24Wo. CostaRica - Aufenthaltsgenehmigung nötig?

Hallo zusammen!
Wenn man vorhat 24 Wochen in Costa Rica zu bleiben um dort ein bezahltes Praktikum zu machen, muss man eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Aus mehreren Gründen würde ich das gerne vermeiden.
Das Touristenvisum hat eine Gültigkeit von 90 Tagen. Ich kann mir problemlos, immer vor Ablauf der 90-Tage-Frist, an der Grenze zu Nicaragua eine Verlängerung besorgen.
Meine eigentliche Frage ist: Kann einem am Flughafen die Einreise verweigert werden, wenn doch aus dem Rückflugticket (das man angeblich vorzeigen muss?) die Dauer des Aufenthaltes hervorgeht und man keine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung hat?
Kann man diese auch in Costa Rica vor Ort beantragen? Oder sollte man sich ein Rückflugticket innerhalb der 90 Tage besorgen, dieses beim Hinflug am Flughafen vorzeigen und später dann stornieren? Wer kennt sich da aus?

Besten Gruss, hbue

Hallo hbue, kann ich mir nicht vorstellen, dass dir die Einreise verweigert wird. Will ich aber nicht beschwören. Die wollen auf jeden fall das Rückflug Ticket sehen und fragen wieviel Geld du dabei hast. Wenn du so lange bleibst und sagst, du hast dur 500 Dollar, dann wollen sie dich auch nicht reinlassen. Du kannst doch aber ohne Probleme sagen, dass du noch nach Panama oder Nicaragua rüber willst.

LG Moni

Einwanderungsbestimmungen für Deutsche Staatsangehörige, die in Costa Rica ein bezahltes Praktikum oder einen Studium / Sprachkurs
mit einer Dauer von 3 – 12 Monate durchführen möchten

Anmerkung: folgendes Verfahren gilt im Allgemeinen.

Für Studenten, die ein Auslandsemester bzw. –Jahr in bei der Einwanderungsbehörde Costa Ricas eingetragenen Hochschulen oder Universitäten (wie z. B. die „Universidad de Costa Rica – UCR“, die „Universidad Nacional – UNA“, das „Instituto Tecnológico de Costa Rica – TEC“ u. A.) durchführen möchten, gilt eine vereinfachte Regelung.

Der Interessent muss nur seine gültigen, überbeglaubigten und legalisierten Geburtsurkunde und Führungszeugnis (siehe Unten) nach Costa Rica mitnehmen. Das Gesuch wird vor Ort, mit Beistand der Institution, gestellt.

Allgemeingültiges Verfahren:
Der Interessent muss vor seiner Reise nach Costa Rica ein formelles Gesuch für eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung stellen, unter Einreichung der unten beschriebene Unterlagen und Abgaben, während eines persönlichen Termins in der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat Costa Ricas in Deutschland. Die Botschaft oder das Konsulat wird die Gültigkeit und Vollständigkeit der Dokumente bestätigen, die Unterschrift des Antragstellers beglaubigen und das Gesuch an die Einwanderungsbehörde zur Bearbeitung und zum Beschluss weiterleiten.

Die Botschaft sowie die Honorarkonsulate Costa Ricas in Deutschland sind nicht befugt, ein Visum für einen Aufenthalt von mehreren Monaten bis 1 Jahr in unserem Land auszustellen. Die sog. „Aufenthaltsgenehmigung“ (Categoría Migratoria Especial) wird nur von der Einwanderungsbehörde in Costa Rica erteilt.

Bevor ein persönlicher Termin vereinbart werden kann, müssen bei der Botschaft oder dem Honorarkonsulat folgende Angaben bzw. Unterlagen eingereicht werden:
Angaben des Gesuchsstellers: vollständiger Name, (je nach Nationalität alle Vor- und Nachnamen angeben), Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf und ausgeübte Tätigkeit, Nummer sowie Ausstellungs- und Ablaufsdatum des Reisepasses, Geburtsdatum, vollständiger Name und Staatsangehörigkeit beider Eltern, geschätztes Einreisedatum und –stelle in Costa Rica, Dauer des geplanten Aufenthaltes in Costa Rica, Anschrift und Faxnummer des empfangenden Projekts / Organisation.
Bestätigungsschreiben des lokalen Praktikumgebers/ Gastorganisation / Projekt / oder der Sprachschule/ Studiumszentrum: dieses Schreiben muss auf Spanisch geschrieben sein, und kann Ihnen entweder im Original per Post, oder per Fax (nicht per Email) zugeschickt werden. Die gesamte Dauer des Praktikums / Freiwilligendienstes oder des Kurses / Studiums muss bestätigt werden.

Für Praktikanten: in diesem Schreiben muss eine kurze Beschreibung der Organisation sowie die Tätigkeiten, die der Antragsteller während seines Dienstes / Praktikums ausüben wird, gegeben werden (etwa 1 – 2 Absätze sind genug). Das Bestätigungsschreiben kann auch durch ein Praktikumvertrag ersetzt werden.

Sehr deutliche, leserliche Fotokopie Ihres Reisepasses: es handelt sich hier um einen kompletten Satz (auch die leeren Seiten) deutliche und lesbare Kopien des Passes, auf weißem Hintergrund. Es muss jeweils eine Doppelseite des Passes auf eine Din A4 Seite kopiert
werden. Die Fotokopien sollen nicht auf beide Seiten der Blätter gemacht werden; die Rückseite der Kopien muss blank gelassen werden. Der Original Reisepass muss zum persönlichen Termin zum Vergleich mitgebracht werden, womit der Konsul die Kopien beglaubigen kann.

2 neue Passbilder, die farbig und frontal sein müssen.
Internationale Geburtsurkunde: („Auszug aus dem Geburtseintrag“, mehrsprachig): ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt und überbeglaubigt von der übergeordneten Bezirksregierung oder Regierungspräsidium, oder vom Innenministerium (je nach Bundesland) zur Verwendung im Ausland . Diese Urkunde darf bei Gesuchsstellung nicht älter als 6 Monate sein.

Polizeiliches Führungszeugnis: überbeglaubigt zur Verwendung im Ausland (die Überbeglaubigung erfolgt bei der ausstellenden Behörde, dem Bundesamt für Justiz, und sollte gleich bei der Beantragung des Führungszeugnisses beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt, unter Angabe des Verwendungslandes, beantragt werden). Das Zeugnis darf bei Gesuchstellung nicht älter als 6 Monate sein.

Die Geburtsurkunde und das Führungszeugnis müssen, nachdem sie ausgestellt und überbeglaubigt worden sind, für Costa Rica legalisiert werden. Dafür beachten Sie bitte folgendes (die Absätze sind aus unser Merkblatt über Legalisierungen exzerpiert): „Legalisierung des Dokuments durch die Botschaft oder ein Honorarkonsulat von Costa Rica. Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen ein: a) Anschreiben mit Telefonnummer für Rückfragen b) Überbeglaubigtes Originaldokument c) Fotokopie des gesamten Dokuments zum Verbleib im Archiv d) Frankierter Rückumschlag. Dokumente werden nicht ins Ausland, sondern ausschließlich an eine Adresse in Deutschland zurückgeschickt. Ein Scheck oder eine Überweisung sind nicht erforderlich, da die Gebühren erst in Costa Rica beglichen werden müssen . Honorarkonsulate können nur Dokumente legalisieren, die von einer übergeordneten Behörde in ihrem Konsularbezirk überbeglaubigt wurden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitung dauert mindestens 5 Werktage. Abschließende Legalisierung des Dokuments und Zahlung der Gebühren im Außenministerium in Costa Rica Das Dokument muss abschließend im Außenministerium in Costa Rica vorgelegt werden, wo die Unterschrift des Konsuls bestätigt wird. Dort müssen auch die Gebühren für die Legalisierung gezahlt werden. Wichtiger Hinweis zur Übersetzung der Dokumente ins Spanische: Bei Dokumenten, die für offizielle Zwecke in Costa Rica bestimmt und nicht in Spanischer Sprache sind, muss in der Regel zusätzlich zum legalisierten Dokument eine beeidigte Übersetzung ins Spanische eingereicht werden. Aufgrund der geltenden Bestimmungen sind die Botschaft und die Honorarkonsulate von Costa Rica in Deutschland nicht autorisiert, Übersetzungen ins Spanische, die von einem beeidigten Übersetzer außerhalb Costa Ricas angefertigt wurden, zu legalisieren. Deshalb müssen die Übersetzungen ins Spanische direkt in Costa Rica von einem beeidigten Übersetzer vornehmen zu lassen. Eine Liste beeidigter Übersetzer kann beim Außenministerium in Costa Rica angefordert werden und ist auch im Internet verfügbar unter www.rree.go.cr siehe Unterpunkt: traductores oficiales.“

Anmerkung: Da die Honorarkonsulate nur Dokumente legalisieren können, die von einer übergeordneten Behörde in ihrem Konsularbezirk überbeglaubigt wurden, müssen Sie überprüfen, ob das Honorarkonsulat wo Sie Ihr Gesuch stellen werden, auch Ihre Geburtsurkunde legalisieren kann (siehe Konsulatsbezirke). Für die nicht darin erwähnten Bundesländer ist die Botschaft in Berlin zuständig.

Erst nach Eingang der vollständigen Angaben und Unterlagen sowie Prüfung durch das Konsulat kann ein persönlicher Termin für die Unterzeichnung erteilt werden.

Die Sendung des Antrags an die Einwanderungsbehörde erfolgt per Kurier; die Kosten müssen vom Gesuchsteller beglichen werden, und betragen zur Zeit ca. Euro 55,00

Ich weiß,das war viel Info, hoffe aber dir damit geholfen zu haben.

Grüße und viel Spaß! Pura vida =)

Hallo,
ich kenne mich zwar in Urlaubsdingen aus, aber Deine Fragen kann ich auch nicht beantworten. Meine Aufenthalte lagen bei max. 4 Wochen.
Gruß
Andreas

Hallo,
ich benötige ein paar Tage Zeit um meine Ansprechpartner zu kontaktieren.
(Meine Freundin lebte dort viele Jahre.)
Allerdings wäre auch ein Weg sich an die Botschaft von Costa Rica in Berlin zu wenden.
Ich melde mich erneut sowie ich die Informationen bekommen habe.

Gruß Gitta

Hallo hbue,

man benötigt nur ein Flugticket aus dem Land raus- das muss nicht innerhalb der 3 Monate sein. man kann ja innerhalb seiner Zeit andere Länder bereisen, so dass man zwangsläufig nie länger als 3 Monate an einem Stück in Costa Rica weilt.
Ist also vollkommen ausreichend das gekaufte Ticket.

grüße

Volker

Hallo aus CR

es ist so das es einige Gesellschaften gibt die Ihr Ticket bei Abflug checken und wenn Sie das Ticket z b für den rückflug nach mehr als 90 Tagnen gebucht haben so kann es sein das sie dann nicht abfliegen dürfen weil sie eben offiz nur max 90 tage aufenthaltsrecht haben sie können 2 varianten buchen ein ticket für den hin u rückflug innerhablb der 90 tage und buchen dann in CR um auf einen anderen zukunftstermin oder sie buchen von beginn an zb 120 tage aufenthalt also hin u rückflug 4 monate z b auseinander müssen dann aber ein weiteres ticket buchen u bei abflug auch vorlegen z b flug san jsoe costa rica nach niccaragua zb nach 89 tagen oder ein busticket vorweisen … das sie eben nach 90 tagen ausreisen Visum in CR zu beantragen ist zwecklos dauert eh viel zu lange und bürokratie ohne ende
bei einreise in cr gibts eigentlich nie eine kontrolle des rückflugtickets aber jedoch bei abflug in der BRD !
also fazit nach 90 tagen ausreisen oder kurz vorher und wider nach 3 tagen einreisen übrigens suchen wir auch praktikannten für unser hotel ab februar 2011 Viele Grüsse
W Richter Hotel Villa Romantica Quepos ps ggf kenen sie ja jemanden der Interesse hat
sollte sich dann mit tab lebenslauf melden u bild an [email protected]
Konditionen dann später…

Kann einem am Flughafen die

Einreise verweigert werden, wenn doch aus dem Rückflugticket
(das man angeblich vorzeigen muss?) die Dauer des Aufenthaltes
hervorgeht und man keine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung
hat?
Kann man diese auch in Costa Rica vor Ort beantragen? Oder
sollte man sich ein Rückflugticket innerhalb der 90 Tage
besorgen, dieses beim Hinflug am Flughafen vorzeigen und
später dann stornieren? Wer kennt sich da aus?

Besten Gruss, hbue

Hallo hbue!
Ja, dir kann am Flughafen die Einreise verweigert werden, wenn du kein Ausreiseticket innerhalb der 90 Tage vorweisen kannst!!! (Kenne Fälle, in denen das auch schon passiert ist!)
Vor Ort kannst du keine Aufenthaltsgenhemigung für 9 Monate beantragen - das müßtest du von Deutschland aus über das Konsulat regeln. Wenn du ein bezahltes Praktikum machst, dann sollte eine entsprechende Bescheinigung des Praktikumgebers diese Beantragung vereinfachen bzw. beschleunigen!
Oder - ich würde dir raten, einen Rückflug innhalb von 90 Tagen zu buchen und dann zu stornieren oder umbuchen. Oder du buchst zusätzlich zum Ticket einen Flug nach Panamá (200 $) kurz vor Ablauf der ersten 90 Tage und nutzt diesen für die erste Visa-Ausreise!
Gruß, mimango

Hallo,
es funktioniert so, die Firma in Costa Rica meldet eine Praktikumsstelle an die Botschaft oder an die dortige Handelskammer( Camera de Comercio germano Costa Ricence) Darauf kann man sich bewerben.Bei der jeweiligen Institution.
Dann werden Papiere ausgehändigt, sprich ein Vertrag gemacht über das Praktikum… Firma und Dauer usw. Diese müßen bei der Einreise vorliegen.
Dann ist für die Zeit des Praktikums der Aufenthalt möglich.Meistens läuft es über die Botschaft.

Gruß Gitta

Hallo hbue,

wir hatten damals das gleiche Problem, als wir für ein Jahr Austauschstudium nach Costa Rica geflogen sind. Wir hatten nämlich auch kein Visum (was man aber vor Ort beantragen kann - wovon ich aber abrate aufgrund der Zeit die man damit vergeudet).

Leider erinnere ich mich nicht mehr ganz genau an alles, aber uns wurde geraten, ein Rückfluckticket bei der Einreise dabei zu haben. Ob das jetzt überprüft wurde, weiss ich leider nicht mehr (was ich aber irgendwie bezweifle…). Wie auch immer, ist es besser auf „Nummer-Sicher“ zu gehen: von daher mein Rat, wenigstens ein offenes Rückflugticket (ohne Datum) zu kaufen oder eins mit Datum, dass du ohne viel Probleme/Geld verschieben kannst (ich war damals bei StaTravel und die waren sehr nett bei der Hilfe für so ein Ticket).

Noch eine Sache zur Ausreise nach Nicaragua oder Panama: das haben wir damals auch so gemacht, allerdings war es immer recht knapp (gerade vor Ablauf des Touristenvisums) und es passte immer nicht (lernen für Klausuren, Überschneidung mit Exkursionen etc). Von daher rate ich dir zu etwas Spielraum bei der Ausreise: fahr lieber etwas eher, wenn es gerade passt als erst kurz vorher :wink:

Denk auch daran, dass diese Länder inzwischen evtl. irgendwelche Auflagen für die Einreise haben (ich hatte damals ein Problem nach Nicaragua zu kommen, weil mein Reisepas nicht mehr genügend Monate gültig war, die verlangten nämlich mehr als in Costa Rica). Außerdem musst du evtl. lange für ein Busticket anstehen oder der gewünschte Tag ist schon ausgebucht…

Ich hoffe, dir damit ein bisschen weitergeholfen zu haben, auch wenn ich mich nicht mehr erinnere, ob das Rückflugticket bei der Einreise kontrolliert wurde. Viel Spaß in diesem wirklich schönen Land - nimm dir an den freien Wochenenden vor, die Gegend zu entdecken und nicht nur vom Praktikum auszuruhen, sonst hast du am Ende was verpasst!

Liebe Grüße,
Morgana80

Also für Dich ist es problemlos nach 90 Tagen für 3 Tage nach Costa Rica, z.B. nach Nicaragua auszureisen, danach gibt es wieder 90 Tage.

Das Problem könnte Dein Arbeitgeber haben, den wenn er jemanden einstellt, der keine Arbeitsbewilligung hat, kann es Ärger mit dern Behörden geben.

Flugticket: sollte kein Problem sein, Hauptsache Du hast einen gültigen Rückflug.

Weitere Info,s können z.B. unter http://www.costa-rica-immo.com/einreise-und-zollbest… entnommen werden.

Gruss Roland Hunziker
www.costa-rica-immo.com