Hallo daboeng,
ich habe 25% einer Eigentumswohnung, die meine Stiefmutter
bewohnt -ihr gehört auch der Rest, von meinem verstorbenen
Vater geerbt. Ich habe kein gutes Verhältniss zu ihr und
möchte meinen Teil gerne an sie oder einen anderen
Interessenten verkaufen. Geht das so ohne weiteres und an wen
kann man sich da wenden? Ich danke Euch schon im Voraus für
hilfreiche Antworten!
Hier sieht das Gesetz ein sog. Vorkaufsrecht für die Miterben vor.
Dieses Verkaufsrecht ist binnen 2 Monaten von den übrigen Erben auszuüben, wenn ein Miterbe den übrigen mitteilt, dass er seinen Anteil verkaufen möchte.
Jedoch müssen sich die Erben dabei auch einig sein.
Ziel einer jeden Erbengemeinschaft ist es, eine baldige Teilung des Nachlasses herbeizuführen.
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann dabei in verschiedenen Formen ablaufen, jeder Miterbe kann, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Auseinandersetzung jederzeit verlangen.
Dies geschieht in aller Regel in Form einer umfassenden Vereinbarung, die in Ihrem Falle, da eine Immobilie zum Nachlass zählt, notariell beurkundet werden müsste.
Kommt keine einvernehmliche Vereinbarung unter den Miterben zustande, besteht die Möglichkeit, das Nachlassgericht als vermittelnde Stelle anzurufen.
Das Gericht lädt in diesem Fall alle Beteiligten ein und versucht eine Einigung unter den Beteiligten zu erzielen. Dabei stehen dem Nachlassgericht jedoch keinerlei Zwangsmittel zur Verfügung.
Gruß
BHShuber