Guten Tag,
im Jan. 09 hat A einen Unfall gehabt. A hat am rechten Straßenrand geparkt und wollte die zweijährige Tochter hinter dem Fahrersitz in Ihrem Sitz anschnallen (A hat 2 Kinder, d.h. sowohl hinter dem Fahrer- wie auch dem Beifahrersitz befinden sich Kindersitze!). Zuvor hat A den Verkehr beobachtet, gewartet, bis kein Auto mehr kam und sich weit in sein Auto hineingebeugt, die Hintertür an seine Beine ganz angelegt. Plötzlich gab es einen Knall und A bemerkte einen Schmerz in der Hüfte. 77-jähriger B hatte die Breite seines Mercedes unterschätzt und hatte A die Tür abgefahren, die A beim Zurückschnellen an der Hüfte verletzte. Bei der Polizei vor Ort gab B an, weder A’s PKW (Golf Variant), noch A gesehen zu haben. Am selben Nachmittag erhielt A einen Anruf der gegnerischen Versicherung, die A mitteilte, B hätte keine Schuld an dem Unfall, A möge diesen bitte meiner Versicherung melden. Daraufhin hat A einen Anwalt eingeschaltet. Nun hat A vor zwei Tagen Rechnungen des Autohauses, des Sachverständigen, sowie der Autovermietung erhalten, die A mitteilten, die Versicherung von B habe 75% des Schadens übernommen und nun um Ausgleich der 25% Haftungsquote baten. A’s Anwältin sagt nun, es steht 50/50, wie ein Richter dieses bewerte und es können weitere Kosten in etwa 1000€ auf A zukommen. Da A sein Auto jedoch noch nicht einmal bewegt hat und alles mögliche getan habe, um den Straßenverkehr nicht zu behindern, empfindet A es schon als sehr ungerecht, wenn A nun noch für einen Schaden, den A nicht veursacht hat, zahlen muß. Sind die 25% berechtigt und sollte A von einer gerichtlichen Auseinandersetzung absehen??? Vielen Dank für die Antwort!