Im HBG ist man von Buchführungspflicht befreit (§241a), wenn „zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlös“ zutreffen". Heißt dies jetzt ich rechne bei einem bestehenden betrieb beide Jahre zusammen, ergo wenn im ersten jahr 200.000€ und im nächsten 300.000€ - wäre ich im Endeffekt laut HGB befreit? Danke fürs lesen…
Hallo Baeli34,
schön, dass du mich als anschreibst, obwohl ich mich nicht als Experten sehe
Lies bitte einmal den Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
Für die Befreiung ist auch zu beachten(schade das man hier nichts highlighten kann): „…und (nicht mehr als) 50 000 Euro Jahresüberschuss…“ und es gilt nur für Einzelkaufleute.
Es ist jedes Jahr für sich zu sehen und nicht zu addieren.
MfG, Karin
Hallo,
das kann ich dir leider nicht beantworten. Man vergisst so einiges aus dem Studium…
Gruß Phil