Guten Tag,
heute möchte auch ich einmal um Rat fragen.
Folgender Sachverhalt:
Firma
Geschäftsform GbR ( 2 gleich beteiligte Eigentümer )
Umsatz im Jahr 2008 / ca. 150.000,–
Gewinn: über € 50.000,–, von diesen 50.000,-- gehen aber die Entnahmen ( Gehälter ) für die Inhaber noch runter, welche dann versteuert werden.
Meine Frage: laut HGB § 241a kann eine Firma ( auch eine GbR ? ) von der Pflicht zur Buchführung ( also auch vom Jahresabschluss ? ) befreit werden, wenn der Jahresüberschuss € 50.000,-- nicht übersteigt. Was genau ist denn der Jahresüberschuss ? Gewinn vor Auszahlung bzw. Entnahme der Inhaberlöhne ?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Brigitte