24h Seniorenbetreuung

Hallo.

Folgender abstrakter Fall: eine selbständige 24h Betreuungskraft (Seniorenbetreuung) ist immer 14 Tage zum arbeiten in einer anderen Stadt (500km vom Heimatort entfernt).
Kann sie hierfür bei der Steuererklärung eine „Aufwandspauschale“ für die Entfernung ansetzen?

Danke!

Fahrtkosten kann man im Rahmen der Steuererklärung immer geltend machen. Die Fahrtkosten und sämtliche andere Betriebsausgaben werden dann den Einnahmen gegengerechnet.

Ich würde aber ggf., wenn es noch weitere betriebliche Fahrten ( z. B. Einkäufe für Patienten etc) gibt, ein Fahrtenbuch als Nachweis für das Finanzamt empfehlen.

Ich habe schon mal gehört, dass man pro Tag den man weg ist, einen bestimmten Pauschalbetrag bekommt - so um die 7 Euro.
Oder war das eine falsche Auskunft?

Das nennt sich Verpflegungsmehraufwand, dessen Höhe ist von der Reise- und Aufenthaltsdauer pro Tag abhängig, kann aber nicht geltend gemacht werden, wenn es sich um eine dauerhafte Beschäftigung an diesem Ort handelt, sondern lediglich bei Dienstreisen und Einsatzwechseltätigkeit.

Was Einsatzwechseltätigkeit ist erklärt beispielsweise die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzwechselt%C3%A4ti

Und zum gesamten Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand