§ 241a HGB, Jahresüberschuss von € 50.000,--

Guten Tag,

heute möchte auch ich einmal um Rat fragen.
Folgender Sachverhalt:
Firma
Geschäftsform GbR ( 2 gleich beteiligte Eigentümer )
Umsatz im Jahr 2008 / ca. 150.000,–
Gewinn: über € 50.000,–, von diesen 50.000,-- gehen aber die Entnahmen ( Gehälter ) für die Inhaber noch runter, welche dann versteuert werden.
Meine Frage: laut HGB § 241a kann eine Firma ( auch eine GbR ? ) von der Pflicht zur Buchführung ( also auch vom Jahresabschluss ? ) befreit werden, wenn der Jahresüberschuss € 50.000,-- nicht übersteigt. Was genau ist denn der Jahresüberschuss ? Gewinn vor Auszahlung bzw. Entnahme der Inhaberlöhne ?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Brigitte

GbR ist kein Kaufmann daher keine Anwendung HGB
Hi !

Das HGB ist nur für Kaufleute anzuwenden.
Eine GbR ist kein Kaufmann, sonst wäre sie nämlich eine oHG.
Die Anwendung des § 241a HGB ist daher für eine GbR nicht zu prüfen.

Als Gewinn wird im Übrigen der Betrag verstanden, der sich aus der Gesamthandsbilanz ergibt. Auszahlungen an die Gesellschafter, sei es für Löhne, Mieten, Zinsen, Gewinnvorab mindern meines Wissens nach diesen Gewinn nicht.

BARUL76