Etwas weiter unten stand die Frage nachm Selbstbau (Selbstdrosselung) eines 45km/h-Autos im Raum, eine Antwort war, dass 2 5km/h-Autos nur noch Bestandsschutz geniessen, aber keine Neuzulassungen mehr möglich sind.
Wo steht das bzw seit wann is das so?
Ich seh hier in Nordhausen/Thüringen leider oft genug relativ neue Autos mit 25-km/h-Schild, die mich persönlich einfach tierisch nerven, da sie einfach den Verkehr zu sehr ausbremsen…
da gibt es Unterschiede. Es gibt Behindertenfahrzeuge mit 25km/h, Leichtkraftfahrzeuge mit 45km/h und dann die Panda, Uno etc. mit Reduzierung auf 45km/h.
Für letztere gibt es den Bestandsschutz, keine Neuzulassung.
Die Leichtkraftfahrzeuge gibts noch nicht so lange. Für die gelten besondere Regeln (http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftfahrzeuge) und der FS Klasse S.
Bei den 25km/h Autos handelt es sich offiziell um Krankenfahrstühle, die aber zweisitzig sein dürfen.
da gibt es Unterschiede. Es gibt Behindertenfahrzeuge mit
25km/h, Leichtkraftfahrzeuge mit 45km/h und dann die Panda,
Uno etc. mit Reduzierung auf 45km/h.
Die reduzierten Pandas dürfen nur 25km/h fahren. Die 45km/h-Marke gilt für „Autos“ bis 50ccm Hubraum.