25.000 € für GmbH leihen

Hallo,

ich war vor einigen Jahren mal auf einem
Existenzgründungs Seminars von der VHS.

Dort Unterrichtete ein Steurberater.
Er erzählte uns das man um eine GmbH
anzumelden, einmalig nachweisen müsse
dass man 25.000 € als Firmen Guthaben
nachweisen müsse. Er hat uns den Tipp
gegeben Sich das Geld irgendwo zu leihen
und nach dem nachweis gleich wieder zurück zu zahlen.

Jetzt meine Frage

  1. Das hört sich für mich allerdings etwas unseriös an.
    Ich muss doch irgendwo nachweisen wo das Geld geblieben ist und
    sonst Steuern oder ähnliches dafür abdrücken?

  2. Gibt es da irgendwelche Regelungen ? Sonst hätte doch das ganze
    überhaupt keinen Sinn. Ausser für mich das ich bzw. meine
    Firma mit etwas Haftet was sie garnicht besitzt.

Also schreib mal euere Meinung darüber…

Bis demnächst Mark

Dort Unterrichtete ein Steurberater.
Er erzählte uns das man um eine GmbH
anzumelden, einmalig nachweisen müsse
dass man 25.000 € als Firmen Guthaben
nachweisen müsse. Er hat uns den Tipp
gegeben Sich das Geld irgendwo zu leihen…

Hallo Mark,

das war bestimmt kein Steuerberater. Der Mann war bestenfalls Lehrling beim Steuerberater und hatte gerade seinen ersten Arbeitstag hinter sich.

Jede Firma braucht Eigen kapital, andernfalls gibt es keine Überlebenschance. Woher das Kapital der GmbH stammte, ist wirklich egal. Gefunden, beim Roulette gewonnen, von der Oma gepumpt - völlig wurscht. Wenn das Geld nämlich auf dem Konto der GmbH als Stammkapital gelandet ist, hat keiner mehr nach Belieben Zugriff darauf. Auch für den/die Gründer der GmbH und den Geschäftsführer ist das Geld der GmbH wie fremdes Geld zu betrachten. Das Geld gehört der GmbH und jeder Griff in anderer Leute Kasse ist nun einmal verboten.
Natürlich können der GF der GmbH oder andere Leute mit Kontovollmacht Geld vom Firmenkonto abheben. Es bleibt aber Geld der Firma.

Gruß
Wolfgang

Als Gesellschafter der Gesellschaft kannst Du natürlich über die Mittel der GmbH frei verfügen, d.h. den Betrag von 25 TDE kannst Du Dir natürlich auch wieder zurück überweisen.

Aber: Bilanziell besteht Dir danach gegenüber eine Forderung, d.h. Du schuldest der GmbH diesen Betrag. Eine bilanzielle Überschuldung besteht jedoch soweit nicht, weil ja „lediglich“ anstelle des Bankguthabens eine Forderung gegenüber Gesellschaft auszuweisen ist.

Gerät die GmbH allerdings in Finanznot oder wird Insolvenz angemeldet, wirst Du selbstverständlich in Anspruch genommen.

Das Stammkapital hat den Zweck, im Falle eines Falles den Gläubigern der Gesellschaft zur Verfügung zu stehen.

Grüsse aus dem Norden.

Björn