Hallo,
hier der Text, den ich nicht verstehe:
§ 24a Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage
(1) Zu den Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten
Verteilanlage gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht
zur Wirtschaftseinheit gehörende Verteilanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen. Satz 1 gilt entsprechend für die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage. Zu den Betriebskosten im Sinne des Satzes 1 gehören ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse.
(2) Die Kosten nach Absatz 1 Satz 1 und 2 dürfen nach dem Verhältnis der Wohnflächen umgelegt werden, sofern nicht im Einvernehmen mit allen Mietern ein anderer Umlegungsmaßstab vereinbar ist. Die Kosten nach Absatz 1 Satz 3 dürfen nur zu gleichen Teilen auf die Wohnungen umgelegt werden, die mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten angeschlossen worden sind.
Vorhanden sind eine Antennenbuchse mit Radio und Fernsehaschlussmöglichkeit. Alter Röhrenfernseher ohne Receiver oder HDTV. Es handelt sich um sozialen Wohnungsbau. Die Fernsehprogramme sind für den Mieter ausreichend(mind. 10) Das Geld reicht nicht für die mtl. Zusatzkosten i.H.v. ca 11€, welche über die Betriebskosten umgelegt werden sollen.Wie hoch schlussendlich die „Kostenmiete“ wird ist ungeklärt.
Den Einbau dulden, die Kosten mitbezahlen?
Schränke wegräumen lassen für den Einbau?
Was darf der Vermieter dem Mieter aufbürden?
Mehrere Mieter wünschen den Einbau nicht. Der Vermieter droht mit Duldungsklagen. Duldung des Einbaus ist eine Sache: Tür öffnen, Handwerker machen lassen = ok.
Aber Schrank beiseite räumen und mtl. höhere Miete bei Nichtnutzung zahlen müssen?
Verstehe ich nicht.