Einwanderungsbestimmungen für Deutsche Staatsangehörige, die in Costa Rica ein bezahltes Praktikum oder einen Studium / Sprachkurs
mit einer Dauer von 3 – 12 Monate durchführen möchten
Anmerkung: folgendes Verfahren gilt im Allgemeinen.
Für Studenten, die ein Auslandsemester bzw. –Jahr in bei der Einwanderungsbehörde Costa Ricas eingetragenen Hochschulen oder Universitäten (wie z. B. die „Universidad de Costa Rica – UCR“, die „Universidad Nacional – UNA“, das „Instituto Tecnológico de Costa Rica – TEC“ u. A.) durchführen möchten, gilt eine vereinfachte Regelung.
Der Interessent muss nur seine gültigen, überbeglaubigten und legalisierten Geburtsurkunde und Führungszeugnis (siehe Unten) nach Costa Rica mitnehmen. Das Gesuch wird vor Ort, mit Beistand der Institution, gestellt.
Allgemeingültiges Verfahren:
Der Interessent muss vor seiner Reise nach Costa Rica ein formelles Gesuch für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung stellen, unter Einreichung der unten beschriebene Unterlagen und Abgaben, während eines persönlichen Termins in der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat Costa Ricas in Deutschland. Die Botschaft oder das Konsulat wird die Gültigkeit und Vollständigkeit der Dokumente bestätigen, die Unterschrift des Antragstellers beglaubigen und das Gesuch an die Einwanderungsbehörde zur Bearbeitung und zum Beschluss weiterleiten.
Die Botschaft sowie die Honorarkonsulate Costa Ricas in Deutschland sind nicht befugt, ein Visum für einen Aufenthalt von mehreren Monaten bis 1 Jahr in unserem Land auszustellen. Die sog. „Aufenthaltsgenehmigung“ (Categoría Migratoria Especial) wird nur von der Einwanderungsbehörde in Costa Rica erteilt.
Bevor ein persönlicher Termin vereinbart werden kann, müssen bei der Botschaft oder dem Honorarkonsulat folgende Angaben bzw. Unterlagen eingereicht werden:
Angaben des Gesuchsstellers: vollständiger Name, (je nach Nationalität alle Vor- und Nachnamen angeben), Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf und ausgeübte Tätigkeit, Nummer sowie Ausstellungs- und Ablaufsdatum des Reisepasses, Geburtsdatum, vollständiger Name und Staatsangehörigkeit beider Eltern, geschätztes Einreisedatum und –stelle in Costa Rica, Dauer des geplanten Aufenthaltes in Costa Rica, Anschrift und Faxnummer des empfangenden Projekts / Organisation.
Bestätigungsschreiben des lokalen Praktikumgebers/ Gastorganisation / Projekt / oder der Sprachschule/ Studiumszentrum: dieses Schreiben muss auf Spanisch geschrieben sein, und kann Ihnen entweder im Original per Post, oder per Fax (nicht per Email) zugeschickt werden. Die gesamte Dauer des Praktikums / Freiwilligendienstes oder des Kurses / Studiums muss bestätigt werden.
Für Praktikanten: in diesem Schreiben muss eine kurze Beschreibung der Organisation sowie die Tätigkeiten, die der Antragsteller während seines Dienstes / Praktikums ausüben wird, gegeben werden (etwa 1 – 2 Absätze sind genug). Das Bestätigungsschreiben kann auch durch ein Praktikumvertrag ersetzt werden.
Sehr deutliche, leserliche Fotokopie Ihres Reisepasses: es handelt sich hier um einen kompletten Satz (auch die leeren Seiten) deutliche und lesbare Kopien des Passes, auf weißem Hintergrund. Es muss jeweils eine Doppelseite des Passes auf eine Din A4 Seite kopiert
werden. Die Fotokopien sollen nicht auf beide Seiten der Blätter gemacht werden; die Rückseite der Kopien muss blank gelassen werden. Der Original Reisepass muss zum persönlichen Termin zum Vergleich mitgebracht werden, womit der Konsul die Kopien beglaubigen kann.
2 neue Passbilder, die farbig und frontal sein müssen.
Internationale Geburtsurkunde: („Auszug aus dem Geburtseintrag“, mehrsprachig): ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt und überbeglaubigt von der übergeordneten Bezirksregierung oder Regierungspräsidium, oder vom Innenministerium (je nach Bundesland) zur Verwendung im Ausland . Diese Urkunde darf bei Gesuchsstellung nicht älter als 6 Monate sein.
Polizeiliches Führungszeugnis: überbeglaubigt zur Verwendung im Ausland (die Überbeglaubigung erfolgt bei der ausstellenden Behörde, dem Bundesamt für Justiz, und sollte gleich bei der Beantragung des Führungszeugnisses beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt, unter Angabe des Verwendungslandes, beantragt werden). Das Zeugnis darf bei Gesuchstellung nicht älter als 6 Monate sein.
Die Geburtsurkunde und das Führungszeugnis müssen, nachdem sie ausgestellt und überbeglaubigt worden sind, für Costa Rica legalisiert werden. Dafür beachten Sie bitte folgendes (die Absätze sind aus unser Merkblatt über Legalisierungen exzerpiert): „Legalisierung des Dokuments durch die Botschaft oder ein Honorarkonsulat von Costa Rica. Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen ein: a) Anschreiben mit Telefonnummer für Rückfragen b) Überbeglaubigtes Originaldokument c) Fotokopie des gesamten Dokuments zum Verbleib im Archiv d) Frankierter Rückumschlag. Dokumente werden nicht ins Ausland, sondern ausschließlich an eine Adresse in Deutschland zurückgeschickt. Ein Scheck oder eine Überweisung sind nicht erforderlich, da die Gebühren erst in Costa Rica beglichen werden müssen . Honorarkonsulate können nur Dokumente legalisieren, die von einer übergeordneten Behörde in ihrem Konsularbezirk überbeglaubigt wurden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitung dauert mindestens 5 Werktage. Abschließende Legalisierung des Dokuments und Zahlung der Gebühren im Außenministerium in Costa Rica Das Dokument muss abschließend im Außenministerium in Costa Rica vorgelegt werden, wo die Unterschrift des Konsuls bestätigt wird. Dort müssen auch die Gebühren für die Legalisierung gezahlt werden. Wichtiger Hinweis zur Übersetzung der Dokumente ins Spanische: Bei Dokumenten, die für offizielle Zwecke in Costa Rica bestimmt und nicht in Spanischer Sprache sind, muss in der Regel zusätzlich zum legalisierten Dokument eine beeidigte Übersetzung ins Spanische eingereicht werden. Aufgrund der geltenden Bestimmungen sind die Botschaft und die Honorarkonsulate von Costa Rica in Deutschland nicht autorisiert, Übersetzungen ins Spanische, die von einem beeidigten Übersetzer außerhalb Costa Ricas angefertigt wurden, zu legalisieren. Deshalb müssen die Übersetzungen ins Spanische direkt in Costa Rica von einem beeidigten Übersetzer vornehmen zu lassen. Eine Liste beeidigter Übersetzer kann beim Außenministerium in Costa Rica angefordert werden und ist auch im Internet verfügbar unter www.rree.go.cr siehe Unterpunkt: traductores oficiales.“
Anmerkung: Da die Honorarkonsulate nur Dokumente legalisieren können, die von einer übergeordneten Behörde in ihrem Konsularbezirk überbeglaubigt wurden, müssen Sie überprüfen, ob das Honorarkonsulat wo Sie Ihr Gesuch stellen werden, auch Ihre Geburtsurkunde legalisieren kann (siehe Konsulatsbezirke). Für die nicht darin erwähnten Bundesländer ist die Botschaft in Berlin zuständig.
Erst nach Eingang der vollständigen Angaben und Unterlagen sowie Prüfung durch das Konsulat kann ein persönlicher Termin für die Unterzeichnung erteilt werden.
Die Sendung des Antrags an die Einwanderungsbehörde erfolgt per Kurier; die Kosten müssen vom Gesuchsteller beglichen werden, und betragen zur Zeit ca. Euro 55,00
Ich weiß,das war viel Info, hoffe aber dir damit geholfen zu haben.
Grüße und viel Spaß! Pura vida =)