundsätzlich müssen Sie als Arbeitnehmer zu mindestens den gesetzlichen Bedingungen bezahlt werden. Die sind:
-Höchstarbeitszeit von 48 Std/Woche und 6Tage/Woche
-Mindesturlaub 4 Wochen/Monat
-Mindestgehalt von 7,50€/Stunde.
Denkbar wären also bei einer Entlohnung von 8€/Stunde (ein Monat hat 30,42 Tage oder 4,34 Wochen) 1668€ brutto als Monatsgehalt. Sie sagen, daß Sie ja 24 Srunden vor Ort sein müssen. Ihnen steht aber auch eine Pausen- und Schlafenszeit zu, also Zeiten, in den Sie einkaufen oder einer Freizeitbeschäftigung nachgehen können und müssen (ansonsten kippen Sie sehr abld vor Erschöpfung um). Allerdings sind ja nicht die volle Stunde Arbeitszeit sondern auch Zeiiten der Rufbereitschaft anzusetzen. Folgendes wäre möglich (ist nur ein Modell oder Beispiel):
Sie arbeiten an 6 Tagen die Woche (z.B. alle 14 Tage Wochenende frei oder jeden Sonntag frei) für jeweils 8 Stunden am Tag. Diese 8 Stunden sind aber nicht zu 100% volle Arbeitszeit sondern nur 4 Stunden (z.B. für Leistungen der direkten Pflege wie lagern, waschen, anziehen usw). Die restlichen 4 Stunden sind Rufbereitschaft zu 33%, d.h. sie bleiben weitere 12 Studen im Haus. Die restlichen 8 Stunden sind arbeitsfrei, d.h. Sie haben die Möglichkeit einzukaufen usw…, für diese Zeit bzw. an freien Tagen oder während Ihrer Krankheitstage (!) müssen Angehörige oder eine andere Pflegekraft die Pflege/Überwachung übernehmen. Eventuell besteht die Möglichkeit einer Tagespflege, die Kassen zahlen hierfür einen Zuschuß von 50% auf das Pflegegeld. Während Ihres Jahresurlaubes besteht die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege von 28 Tagen. So könnte es z.B. aussehen (ohne Tagespflege):
Dienstbeginn 7 Uhr
7-8.30 Uhr Stunden zu 100% = 1.5 (Waschen,kleiden,Frühstück)
8.30-11.30 Uhr Stunden zu 33% = 1.0
(Aufsicht)
11.30-12 Uhr Stunde zu 100% = 0.5
(Mittag)
12-14 Uhr Stunde zu 33% = 0.66
(während der Mittagstunde)
14-14.30 Uhr Stunde zu 100% = 0.5
(Kaffee)
14.30-18.30 Stunde zu 33%) = 1.33
(Aufsicht)
18.30-20 Uhr Stunde zu 100% = 1.5
(Abendbrot, Abendtoilette)
20-23 Uhr Stunde zu 33% = 1.0
Dienstende: 23 Uhr
Gesamtzeit: 12 Stunden, davon 8 Stunden Arbeitszeit.
Eventuell gibt es Probleme mit der gesetzlichen Pausenregelung die ggfs. eingebastelt werden muß (also arbeitsfreie Zeit ohne Rufbereitschaft von mindestens 30 Minuten Dauer nicht am Anfang oder am Ende der Dienstzeit, muß ggfs. auch von Dritten übernommen werden). Andererseits kann in diese Regelung so argumentiert werden, daß die Pause halt in der Rufbereitschaft genommen wird, halte ich aber für vollkommen rechtsunsicher.
Hallo
und ersteinmal danke für Ihre Antwort
Also es stellt sich so dar das sie für alles also essen trinken usw 100% Unterstützung benötigt.
Ich mache nicht nur den Haushalt sonder bin der der fahrer das Pflegeperso usw. Also eine Pauser länger als 15 min ist nicht drin ausser Nachts.
Meine Arbeitszeit ist grob so 7.30.00-9.30/10.00 Morgentoilette und Frühstück 10.00-11.00 tel und fax bzw. Pc.Papiere dazwichen getränke und zigis reichen und alle 30-40 min Toilette 1 mindesten die versorgung komplett wechseln(Dann Waschen).
11.00-11.30 Pause (s.o)
Danach Mittag essen was sich nach der zubereitung bis zu 2Std. hinziehen kann im schnitt 1-1 1/2 Std.
Danach hausarbeit mit persönlicher presens(gtränke usw )
So das der Mittag gegen 14.30 zuende ist.
Gegen 15.00-15.30 macht man dan Kaffe
Dauert auch bis zu 2std.damit wäre es 17.00Uhr
Algemeine unterstützung bis 18.00-18.30:
gegen 19.00 bis 20.00/20.30 Abendbrot.
Dann bett fertigmachen und gegen 23.00/23.30 bring ich Sie ins Bett. 02.30 Schaue ich noch einmal nach Ihr.und zwichen drin mache ich dann was mann noch machen muss bzw was noch nicht erledigt ist wie Putzen einkaufen etc.
Wäre nett wenn Sie mir noch einmal eine aufstellung machen könnten wie sie es für richtig erachten würden.
Für ihre bemühungen bin ich sehr dankbar
mfg
um Gottes Willen, wie lange wollen Sie denn durcharbeiten? Wo bleiben Ihre Bedürfnisse? Wann kippen Sie endgültig um? Wenigstens eine zweite Pflegekraft muß her, kein Wunder wenn ein ambulanter Pflegedienst 12000 Euro nimmt, dann wären zwei Gehälter doch wirklich finanzierbar.
Bei ihrer 24h-Betreeuung werden gesetzliche Ruhezeiten nicht eingehalten (das hatte ich übrigens auch vergessen). Wie bringen die Angehörigen sich ein?
Was ist mit Tagespflege?
Ich kann nur dringend empfehlen, sich alleine nicht so zu belasten.
Im Übrigen kann ich auch keine Aufstellung machen, da ich die Patientin nicht kenne. Das kann nur sinnigerweise eine Pflegefachkraft vor Ort.
dANKE FÜR iHRE aNTWORT ICH SELBER MACH ES JETZT SCHON SEIT JAHREN SO UND HOFFE DAS DAS LAND HESSEN IHR DAS BUGET JTZT NICHT NUR MIT 900€ GWEHRT SONDER SIE iHR JETZT ERLAUBEN EIN SELBST BESTIMMTES LEBEN ZULEBEN UND iHRE RESTLICHE ZEIT BEI iHREM PROGRESIVEN VERLAUF DER mS MIT 2-3 hILFSKRÄFTEN IHR EIGENES LEBEN ZUFÜREN BEVOR DER LIEBE HERRGOT SIE LIEB ZUR SICH HOLT:
SEIT ÜBER 2 JAHRE STREITEN WIR UNS JTZT MIT DEM LAND RUM UND DAS GERICHT FÖRDERT DIE VERSCHLEPPUNG UND NIMMT KEINE RÜCKSICHT AUF iHRE GESUNDHEIT BZW AUF iHRE WÜNSCHE.Sie hoffen wohl das sie bald nicht mehr das sagen kann was sie wircklich meint und sie dann auf grund ihrer krankheit dann ins hweim muss bzw das