24std. störendes Geräusch aus der Wohnung über uns

hallo zusammen,

ich bin vor kurzem in ein mehrfamilienhaus gezogen und wohne ganz unten. da ich länger mit der renovierung brauchte, kam ich erst vor kurzem dazu wirklich das schlafzimmer nutzen zu wollen.

das problem dort ist aber folgendes:
es ist dort eine art pumpenähnliches geräusch 24std wahrzunehmen und auch zu hören. die wohnungsgesellschaft hat das ganze auch überprüft und kam zu dem entschluss das das von einem kühlschrank, asbach uralt format, von meinem nachbarn über mir kommt.

eigentlich wollte mein nachbar das abstellen, in form eines anderen gerätes bzw. der unterlegung mit einer art schallisoplatte.

dies ist leider seit 14 tagen nicht geschehen und die wohnungsgesellschaft macht sich das einfach und sagt nun, dass sie für diese sache nicht zuständig (mehr) sei.

bin echt am verzweifeln, denn wofür bezahle ich denn miete - ein schlafzimmer was einfach, gerade für das schlafen, nicht geeignet ist.

ich danke für die antworten im voraus und sende beste grüsse

Schönen guten Morgen,

es ist natürlich nicht hinnehmbar, dass Sie in Ihrer Nachtruhe gestört werden, weil der Kühlschrank des Mieters über Ihnen Lärm macht. Sie haben das schon richtig erkannt: Wozu zahlen Sie Miete, wenn Sie Ihr Schlafzimmer nicht nutzen können? Natürlich können Sie die Miete kürzen, wenn Sie eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt haben (ganz wichtig: schriftlich!!!) und keine Abhilfe geschaffen wurde. Die Höhe der Mietkürzung sehen Sie bitte mal bei google nach, es gibt dafür Tabellen.

Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht, mal mit dem Obermieter zu reden und ihn nochmal zu bitten, das Problem zu beheben. Vielleicht nehmen Sie ihn auch mal mit nach unten ins Schlafzimmer, damit er selbst hört, wie sich das Geräusch bei Ihnen bemerkbar macht.

Hätten Sie evtl. eine Möglichkeit, mal den Vormieter Ihrer Wohnung zu kontaktieren? Vielleicht kann der ihnen sagen, wie lange das Problem schon besteht. Damit hätten sie ein weiteres Argument gegen die Wohnungsgesellschaft in der Hand.

Wenn gar nichts nützt, sollten Sie vielleicht einen Anwalt einschalten. Oder in den Mieterverein eintreten. Das kostet ca. 80,00 €/Jahr und die helfen Ihnen garantiert weiter.

Alles Gute!

Micha

Frage ?

> denn wofür bezahle ich denn miete

Nutzer fremden Eigentumes (Mieter), haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich ihre Mietschuld (FÜR DIE NUTZUNG FREMDEN EIGENTUMES), zu bezahlen!

hallo,
da Sie den mangel dem vermieter bereits mitteilten, dies bitte mit fristsetzung und androhung einer mietminderung wiederholen (abstellung des mangels bis mitte dezember fände ich okee), mietminderung androhen + falls es immer noch brummt - miete mindern. da der schlaf etwas wichtiges ist, kann ich mir eine roundabout 25%ige vorstellen, vielleicht aber mehr, vielleicht auch weniger, hier bitte mal im netz recherchieren.
beste grüße,
udo

Lustige Wohnungsgesellschaft! Natürlich sind die dafür zuständig. Schreibe der Wohnungsgesellschaft einen Brief per Einschreiben, indem Du erneut auf die Lärmbelästigung aufmerksam machst. Fordere innerhalb einer angemessenen Frist (2 Wochen) um Beseitigung der Lärmbelästigung. Kündige nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist eine Mietminderung an.

Viel Erfolg!

Dies ist keine Rechtsberatung, da ich dazu nicht befugt bin.

Hallo netjunkie24,

ich würde der Vermieterin eine Mietkürzung androhen und gleichzeitig den vorschlag unterbreiten, dass sie sich die Kürzung als Schadenersatz beim Nachbarn einklagen kann.

Anderer Vorschlag:
Mit dem Nachbarn nochmals reden und ihm mit Schadenersatz wegen Ruhestörung drohen.

Loewegrau

Hallo,
es handelt sich ganz offensichtlich um einen Mangel an der Mietsache, denn es muss eine störungsfreie Nutzung möglich sein. Also hat der Vermieter hier Handlungsbedarf und das Problem zu klären!!
Bitte schriftlich den Mangel anzeigen und gleichzeitig eine Mietminderung ab der nächsten Mietzahlung ankündigen, ca. 25% der Grundmiete für die Schlafzimmerfläche. Aber auch tatsächlich praktizieren, den Vermieter reagieren oft erst, wenn ihnen Geld vorenthalten wird.
Sie selbst haben keinerlei Verpflichtungen, sich mit Ihrem Nachbarn auseinanderzusetzen, das ist Sache des Vermieters.
Gruß suver

Hallo,
die Frage ist hier wie laut dieses Geräusch ist? Es gibt hier Bundesland abhängige Vorschriften. Ich würde meinen Vermieter schriftlich über dieses Dilemma informieren und Ihn um Mithilfe bitten. Notfalls lohnt sich ein Gang zum MIeterschutzbund! Viel Glück.

MfG murmeltier

Sorry ich bin ZZt. nicht in der Lage zu Anworten.