24h-Notrufnummer für PKW-Aufzug

Hallo Zusammen,

nun weiß ich nicht ob ich hier 100% richtig bin und hoffe um evtl. Nachsicht.

Wir haben bei uns im Mehrparteien-Haus einen Fahrstuhl für die Autos bekommen. Dabei fahren wir auf eine Plattform, die Plattform senkt sich ab und wir können dann in den Keller hinein fahren. Ich habe versucht im Internet Ansätze dafür zu finden ob wir als Betreiber verpflichtet sind eine Notrufnummer zu stellen. Die meisten Informationen im Internet zielen jedoch auf normale Personenfahrstühle ab.

Weiß jemand wie die rechtliche Lage bei PKW-Fahrstühlen aussieht? Es ist ja dann glaube ich kein Aufzug sondern eine fahrbare Plattform (was auch immer das heißen mag).

Danke schon mal im Voraus!

Hallo,

in den relevanten Vorschriften ist oft nur von Aufzügen/Aufzugsanlagen die Rede. So etwa in der Betriebssicherheitsverordnung, wo es heißt, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann
Ich vermute, dass man dort über irgendwelche Verweise aus der Bauordnung schließlich bei dieser Verordnung oder einer anderen mit inhaltlich gleichlautender Bestimmung landet.
Hat der Einbauer kein Wort dazu gesagt? Kann ich mir schwer vorstellen, aber nichts ist unmöglich. Das Ganze konnte doch sicher auch nicht ohne Baugenehmigung eingebaut werden und wird regelmäßig überprüft? Irgendwo muss da mal jemand gesagt haben, dass da nicht nur eine Rufnummer zu stellen ist, sondern auch gewährleistet sein muss, dass die vom Aufzug aus ständig erreicht werden kann (Handy funktioniert ja nicht überall und hat auch nicht immer jeder betriebsbereit dabei).

Grüße

Hallo!

Ich würde aber stark annehmen, so eine Anlage ist genehmigungs- und abnahmepflichtig ! Und sollten die Vorgaben auch eine Meldeanlage bei Störungen vorschreiben (ich denke ja) dann wäre das dem Prüfer aufgefallen und er hätte das bemängelt und Nachrüstung verlangt.

Übrigens, eine Notrufnummer zu einer ständig besetzten Zentrale ist nicht immer nötig. Es kann auch eine Vor-Ort-Alarmierung mittels Akustiksignal erfolgen wenn eben sichergestellt ist, es hat einen Beauftragten („Aufzugswart“) im Haus, etwa einen Hausmeister.

MfG
duck313

Danke ElBuffo und Duck313 für eure fixen Antworten und die Hinweise.
Die Anlage scheint abgenommen zu sein, jedenfalls wurde sie uns von unserem Bauherren zur Nutzung freigegeben.
Ich hatte inzwischen auch noch ein kurzes Telefonat mit einem anderen Bauträger der mir auch gesagt hat das personenbefördernde Fahrstühle immer eine Notruffunktion haben müssen. Allerdings scheint es dort Schlupflöcher zu geben, wenn beispielsweise der Fahrstuhl eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit nicht übertritt ist es wohl anders deklariert, er war sich aber nicht zu 100% sicher. Ich werde mal weiter forschen und versuchen Antworten zu finden.