Guten Tag liebe Experten,
ich habe schon sehr viele Beiträge zum Thema Rücklastschriften gelesen hier bei wer-weiss-was und der ganze Gebührensachverhalt ist mir soweit klar.
Was ich mich allerdings frage ist, ob es einen Richtlinie oder gesetzliche Grenze gibt, was ein Verkäufer von seinem Kunden an „Mahngebühren“ für eine zurückgegebene Lastschrift verlange darf. Ich habe es jüngst erlebt, dass ich 25 Euro für einen solchen Vorgang zahlen sollte. Ganz ehrlich, ich habe volles Verständnis dafür, dass ein solcher Vorgang Gebühren kostet, weil ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, aber 25 Euro dafür zu verlangen, empfinde ich einfach nur unverschämt, wenn die Gebühren der Banken dafür, wie hier oft beschrieben wird, weit unter 10 Euro liegen.
Gibt es da irgend eine Grenze oder Bemessungsrichtlinie, oder haben Firmen da freie Hand?
ich bis vor vier - fünf jahren in meinem Laden auch mal Angeboten, mit EC-Karte zu bezahlen.
Und zwar als Lastschrift, also nicht mit PIN-Nummer.
Da ich dieses nicht über meine Hausbank gemacht habe, sondern über einen externen Dienstleister, wurde das für mich, inkl. Terminalmiete insesamt zu teuer.
Ab und zu sind natürlich solche Lastschriften geplatzt.
Der Dienstleister berechnete mir hierfür 12.50€ netto Gebühr.
Meine hausbank berechnete mir hierfür 0.63€ brutto gebühr für die Rücküberweisung.
Die Adresse des Kunden durfte ich mir selbst bei der entsprechenden Bank besorgen.
Das ging fast überall schriftlich, nur die DB24 wollte ein persönliches erscheinen von mir haben, weil sie die Original Unterschrift meines Kunden séhen wollte.
Fazit:
Wenn ich diese Aktion richtig kalkulieren wollte, müsste mir jeder Kunde mit ner geplatzen Lastschrift mindestens 50.00€ bezahlen.
Egal wer (Bank, Kleinunternehmer, usw.) hat enorme organisatorische Aufwände, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt (RLS). Die Gebühren, welche einem andere Dienstleister oder die Bank belasten, kommen noch hinzu.
Wenn man sich bei einerm Unternehmen folgendes überlegt:
-Überprüfen, von wem diese RLS ist
-Versuchen, sich mit diesem in Verbindung zu setzten (wenn es ein eigener Kunde ist, hat man wenigstens die Anschrift; ansonsten muss man sich diese aufwenig besorgen).
-Meist muss man dann noch eine Mahnung schreiben.
So und jetzt rechnet man mal den Stundenlohn für den Mitarbeiter und die Kosten für den Brief usw. alles zusammen. Dann sind 25,-€ meist noch immer ein „Verlustgeschäft“ für das Unternehmen.
also rechne mal mit. Je nach Bank kostet die Auskunft über den Kontoinhaber so zwischen 6,50 € (wenn derjenige der den Kontoinhaber erfahren will zufällig bei der gleichen Bank ist) bis zu (aus eigener Erfahrung) 15 Euro für diese Auskunft.
Dann kommen meist die Rücklastschriftsgebühren von 3 Euro dazu. Sind wir im ungünstigesten Fall bei 18 Euro.
Bis dahin sind jedoch noch keinerlei Kosten für den Unternehmer dazugerechnet. Rechne mit gut einer Stunde Arbeit, bis die entsprechenden Briefe und Faxe geschrieben sind, Porto, Faxkosten, Telefonkosten bis Du überhaupt mal weisst wenn Du genau anschreiben musst. Dann teilweise wochenlanges Warten bis Du das Geld endlich wieder hast, verbunden mit weiteren Arbeitszeiten und Kosten.
Tja, und nun rechne mal deinen Stundenlohn und überleg ob Du da nicht richtig billig wegkommst.
Grüße Ute (die sich ständig mit nicht gedeckten ELV Zahlungen rumärgern darf).
ich sehe, die Damen und Herren vom Fach sind sich einig. Und ich habe gut mitgerechnet. Allerdings habe ich vermutlich den Sachverhalt nicht klar genug beschrieben. Soviel Verständnis ich für eure Argumente habe, für den konkreten Fall erscheinen sie mir nicht maßgebend, denn:
Ich bin lange Kunde bei dem betroffenen Bezahlsystem gewesen (Click&Buy) und bisher ist auch nie was schiefgelaufen mit dem Lastschriftverfahren. Meine Daten waren bekannt. Das ist nicht zu vergleichen mit einem „anonymen“ EC-Einkauf in einem Laden. Es musste keiner irgend eine Adresse von der Bank für teueres Geld und mit langer Wartezeitbesorgen. Die 15 Euro dafür lassen sich hier also schon mal nicht veranschlagen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat kein Mensch wirklich Arbeitszeit mit diesem Vorgang verschwendet. Die Rücklastschrift wird automatisch vom Computersystem registriert, das Konto automatisch gesperrt, die Mahnungs-Email (keine Porto-, Telefon, Fax- oder Papierkosten!) automatisch generiert und versendet… Abgesehen von einem Rechnersystem, dass ohnehin vorhanden ist und den ganzen Tag nichts andere tut als Buchungen und Bestellungen zu verarbeiten, wurde da nichts beansprucht… Maximal hat ein Mitarbeiter kurz geklickt, um den Vorgang zu bestätigen. Ich gehe aber davon aus, dass auch das alles automatisiert ist und nur wenn wirklich nach mehereren Versuchen keine Klärung geschaffen wird, wird ein menschliches Wesen tätig.
Ich habe inherhalb von einer halben Stunde nach erhalt der Mail Abhilfe geschaffen und die Zahlung konnte sofort erfolgreich abgewickelt werden. Es sind also auch keine wochenlangen Zahlungsausfälle, Zinsen, etc. entstanden.
Bleiben wir also bei den besagten 3 Euro, die die Bank vom Einzieher für die Rücklastschrift kassiert. Auf mehr komme ich trotz viel gutem Willen und viel Verständnis nicht.
Außerdem habe ich mich mal bei anderen „Mitbewerbern“ von Click&Buy umgesehen und habe etwa bei PayPal, dem Markführer, für den gleichen Vorgang in den AGBs eine Gebühr von gerade mal 5 Euro gefunden! Bei allem Verständnis, aber wenn bei einem solchen Vorgang wirklich 25 Euro Kosten und mehr anfallen würden, glaube ich nicht, dass es Firmen gibt, die aus reiner Nächstenliebe nur 5 Euro dafür verlangen.
Fazit: Natürlich ist es für eine Firma ärgerlich, wenn so etwas passiert. Das verstehe ich voll und ganz, und auch, dass dafür eine Schadensersatzgebühr für den entstandenen Mehraufwand geleistet werden muss. Aber wie gesagt, die meisten der Kosten, die Ihr ins Feld geführt habt, greifen in diesem Fall einfach nicht. Mit Sicherheit hat der Anbieter damit keinen Verlust gemacht und von einem enormen Aufwand kann hier auch nicht die Rede sein. Der Eindruck der Abzocke bleibt, und erhärtet sich noch beim Vergleich mit anderen Anbietern gleicher Art.
Ich WAR also Kunde bei dieser Firma. Und verutlich ärgert die sich dann doch etwas, einen so „unzuverlässigen“ Kunden verloren zu haben, denn das gute Geschäft, was sich offenbar mit Rücklastschriften machen lässt, macht man nicht mit Provisionen für die Abwicklung von 99Cent-Einkäufen im i-tunes Store.
Gurß,
I
PS: Ziehen wir die 3 Euro Rücklastschriftgebühren der Bank ab und rechnen mal noch einen hochbemessenen Euro Instandhaltungs- und Anschaffungskostenanteil für das Rechnersystem sowie einen Euro für einen ohnehin anzuzweifelnden menschlichen Mausklick (Arbeitszeit für die Erfassung des Vorgangs und den Klick max. 1 Minute), bleiben imerhin 20 Euro Gewinn bei einem solchen Vorgang. Da muss ich schon verdammt viele mp3-files kaufen, bis das auf den Wegen der Abwicklungsprovision reinkommt. Merkwürdigerweise komme ich mit dieser Rechnung, ich hoffe, ihr habt mitgerechnet, auf genau die 5 Euro Kosten, die der Mitbewerber verlangt. Ich weiß also in Zukunft, mit wem ich meine Internet-Geschäfte abwickle.
ich sehe, die Damen und Herren vom Fach sind sich einig. Und
ich habe gut mitgerechnet. Allerdings habe ich vermutlich den
Sachverhalt nicht klar genug beschrieben. Soviel Verständnis
ich für eure Argumente habe, für den konkreten Fall erscheinen
sie mir nicht maßgebend, denn:
nun ja, dann hättest Du gleich dazuschreiben müssen, welche Antworten und Argumente Du lesen willst.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat kein
Mensch wirklich Arbeitszeit mit diesem Vorgang verschwendet.
Die Rücklastschrift wird automatisch vom Computersystem
registriert, das Konto automatisch gesperrt, die
Mahnungs-Email (keine Porto-, Telefon, Fax- oder
Papierkosten!) automatisch generiert und versendet…
Abgesehen von einem Rechnersystem, dass ohnehin vorhanden ist
und den ganzen Tag nichts andere tut als Buchungen und
Bestellungen zu verarbeiten, wurde da nichts beansprucht…
Gemeinkosten werden auf die Transaktionen umgelegt und zwar auf alle und nicht nur auf alle außer Deiner.
Punkt 2:
Wenn du net zufrieden bist, dann wechsel.
Punkt3:
Wenn du nicht wechseln willst, dann frag bei der Firma, ob sie die Gebühren erstatten.
Punkt4:
Wenn net, dass bleib beim Wechsel.
Punkt5:
Die Zinsausfälle sind das geringste. Es geht um den Arbeitsaufwand den jede Firma hat. Gerade bei solchen „stark strukturierten Firmen“ (Direkt-Banken, Internetfirmen, usw.) sind die Kondotionen günstiger. Sollte jetzt jedoch „außerplanmäßige“ Aufwendungen auf sie zukommen, werden diese oft stärker auf den Kunden umgewälzt.
Das ist bei anderen Fimen auch so.