§ 24 Urheberrecht

Hallo!

Jemand möchte eine Illustration für ein Buch zeichnen, das einen Jungen zeigt, der einen Schlitten zieht. Weil er nicht gut frei Hand zeichnen kann, möchte er die Bilder abpausen. Er sieht einen alten Film, in dem das Gesicht eines verstorbenen japanischen Schauspielers zu sehen ist, druckt ein Standbild davon aus, legt eine durchsichtige Folie drauf und paust das Gesicht ab. Er lädt aus dem Internet ein mit Wasserzeichen versehenes Stockfoto eines Jugendmeisters im Tauziehen herunter, und das Bild eines Schlittens, und paust beides ebenso ab. Nur die groben Konturen. Dann montiert er die drei selbst gemachten Zeichnungen zusammen, Gesicht, Körper, Schlitten. Er färbt es neu ein und verwendet es als Illustration eines Buches, das er veröffentlichen möchte. Auf die Frage nach dem Urheberrecht an dem Film und den Internetbildern zuckt er die Schultern. „Merkt eh keiner.“ Falls doch, sei es durch die „freie Verwendung“ nach Paragraph 24 Urheberrecht abgedeckt, meint er. Leider weiß er nicht, dass dieser Paragraph vor kurzem weggefallen ist. Was nun?

Grüße

Andreas

So eine Frage ist ohne Kenntnis der konkreten Originale und des daraus entstandenen Werks nicht zu beantworten. Das mag eine vollkommen eindeutige Übereinstimmung sein, das mag so weit weg von den Originalen sein, dass man sich keine Gedanken machen muss, und dazwischen ist alles möglich.

Hallo!

Danke für die Antwort. Es kommt also drauf an, ob es weit genug weg ist? Ja, das ist es auf jeden Fall. Es ist schwer bis unmöglich, in dem neuen Werk das Ursprungswerk zu erkennen. Und auf welchen Paragraph bezieht sich deine Antwort? § 23, nehme ich an?

Grüße

Andreas

Ja, Abs. 1 Satz 2 ist die richtige Hausnummer, wenn die einzelnen Ursprungswerke so verändert wurden, dass sie für sich genommen nicht mehr identifizierbar sind. Ob das im Einzelfall tatsächlich gegeben ist, kann man aber natürlich ggf. unterschiedlich bewerten. Deshalb schrieb ich, dass man ohne die betroffenen Werke gesehen zu haben, nicht viel dazu sagen kann. Wenn ein unbeteiligter Dritter die Dinger gleich wiedererkennt, sieht es nicht gut aus. Sagen Dir unbeteiligte Dritte (nicht um Dir einen Gefallen zu tun, sondern objektiv), dass sie keine hinreichende Ähnlichkeit sehen, hast Du fast schon gewonnen.

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Hallo Wiz!

Vielen Dank für die klare und ausführliche Antwort.

Grüße

Andreas

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