§ 24a Abs. 2 NMV Kann mir jemand den Gesetzestext "übersetzen"

Hallo,
hier der Text, den ich nicht verstehe:
§ 24a Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage
(1) Zu den Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten
Verteilanlage gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht
zur Wirtschaftseinheit gehörende Verteilanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen. Satz 1 gilt entsprechend für die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage. Zu den Betriebskosten im Sinne des Satzes 1 gehören ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse.
(2) Die Kosten nach Absatz 1 Satz 1 und 2 dürfen nach dem Verhältnis der Wohnflächen umgelegt werden, sofern nicht im Einvernehmen mit allen Mietern ein anderer Umlegungsmaßstab vereinbar ist. Die Kosten nach Absatz 1 Satz 3 dürfen nur zu gleichen Teilen auf die Wohnungen umgelegt werden, die mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten angeschlossen worden sind.

Vorhanden sind eine Antennenbuchse mit Radio und Fernsehaschlussmöglichkeit. Alter Röhrenfernseher ohne Receiver oder HDTV. Es handelt sich um sozialen Wohnungsbau. Die Fernsehprogramme sind für den Mieter ausreichend(mind. 10) Das Geld reicht nicht für die mtl. Zusatzkosten i.H.v. ca 11€, welche über die Betriebskosten umgelegt werden sollen.Wie hoch schlussendlich die „Kostenmiete“ wird ist ungeklärt.
Den Einbau dulden, die Kosten mitbezahlen?
Schränke wegräumen lassen für den Einbau?

Was darf der Vermieter dem Mieter aufbürden?

Mehrere Mieter wünschen den Einbau nicht. Der Vermieter droht mit Duldungsklagen. Duldung des Einbaus ist eine Sache: Tür öffnen, Handwerker machen lassen = ok.
Aber Schrank beiseite räumen und mtl. höhere Miete bei Nichtnutzung zahlen müssen?
Verstehe ich nicht.

Hallo!

Damit ist gemeint, die laufenden Kosten für so eine Anlage (Strom, Wartung, Einstellung) wird anteilig auf alle Hausbewohner umgelegt.

Die echten Nutzungskosten (also Kabelgebühr) nur auf die, die das Angebot auch tatsächlich nutzen.

Um das sicherzustellen wird so ein Antennenanschluss in der Regel extra plombiert, man kann nur das kostenfreie Standardprogramm der Hausantenne sehen.

Dulden muss man das m.E. schon, es wäre ähnlich einer Modernisierung zu sehen. Und dulden heißt aber nicht Mieter muss kräftig mithelfen.
Kleinere Selbstverständlichkeiten wie wegräumen von Kleinmöbeln, Blumen,Stehlampe usw. sind zumutbar.
Einen schweren Schrank ausräumen( das allein kann zumutbar sein) und wegtragen oder gar zerlegen und wegräumen sicherlich nicht.
Da müsste der Vermieter mit seinen Handwerkern selbst mithelfen.

Überlegt mal, ein älterer Bewohner, krank und gebrechlich, müsste der dann einen Möbelpacker oder Hausmeisterdienst auf eigene Kosten bestellen, „nur“ damit Handwerker des Vermieters in einem Raum frei arbeiten können ?

MfG
duck313

Eben drum: Schrank beseite räumen ist nicht bei Behinderungen oder Alter.

Ich weiß nicht mal, wo der Anschluss überhaupt hin soll. Dort wo die Antennebuchse ist oder wo sich der Telefonanschluss befindet.

Außerdem hier der Text aus der Ankündigung:
Die für den Kabelanschluss entstehenden Kosten werden sich auf 8,45 zuzügl. MwSt monatlich je Wohnung belaufen. Die Kosten werden Ihnen anteilig nach Wohneinheiten (?) über die jährliche Betriebskostenabrechnung gem. §9 der betriebskostenverordnung in Rechnung gestellt.

Was sind Wohneinheiten? Die Quadratmeter oder die Anzahl der Zimmer oder ganz was anderes?

Dann steht dort noch, dass man für die Nutzung ein entsprechendes Empfangsgerät bereithalten soll. Sprich: kaufen.

Wird der alte Anschluss dann abgeklemmt, oder wie muss ich mir das vorstellen?
ich habe in den Weiten des www. gelesen, dass man die Verplombung selbst bezahlen muss und dass der Vermieter berechtigt ist, die Antennenanlage zu beseitigen.
Stimmt das?
Dann stünden hier einige Parteien ohne Fernsehempfang da.
Zudem erfolgt die Verlegung auf Putz und Ein Loch wird in den Boden/Decke gebohrt.
Juten Tach Herr Nachbar :smirk:

Und wer räumt die verklebte Auslegware weg?
Ich für meinen Teil werde nichts wegräumen. Ich wüsste ja auch nicht wo.

Beim letzten Versuch des Vermieters gab es keine Ankündigung. Es standen lediglich zwei Leute vom Kabelanbieter vor der Tür, die mal gucken und was aufschwatzen wollten. Die habe ich nicht reingelassen. Kann ja sonstwer sein.

Ich findet der Begriff passt in dem Zusammenhang nicht.

Wohnung = Wohneinheit.

Es müsste m.E. „Wohnfläche“ heißen, wenn die üblichen Nebenkosten laut Mietvertrag nach Wohnfläche umgelegt werden.

Anschluss wird sicherlich da angebracht wo bisher der Antenennanschluss ist.
Auf Putz ? Das ist billig und sieht auch so aus ! Geht aber schnell.

In der Regel hat das alte Antennennetz Leerrohre, in die man auch neue Kabel einziehen könnte.

Wenn man bisher kostenlos bzw. in der Miete enthalten TV-Programme empfangen konnte, dann muss das m.E. nach auch weiterhin möglich sein.
das ist mitgemietet und muss zwingend so bleiben.
Wäre die alte Antennenanlage defekt müsste sie auf Vermieterkosten ersetzt werden.

MfG
duck313

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Find ich Toll, nehem doch an, dass in den Wohnungen Privatpersonen sind, wo ist da der Gesamtpreis nach den §1 PAngV ?

Aber das ändert nicht an der Sache, dass es sich um eine Moderniesierungsmaßnhame handelt.

Noch ja, vermute mal über DVBT? Da steht immer mal wieder die Abschaltung im Raum.

was ist das denn? Hier wohnen nur Privatpersonen.
beim sozialen Wohnungsbau kann auch die Kostenmiete verlangt werden und die wurde noch nicht berechnet. Es kann also durchaus noch teurer werden.

keine Ahnung, was hier angeschlossen ist. es steht nichts in der Betriebskostenabrechnung oder Mietvertrag.

Ich habe einen alten Fernseher mit Null DVBT oder Receiver. Nur ein normales Antennenkabel und ich bekomme mehr Programme rein, als ich benötige. Ami/Französischer Sender, Sixx, Disney,Arte, Servus und alle übrigen, normalen. Mehr brauche ich nicht. Würde das abgeschaltet, kann ich dann meinen Fernseher wegwerfen?

Und übernächstes Jahr kommt dann der nächste technische Schnickschnack zum Geldmachen…

Das ist die Preisabgabenverordnung, in dieser Steht unter anderen, dass gegenüber von Privatpersonen der Preis incl. Den Steuern ausgewiesen werden muss.

Für DVB-T benötigst du auch keine Receiver sondern nur eine Antenne, die auf diese Signal ausgelegt ist, und das Signal dann über das Antennenkabel zu deiner Mattscheibe schickt.

Nein das Signal über Kabel kommt auch über den Antennenstecker in den Fernseher.

Na dann Danke für den Input!

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