25€ Strafzettel bew. Parkverbotsschild

Hallo wer weiss was Gemeinde,

hab in meinem Wohngebiet einen Anwohner Parkausweis.
habe folgendes Problem da ich die letzten 5 Tage immer mit dem Fahrrad unterwegs war und mein Auto auf einem der ausgewiesenen Anwohnerparkplätze stehen gelassen habe bekam ich einen Strafzettel über 25 € weil dort ein bewegliches Parkverbotsschild aufgestellt wurde.
Der Anwohnerparkplatz liegt ca. 500 Meter von meiner Wohnung entfernt.
Bin ich dazu verpflichtet täglich bei meinem geparkten Auto vorbei zu laufen und zu kontrollieren ob dort ein solches Schild aufgestellt wird?
Seh es irgendwie nicht ein satte 25 € zu bezahlen wenn ich mein Auto dort stehen lasse und unbewusst ein Parkverbotsschild aufgestellt wird.
Würde mich freuen wenn mir bei der Angelegenheit jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Grüße Andreas

Hallo Andreas,

dort ist also keine extra Parkzone für Anwohner mit Parkausweis oder wie muss ich mir das vorstellen?

Grundsätzlich müssen Änderungen in der Parkfläche mindestens 72 Stunden, also 3 Tage im Voraus bekannt gegeben werden, bevor Knöllchen erteilt werden.

Wann also warst du nachweislich weg und von wann ist das Verbot, also die Knolle?

LG

Hallo,

doch die Fläche auf der ich geparkt hatte war bzw. ist extra nur für Anwohner mit Parkausweis.
Hatte mein Auto am 18.03 (Freitag) dort abgestellt zu diesem Zeitpunkt war noch kein Schild dort aufgestellt. Als ich dann am 23.03 (Mittwoch) zu meinem Auto gelaufen bin stand dort ein bewegliches Parkverbotsschild mit dem Vermerk Parkverbot ab 22.03 um 7:00 Uhr. Zwischendurch war ich jedoch nicht an meinem Auto es stand dort also seit 18.03 -23.03 wann genau das Schild dann aufgestellt wurde kann ich also nicht sagen. Das Knöllchen bekam ich lt. Zettel am 22.03 um 9:36 jedoch steht noch eine zweite Uhrzeit um 15:22 auf dem Ticket. Ich vermute somit die Politesse hat mich an dem Tag zweimal aufgeschrieben deshalb auch der hohe Betrag von 25€.
Meine Frage ist nur was kann ich tun bin eigentlich nicht bereit für unwissenheit 25 € Strafe zu zahlen…

Hallo,

kann deinen Zorn verstehen, aber wohl nichts dran ändern.
Ich schreib dir nur zum rechtlichen"Ist-Zustand" und nicht über meine Einstellung dazu…

Es ist richtig, dass es sich um einen Parkplatz handelt, auf dem man nur über einen gewissen Zeitabstand parken darf.
Dauerparken ist nicht gewollt, da auch andere VT die möglichkeiten haben sollen, dort mal zu parken.
Das belebt das Geschäft in der Umgebung…

Wenn es nun vor den 5 Tagen noch kein „zeitlich begrenzter Parkraum“ war, hast du Chancen, mit einem Widerspruch oder in der Anhörung aus der Sache raus zu kommen. Dann konntest du ja nicht reagieren.
Bestand die Beschilderung schon länger…zahle.
Tut am Anfang weh, ist dann aber schnell vergessen.
Ein längeres Verfahren bedeutet auch immer einen längeren Zeitraum des Ärgerns. Und es kann sogar noch teurer werden, nämlich dann, wenn aus dem Verwarnverfahren ein Bußgeldverfahren wird. Dann kommen mindestens noch mal 27 € dazu…

Hoffe, geholfen zu haben,
ansonsten stehe ich für Nachfragen weiter zur Verfügung

MfG

Hans Niemann

hallo,

eine tägliche Kontrolle rund ums Auto muss nicht sein. Allerdings gehen Gerichte im Streitfall von 48-72 Stunden aus. Das Haltverbotsschild MUSS also mind. 48, besser 72 Stunden VOR dem Ausstellen des Knöllchens gestanden haben. Heißt also für Dich: Spätenstens alle 3 Tage kontrollieren, ob sich was an der Parksituation geändert hat.

Wann das Schild aufgestellt wurde, kann Dir die zuständige Straßenverkehrsbehörde sagen. Ist das Knöllchen mind. 72 Stunden später ausgestellt worden, dann ist es rechtlich korrekt!

Grund für diese auf den ersten Blick dusselige Regelung ist einfach die Tatsache, dass ja auch mal Bauarbeiten durchgeführt (Flohmärkte veranstaltet, Kräne aufgestellt…etc) werden können müssen. daher ist die Behörde berechtigt, Autofahrer, die ihr Fahrzeug nach 72 Stunden immernoch nicht aus dem haltverbot entfernt haben zu verwarnen. Im schlimmsten Fall (je nach Sachlage) wäre dann auch ein Umsetzen oder Abschleppen möglich.

Ja schon seit 1995 gibt es ein diesbzügliches höchstrichterliches Urteil das ganz klar aussagt, jeder Verkehrsteilnehmer hat dafür zu sorgen, dass spätestens alle 3 Tage jemand nach seinem Fahrzeug das im öffentl. Strassenverkehr abgestellt wurde. Selbst wenn das mobile Verkehrszeichen von der Fahrbahn weggedreht ist, verliert es nicht seine Gültigkeit, der Verkehrsteilnehmer muss nachsehen welche Wirksamkeit das Verkehrszeichen hat. Auf Wunsch suche ich gerne das Urteil raus. die € 25,00 sollten Sie innerhalb der gestellten Frist zahlen, Widerspruch wird nur unnötig teuer. ( siehe auch hier : http://auto-presse.de/autonews.php?newsid=18287 )

Also machen kann man da nichts, denn jeder Autofahrer ist verpflichtet, alle 3 Tage zu schauen, ob ein mobiles Halteverbot eingerichtet wurde.
Und wenn man nicht da ist, muss man jemanden beauftragen.

Das steht nicht in der StVO sondern das wird von den Innenministerien nach einem Urteil des BVerwG in der Regel so gehandhabt.

Mit 100% Sicherheit kann das vielleicht der ADAC klären, wenn SIe da versichert sind?

LG

Der Halter kann nach der Rechtsprechung des BVerwG sein Fahrzeug nicht abstellen, ohne sich nicht mehr um ihn zu kümmern. Also - es handelt sich wohl um ein vorübergehendes Haltverbot aus irgendwelchen Gründen (Baustelle, Umzug u.ä.). Wenn Du Deinen Wagen ordnungsgemäß geparkt hast, bevor das Haltverbot aufgestellt wurde, brauchst Du nicht zu zahlen. Du musst allerdings damit rechnen, dass Dein Wagen abgeschleppt wird (Karrenzzeit ca. 3-4 Tage). Die Abschleppkosten müsstest Du dann bezahlen (100 € und mehr). Hast Du Deinen Wagen geparkt, als das Haltverbot bereits vorhanden war, hast Du schlechte Karten, d.h. die Zahlung der 25 € wären dann nicht zu vermeiden.

Viele Grüße
romo

Hallo.

folgende schritte sind zu tun. 1. bei der straßenmeisterei anfragen wann das schild dort aufgestellt wurde und belegen lassen. 2. beim ordnungsamt die sache darlegen und nach der so genannten „karenzzeit“ fragen. die „karenzzeit“ besagt wieviele stunden gegeben werden, bis das schild für stehende fahrzeuge. entsprechend der aufstellzeit handeln, und sofern man noch in der „karenzzeit“ ist, auf die aufhebung des strafbescheides bestehen. ob sich dieser „aufwand“ allerdings lohnt…

mfg&have a´nice day
winne

Hallo,

leider bin ich mit der Auslegung solcher Verbote nicht ganz so vertraut, weil es da keine feste Regel gibt.
Das ist soweit ich weiß Auslegungssache im Einzelfall. Hat auch etwas mit Zumutbarkeit usw. zu tun. Man ist nicht unbedingt täglich verpflichtet zu schauen, aber in regelmäßigen Abständen, denn Eigentum verpflichtet ja schließlich auch.
Ich würde mal beim Ordnungsamt anrufen und den Fall schildern. Evtl. sieht es ja von der Strafe ab. Aber ich denke bei einem Parkplatz in 500m Entfernung könnte es kritisch werden.

hallo andreas,
das ist natürlich mit mehr aufwand verbunden, wie es die sache wert ist. im grossen und ganzen und das sagt nicht nur der gesunde menschenverstand, hast du recht. du musst auch nicht täglich an deinem ordnungsgemäss geparkten auto vorbeilaufen und darum betteln, dass es nicht mehr richtig abgestellt ist. das heisst aber nicht, dass du die verwarnung nicht zahlen musst. zuerst also fristgerecht zahlen, dann einspruch erheben und wenn dieser nicht anerkannt wird, einen rechtsanwalt aufsuchen. unbedingt die einspruchsfrist einhalten und zeugen , die deine fahrradnutzung bestätigen können, beschaffen. auch mal nachfragen, ob das schild auch an der richtigen stelle postiert wurde, kann ja sein, dass???
ich wünsche viel glück. mitiman