Hallo,
Ein Kumpel und ich haben aus Jux auf meinem PKW einen 25 Kmh
Aufkleber auf die rechte untere hälfte der Heckscheibe
geklebt, ist dies strafbar im Sinne der Stvo?
Sprich kann mich ein polizist anhalten und erwartet mich eine
Strafe wenn ich diesen Aufkleber für 25 Kmh Fahrzeuge auf
einem normalen PKW habe?
Also erstmal schon ja, weil die Aufkleber nicht so angebracht sind, wie es der § 58 der StVZO vorsieht.
Zweitens (und da bin ich jetzt voll Spielverderber) gilt es sich Gedanken zu machen, ob der Versicherungsschutz dadurch nicht verwirkt wird. Nehmen wir mal an, dass der nachfolgende Kraftfahrer aprupt bremst, weil der das 25 km/h Schild erkennt und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, würde sich die Versicherung mit der Geldforderung sicher an denjenigen wenden, der Grund für das aprupte Bremsen war und dem zumindest eine Mitschuld einräumen.
Leider sagt die StVZO im Ordnungswidrigkeitskatalog nicht aus, ob es eine Ordnungswidrigkeit ist, ein schnelleres Fzg mit solch einem Aufkleber zur versehen. Und der Straftatbestandt nach § 22 StVG, wo der Kennzeichenmissbrauch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird, bezieht sich auf Kennzeichen.